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Anlage 1 Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 2

Anlage 1

LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

I. STUNDENTAFEL1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

Summe

 

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

8

(III)/III

1.

 

2.

Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschließl. Psychologie, Soziologie)

4

4

4

5

 

17

II

 

2.2

Inklusive Pädagogik

1

1

1

1

 

4

II

 

2.3

Didaktik

5

5

5

4

 

19

II

 

2.4

Praxis

6

5

5

5

 

21

III

 

2.5

Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1

1

1

1

 

4

I

 

2.6

Deutsch als Zweitsprache

2

 

2

II

 

2.7

Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten

1

1

1

 

3

II

 

2.8

Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen

2

1

 

3

III

 

2.9

Medienpädagogik

1

1

 

2

III

 

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

 

7

(IVa)

 

3.1.2

Werkerziehung

2

2

2

1

 

7

(IV)

 

3.1.3

Textiles Gestalten

2

2

1

1

 

6

IV

 

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung und Stimmbildung3

3

3

2

2

 

10

IVa

 

3.2.2

Instrumentalunterricht4

2

1

2

1

 

6

IV

 

3.2.3

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

 

4

IV

 

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

2

2

2

2

 

8

IVa

 

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

33

33

30

 

131

 

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

1

1

2

2

 

6

 

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

1

1

1

 

 

3

III

 

3.2

Fachspezifisches Seminar

1

1

1

 

 

3

III

 

 

Summe

3

3

4

2

 

12

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

38

36

37

32

 

143

 

 

B.

Pflichtpraktikum

Zwei Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

 

C.1.

Freigegenstände

 

 

Schulautonome Freigegenstände

 

 

C.2.

Unverbindliche Übungen

 

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

 

 

D.

Förderunterricht

 

 

            

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Stimmbildung im Ausmaß einer Wochenstunde im 1. Semester.

4 Die Festlegung der angebotenen Instrumente erfolgt durch den Schulleiter oder die Schulleiterin. Nach drei Stunden Instrumentalunterricht werden Melodieinstrumente angeboten und der oder die Studierende kann statt des bisher erlernten Instruments ein Melodieinstrument wählen.

5 Die Studierenden wählen nach standortspezifischem Angebot drei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.

6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

 

Lehrverpflichtungsgruppe

– Englische Konversation:

LVGr. II

– Natur und Technik:

LVGr. III

– Supervisorische Begleitung:

LVGr. III

– Vertiefung in Medienpädagogik:

LVGr. III

– Interkulturelle Pädagogik:

LVGr. III

– Vertiefung in Früherziehung:

LVGr. III

– Gender und Diversity:

LVGr. III

– Theaterpädagogik:

LVGr. V

– Stimmbildung:

LVGr. V

– Psychomotorik:

LVGr. IVa

– Vertiefung in Ausdruck, Gestaltung, Bewegung:

LVGr. IV, IVa

– Schulautonomer Schwerpunkt

 

  

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Elementarpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln.

Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  1. sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
  2. sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern auseinandersetzen,
  3. sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  4. sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
  5. sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  6. ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
  7. Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
  8. Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  9. im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache sowie im Ansatz in einer Fremdsprache situationsadäquat kommunizieren,
  10. am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  11. politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  12. ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  13. besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
  14. mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  15. im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  16. lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und fördern,
  17. sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
  18. die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  19. Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
  20. ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  21. situationsgerechte Bildungspartnerschaft in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
  22. institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung ist der Pflichtgegenstand „Religion“:

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester, bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  1. Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  2. Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  3. Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  4. Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 143 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.

Kolleg für Elementarpädagogik für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrer, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Studierenden sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.

Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Studierenden sind zu fördern.

Die Studierenden sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis“:

Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.

Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.

Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes zu widmen.

Eine kontinuierliche Begleitung der Studierenden in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.

Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Erzieher- und Erzieherinnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Organisation, Management und Recht; wissenschaftliches Arbeiten“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Didaktische Grundsätze des Bereichs „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis“.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ und „Praxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“:

Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.

Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik“:

Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.

Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Der Unterricht soll den Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ ist erforderlich.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt)unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Studierenden zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess am Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:

Die Praxis an einem Kolleg für Elementarpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.

Die Studierenden

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  1. Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  2. Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  3. Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  4. Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  5. Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  6. Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  7. Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  8. Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  9. Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  10. Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  11. Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  12. Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  13. Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.

