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GuK-SV – Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.12.2005

GuK-SV § 0

Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 452/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.2005

Abkürzung

GuK-SV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Sonderausbildungen für Spezialaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV)

StF: BGBl. II Nr. 452/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 30 und 73 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 69/2005, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Hauptstück

§ 1

Allgemeines

  

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen für Sonderausbildungen – Spezialaufgaben

§ 2

Ausbildungsziel – Evaluierung

§ 3

Lehrkräfte

§ 4

Lehrtätigkeit

§ 5

Fachkräfte

§ 6

Räumliche und sachliche Ausstattung

§ 7

Aufnahme in eine Sonderausbildung

§ 8

Ausschluss von einer Sonderausbildung

§ 9

Ausbildungszeit

§ 10

Teilnahmeverpflichtung

§ 11

Unterbrechung der Ausbildung

§ 12

Leitung

§ 13

Ausbildungsordnung

  

2. Abschnitt

Ausbildungsinhalte

§§ 14 und 15

Theoretische Ausbildung

§§ 16 und 17

Praktische Ausbildung

  

3. Abschnitt

Prüfungen und Beurteilungen

§ 18

Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung

§ 19

Beurteilung der theoretischen Ausbildung

§ 20

Dispensprüfung

§ 21

Beurteilung der praktischen Ausbildung

§ 22

Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung

§ 23

Nichtantreten zu einer Prüfung

§ 24

Wiederholen eines Praktikums

§ 25

Ausscheiden aus der Ausbildung

  

4. Abschnitt

Kommissionelle Abschlussprüfung

§ 26

Allgemeines

§ 27

Zusammensetzung der Prüfungskommission

§ 28

Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 29

Schriftliche Abschlussarbeit

§ 30

Mündliche Abschlussprüfung

§§ 31 und 32

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung

§ 33

Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 34

Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 35

Abschlussprüfungsprotokoll

§ 36

Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 37

Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 38

Negative Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 39

Zeugnisse und Bestätigungen über die theoretische und praktische Ausbildung sowie die kommissionelle Abschlussprüfung

§ 40

Diplom

  

2. Hauptstück

1. Abschnitt

Nostrifikation

§ 41

Allgemeines

§ 42

Ergänzungsausbildung

§ 43

Wiederholen einer Ergänzungsprüfung, Dispensprüfung oder eines Praktikums, Abbruch der Ergänzungsausbildung

§ 44

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

  

2. Abschnitt

Kompensationsmaßnahmen – EWR und Schweizerische Eidgenossenschaft

§ 45

Allgemeines

§ 46

Anpassungslehrgang

§ 47

Eignungsprüfung

§ 48

Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung

§ 49

Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

  

3. Hauptstück

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 50

Kommissionelle Abschlussprüfung für Personen gemäß § 108 Abs. 3 GuKG

  

Anlagen

Anlage 1

Sonderausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Anlage 2

Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege

Anlage 3

Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie

Anlage 4

Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege

Anlage 5

Spezielle Zusatzausbildung in der Kinderintensivpflege

Anlage 6

Spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege

Anlage 7

Spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie

Anlage 8

Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich

Anlage 9

Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene

Anlage 10

Zeugnis/Sonderausbildung/Spezielle Zusatzausbildung

Anlage 11

Ausbildungsbestätigung/Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie

Anlage 12

Zeugnis über die kommissionelle Abschlussprüfung/§ 108 Abs. 3 GuKG

Anlage 13

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 14

Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 15

Bestätigung über die Eignungsprüfung

Anlage 16

Diplom

  

Schlagworte

e-rk3

Gesundheitspflege, Ergänzungsprüfung, Schlussbestimmung, Kinderpflege

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017

Gesetzesnummer

20004471

Dokumentnummer

NOR30004885

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