2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 906/1994 (auslaufend) und Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3. Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

4. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

5. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

6. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

9. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

10. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. ELEMENTARPÄDAGOGIK (UNTER 1 BIS 6 JAHRE) – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK
(einschließlich Psychologie, Soziologie )

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erziehung darstellen,
  2. den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln erläutern,
  3. die Anlage- und Umweltproblematik exemplarisch darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie erklären.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. aktuelle Fachliteratur benennen,
  2. ausgewählte wissenschaftliche Methoden der Pädagogik erklären.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. die Bedeutung der Erziehung im pädagogischen Prozess darstellen,
  2. wesentliche Erziehungsstile benennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie, Anlage- Umwelt-Diskussion.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Pädagogik als Wissenschaft.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Säulen der Erziehung, Möglichkeiten und Theorien des pädagogischen Handelns.

2. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  1. die psychologischen Aspekte des Spiels beschreiben,
  2. Grundsätze des Lernens wiedergeben,
  3. Lernstrategien benennen, anwenden und reflektieren,
  4. die Bedeutung des Lebenslangen Lernens erklären,
  5. Lerntheorien erklären und einen Praxisbezug herstellen,
  6. die Bedeutung von Lerntheorien im Alltag beschreiben.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachliteratur recherchieren und anhand konkreter Aufgabenstellungen vergleichen,
  2. ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden anwenden,
  3. Texte analysieren und interpretieren,
  4. fachspezifische Texte verfassen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie erklären,
  2. Einflussfaktoren des Wahrnehmungsprozesses beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  1. Maßnahmen zur Gewaltprävention erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Gedächtnis, Lernprozess, Lernstrategien, Lernform Spiel, Lerntheorien, Erkenntnisse der Neurowissenschaften.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Wissenschaftliche Arbeitsweisen, unterschiedliche Quellen, Recherche, Exzerpt, Literaturangabe, Zitieren empirische, hermeneutische, quantitative und qualitative Forschungsmethoden, Beobachtung, Interview, Fragebogen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung.

Bereich „Intervention“:

Phänomen Gewalt, Modelle und Strategien zur Gewaltprävention, Konfliktlösungsmodelle, Grundlagen der Friedenspädagogik.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. unterschiedliche Lebenswelten von Kindern analysieren,
  2. den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln und die Auseinandersetzung mit dem unter 1 bis 6 jährigen Kind reflektieren,
  3. wesentliche sozialpsychologische Grundlagen von Gruppenprozessen erläutern.

im Bereich „Lernen“

  1. entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6 jährigen Kindes beschreiben,
  2. die pränatale Entwicklung beschreiben,
  3. die Bedeutung und Einflüsse der Lebenswelt des Kindes analysieren,
  4. Aspekte von Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensphasen vergleichen und beschreiben,
  5. Kompetenzen für einen gelingenden Schuleintritt diskutieren,
  6. psychologische Modelle exemplarisch vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod, Professionalisierung, Moral, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Lernen“:

Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6 jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien, Resilienz, soziokulturelle Faktoren, psychologische Modelle, Grundlagen der Sozialpsychologie.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. gesellschaftliche und historische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf die Pädagogik beurteilen,
  2. verantwortungsvolles Handeln für die Gesellschaft reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. unterschiedliche Möglichkeiten zur Erhaltung der seelischen Gesundheit reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  1. Entwicklungsverläufe unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenswelt einschätzen,
  2. geschlechter– und diversitätsrelevante Aspekte pädagogischen Handelns analysieren,
  3. Modelle elementarer Bildungseinrichtungen, Forschungsergebnisse und Theorien elementarer Bildung unterschiedlicher Länder vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Pädagogische Konzepte, Moral, Menschenrechte.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stress- und Zeitmanagement, Psychohygiene.

Bereich „Diversity“:

Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion, Migration, Flucht, geschlechtergerechte Pädagogik.

Schularbeiten:

1. bis 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. sich den eigenen Zugang zur Thematik Inklusion bewusst machen und reflektieren,
  2. die Auswirkungen verschiedener Rahmenbedingungen auf die Entwicklungschancen von Menschen erkennen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Fachbegriffe und fachspezifische Inhalte definieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachliteratur kritisch bewerten.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Rahmenbedingungen für Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  1. Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  1. unterschiedliche Einrichtungen kennenlernen und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Historische Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, Normen, Vergleich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in anderen Kulturen, Entscheidungen, Wertgrundlagen, Normen, Menschenbild, Behindertenrechtskonvention als Grundlage gesellschaftspolitischer Interventionen.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Separation, Segregation – Integration, Inklusion – Exklusion, Normalisierung, Selbstbestimmung, Empowerment, Subsidiarität.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

Bereich „Intervention“:

Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Verhaltens- und Erscheinungsformen von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen bzw. Begabungen wahrnehmen und beschreiben,
  2. Methoden zur Unterstützung professionellen Handelns kennenlernen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachliteratur kritisch bewerten und vergleichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. verschiedene Institutionen bewerten,
  2. die Wirkung von veränderter Raumstruktur benennen,
  3. geeigneten Spielmaterialien beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  1. Auswirkungen unterschiedlicher familiärer Lebensbedingungen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von Kindern, Supervision, Coaching.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Exklusion, Integration, Inklusion.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle, Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Träger und Organisationen.

Bereich „Diversity“:

Bio-psycho-soziale Aspekte, Resilienz, Armutsgefährdung, psychosoziale Dynamik von Familienstruktur.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Klassifikationssysteme nennen und exemplarisch beschreiben,
  2. Formen von Entwicklungsverzögerung und deren Förderbedarf beschreiben,
  3. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pädagoginnen und Pädagogen benennen und von anderen Disziplinen abgrenzen.

im Bereich „Lernen“

  1. Kenntnisse aus unterschiedlichen Fachbereichen lösungsorientiert und situationsadäquat vernetzen und den Praxisbezug herstellen,
  2. Interventionen planen und reflektieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachliteratur recherchieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige, Psychohygiene.

Bereich „Lernen“:

Netzwerk in Theorie und Praxis, Therapieformen.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachzeitschriften, Fachliteratur, Studien.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  1. Prozesse der Wahrnehmungsverarbeitung und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes beschreiben,
  2. die spezielle Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung reflektieren,
  3. Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Familien beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, Unterstützungsmaßnahmen im Alltag.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche, Selbsthilfegruppen.

2.3 DIDAKTIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. das aktuelle Bild vom Kind skizzieren,
  2. das aktuelle Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen diskutieren,
  3. Einstellungen und Haltungen zur außerfamiliären Betreuung vergleichen,
  4. Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen erklären.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. die Zeitstruktur des Alltags und die Bedeutung der Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Fachbegriffe beschreiben,
  2. das Kompetenzmodell erklären.

im Bereich „Lernen“

  1. Lernformen der frühen Kindheit darstellen, insbesondere das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das unter 1 bis 6 jährige Kind,
  2. Bedeutung der Sozialform für unterschiedliche Bildungsangebote erklären, Sozialformen für die Gestaltung von Lernprozessen für das unter 1 bis 6 jährige Kind begründen,
  3. die Bedeutung von kreativen Ausdrucksformen des Kindes für die Kompetenzentwicklung aufzeigen,
  4. Bedingungs- und Entscheidungsfelder für Bildungsprozesse für das unter 1 bis 6 jährige Kind beschreiben,
  5. Bildungsangebote didaktisch aufbauen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachinhalte kennenlernen, verstehen und wiedergeben,
  2. aktuelle Fachliteratur nennen und eigenständig verwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Bedingungen einer dynamischen Umgebung für die Entwicklung von Kompetenzen für das unter 1 bis 3 jährige Kind definieren,
  2. die Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich erklären,
  3. Bildungsbereiche für das unter 1 bis 6 jährige Kind erläutern, Modelle zur ganzheitlichen Förderung von Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungsbereichen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  1. Bedeutung von Beobachtung für Bildungsprozesse fachlich begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das kompetente Kind, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3 jährigen Kindes.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Zeitstruktur und Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen, Geschichte elementarer Bildungseinrichten.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Didaktik und der Elementarpädagogik, Kompetenz und Kompetenzmodell.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, Spiel, Freispiel, Qualitätskriterien für Bildungsmittel, Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Gestaltung, Alltagssituationen, Sozialformen und die Rolle der pädagogischen Fachkraft, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, (Inter-)nationale Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich, Bildungsbereiche, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung, Bedeutung, systematische Beobachtung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Förderung von kreativen Prozessen in unterschiedlichen Zusammenhängen beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  1. Mehrsprachigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Zweitspracherwerbs diskutieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. aktuelle Fachinhalte sinnerfassend wiedergeben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. sich mit Konzepten für Bildungsprozesse auseinandersetzen,
  2. Entwicklungs- und Bildungsprozesse im Alltag analysieren.

im Bereich „Intervention“

  1. Bedeutung von Beobachtung für Bildungs- und Gruppenprozesse darstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Divergente Denkprozesse, Kompetenz(en) des kreativen Denkens und Handelns.

Bereich „Lernen“:

Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Grafik, Kommunikation, Erst- und Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Planungskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, systematische Beobachtung, Methoden der Beobachtung, pädagogisches Handeln aufgrund von Beobachtungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. die bildungspolitische Diskussion im Kontext elementarer Bildungseinrichtungen reflektieren,
  2. die Bedeutung früher Bildung für die Bildungsbiographie eines Kindes erklären.

im Bereich „Lernen“

  1. Handlungskonzepte für das unter 1 bis 3 jährige Kind diskutieren,
  2. Kompetenzentwicklung der Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt in unterschiedlichen Bildungsbereichen unterstützen und analysieren,
  3. die Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen erklären,
  4. Instrumente zur Einschätzung der Sprachentwicklung vergleichen,
  5. Maßnahmen zur Sprachförderung auf Grundlage systematischer Einschätzung begründen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. Fachtexte exzerpieren,
  2. sich mit Fachliteratur nach vorgegebenen Kriterien kritisch auseinander setzen und präsentieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Entwicklung emotionaler Kompetenz beschreiben,
  2. Strategien zur konstruktiven Konfliktbewältigung entwickeln,
  3. Planungsformen entwerfen,
  4. Eingewöhnungsmodelle in elementaren Bildungseinrichtungen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  1. Dokumentationsformen kindlicher Entwicklungs- und Lernprozesse darstellen,
  2. Instrumente zur Einschätzung der Entwicklung analysieren und vergleichen,
  3. Bedeutung der Bildungspartnerschaft argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes.

Bereich „Lernen“:

Bildungsprozesse, Pflege, Räume, Ausstattung, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Vergleichende Analyse von Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Emotionale Kompetenz, konstruktive Konfliktbewältigung, besondere Beachtung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Formen von Planung, Projekte, Eingewöhnung, Bildungspartnerschaft hinsichtlich des unter 1 bis 6 jährigen Kindes.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentationsformen für Entwicklungs- und Lernprozesse, Gruppendynamik, Portfolio, Lerngeschichte, Logbuch, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungspartnerschaft in elementaren Bildungseinrichtungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. die Vielfalt kindlicher Lebenswelten im Wandel der Zeit beschreiben und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen verstehen und Konsequenzen für das pädagogische Handeln ableiten,
  2. den Stellenwert elementarer Bildung argumentieren,
  3. das Rollenverständnis reflektieren,
  4. professionelles Handeln in der Begleitung speziell für das unter 1 bis 3 jährige Kind begründen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. das Konzept der Transition für den Übertritt in die Schule beschreiben,
  2. Handlungsmöglichkeiten für Bildungskooperationen nennen,
  3. Aspekte der Teamarbeit erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Dimensionen pädagogischer Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen argumentieren.

im Bereich „Diversity“

  1. unterschiedliche Lernvoraussetzungen reflektieren,
  2. internationale (Forschungs-) Projekte der elementaren Bildung vergleichen,
  3. Herausforderungen der Diversität im Kontext der elementaren Bildung reflektieren,
  4. interkulturelle Konzepte in der elementaren Bildung reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  1. ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung kindlicher Kompetenzen besprechen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kindliche Lebenswelten der Gegenwart, Familienstrukturen, Armut, Konsum, Verinselung.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Transition, Transitionskompetenzen, Kooperation zwischen Elementar- und Primarstufe im Rahmen der Schuleingangsphase, Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dimensionen pädagogischer Qualität, Einschätzverfahren.

Bereich „Diversity“:

Ressourcenorientierter Ansatz, Begabten- und Begabungsförderung, Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung, Gender und geschlechterrelevante Aspekte, interkulturelle Konzepte unter Einbeziehung von Bildungspartnerschaft.

Bereich „Intervention“:

Ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität

Schularbeiten:

1. Semester: 1 zweistündige Schularbeit

2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit

3. Semester: 1 dreistündige Schularbeit

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. die Individualität der kindlichen Persönlichkeit wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. mit Kindern in Beziehung treten,
  2. ausgehend von Beobachtungen auf die individuellen Bedürfnisse des Kind reagieren,
  3. Lernsituationen erkennen und das pädagogische Handeln danach ausrichten,
  4. Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. ihren Sprachgebrauch situationsgerecht anpassen,
  2. Gespräche mitgestalten,
  3. personenspezifisch und situationsgerecht kommunizieren.

im Bereich „Lernen“

  1. Situation der elementaren Bildungseinrichtung erheben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Spiel- und Lernprozesse hospitieren und kindorientiert begleiten,
  2. Bildungsprozesse beobachten und beschreiben,
  3. Bildungsangebote auf Basis der didaktischen Prinzipien, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Persönlichkeit des Kindes, Individualität, wertschätzender Umgang

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beziehungsaufbau zum Kind, bewusste Selbstwahrnehmung, Nähe und Distanz, Ko-Konstruktion, responsives Erzieher/innen/verhalten, Vorbildwirkung, Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, Alltag, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Alltagssprache – Schriftsprache, Rolle der Praktikantin und des Praktikanten, Reflexion des eigenen Sprachgebrauchs, Kommunikation mit Erwachsenen und Kindern.

Bereich „Lernen“:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spiel- und Lernprozesse, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. kindliche Lern- und Bildungsprozesse im Alltag bewusst begleiten,
  2. die speziellen Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes benennen und adäquat darauf reagieren,
  3. Sequenzen des Bildungsgeschehens gestalten.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. im Bildungsgeschehen kooperativ mitarbeiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Fachbegriffe anwenden,
  2. Interaktionen reflektieren,
  3. Sprachkompetenz des unter 1 bis 3 jährigen Kindes fördern.

im Bereich „Lernen“

  1. Bildungsprozesse planen, begleiten und reflektieren,
  2. empathisches Verhalten entwickeln und analysieren,
  3. Strategien im Umgang mit konstruktiver Konfliktbewältigung erproben,
  4. Bildungsprozesse und Lernarrangements planen und begleiten,
  5. Kompetenzentwicklung des Kindes in Lernprozessen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Planen, Durchführen und Reflektieren als fortlaufenden Prozess beschreiben und anwenden,
  2. Bildungsangebote in verschiedenen Bildungsbereichen umsetzen,
  3. entwicklungsangemessene Bildungsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen.

im Bereich „Intervention“

  1. Beobachtungen nach vorgegebenen Kriterien durchführen,
  2. Beobachtung als Ausgangslage für prozessorientiertes Planen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Spiel- und Lernprozesse, Alltag, Tagesablauf, Freispiel, Bedürfnisse des unter 1 bis 3 jährigen Kindes.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Mitarbeit im Team.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planungs- und Reflexionsgespräch, Non- und paraverbale sowie verbale Aspekte der Kommunikation, Sprachförderung im Bildungsgeschehen einschließlich Alltag, Fachsprache.

Bereich „Lernen“:

Spiel- und Arbeitsbereiche, didaktische Kriterien zur Planung von Bildungsprozessen, Emotionen des Kindes, konstruktive Konfliktbewältigung – pädagogische Haltung, Planung, Reflexion, Beobachtung, Kompetenzentwicklung, Freispiel, Bildungsmittel.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Zusammenhang zwischen Planung und Reflexion, Pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung und Dokumentation, kritische Auseinandersetzung mit Hygienestands, Unterstützung in Pflegesituation, sensible Begleitung der Sauberkeitserziehung, Sicherheits- und Autonomiebestrebung des Kindes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Gruppenleitung im Team gestalten,
  2. Spiel- und Lernprozesse im Freispiel reflektieren,
  3. die Bedeutung des Freispiels speziell für das unter 1 bis 3 jährige Kind beschreiben,
  4. Bildungsgeschehen zeitlich strukturieren und flexibel gestalten.

im Bereich „Lernen“

  1. Bildungsprozesse zur Förderung von Kompetenzen in Orientierung auf den Schuleintritt unterstützen und gestalten,
  2. Bildungsprozesse zur Förderung lernmethodischer Kompetenzen anregen und unterstützen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Lernumgebung für pädagogische Prozesse entwickeln,
  2. längerfristige Planungszeiträume gestalten und reflektieren,
  3. Entscheidungs- und Handlungsfreiräume für Kinder benennen,
  4. Formen der Bildungspartnerschaft im Team planen und durchführen,
  5. pädagogisches Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  1. pädagogisches Handeln unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt reflektieren,
  2. pädagogisches Verhalten hinsichtlich geschlechtergerechter Bildung diskutieren.

im Bereich „Intervention“

  1. in Pflegesituationen altersadäquat auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen,
  2. Autonomiebestrebungen des Kindes unterstützen,
  3. gruppendynamische Prozesse reflektieren,
  4. Entwicklungsbereiche einschätzen und Interventionen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Tagesorganisation, Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Gruppenleitung.

Bereich „Lernen“:

Kompetenzerwerb, Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Lernmethodische Kompetenzen, Metakompetenz.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Lernarrangements, Projekte, Pädagogische Handlungskonzepte, Bildungspartnerschaft, Partizipation, Begleitung von Konflikten.

Bereich „Diversity“:

Pädagogische Haltung zu Interkulturalität, interkulturelle Bildungsmittel, kulturelle Vielfalt als Chance, geschlechtergerechtes Handeln, Raumgestaltung.

Bereich „Intervention“:

Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3 jährigen Kindes, pädagogisches Handeln.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Einstellung und Haltung im erzieherischen Prozess analysieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Transitionskompetenzen für den Übertritt in die Schule fördern,
  2. Rolle der Gruppenleitung als Teil des Teams analysieren.

im Bereich „Lernen“

  1. Möglichkeiten der Partizipation im Bildungsgeschehen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung erkennen und dokumentieren,
  2. Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten.

im Bereich „Diversity“

  1. die Vielfalt differenzierter Lebenswelten in das Bildungsgeschehen einbeziehen,
  2. Entwicklungsbereiche systematisch einschätzen und entsprechende Fördermaßnahmen reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  1. Entwicklungs- und Bildungsprozesse nach inklusiven Gesichtspunkten gestalten,
  2. Formen der Bildungspartnerschaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Wertepluralismus, Normen, Einstellungen und Haltungen, didaktische Prinzipien

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Eigenverantwortliche Gruppenleitung als Teil eines pädagogischen Teams, Theorie-Praxis-Transfer, Pädagogische Orientierung, Bild vom Kind, Rollenverständnis, Verständnis von Bildung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team

Bereich „Lernen“:

Partizipation von Kindern und Eltern, Situationsorientierung, Dokumentation von Lernprozessen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3 jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit

Bereich „Diversity“:

Kindliche Lebenswelten, Lernbereiche, Einschätzen des Entwicklungsstands, individuelle Förderung

Bereich „Intervention“:

Förderkonzepte einschließlich Begabungs- und Begabtenförderung, Bildungspartnerschaft.

Praxiswochen:

Praxis umfasst Unterricht im Kolleg und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.

8 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3 jährigen Kindes. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.

In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  1. didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis“ und zum
  2. „Pflichtpraktikum“ – Teil B)

2.5 DEUTSCH

(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  1. unterschiedliche Sprachregister situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  1. theoretische Grundlagen des Spracherwerbs beim Kind wiedergeben,
  2. die soziokulturelle Dimension von Sprache erklären.

im Bereich „Schreiben“

  1. Lehrinhalte in angemessener Form darstellen.

im Bereich „Reflexion“

  1. Sprachgebrauch reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, Hörbeispiele, Vortragstechniken.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme.

Bereich „Schreiben“:

Exzerpt, Zusammenfassung, Statement.

Bereich „Reflexion“:

Eigener Sprachegebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  1. Erzähltechniken zielgruppenadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  1. Texte anhand von Kriterien analysieren,
  2. Sprache im Hinblick auf ihre grammatikalischen Grundlagen untersuchen.

im Bereich „Schreiben“

  1. Texte zielgruppenorientiert verfassen.

im Bereich „Reflexion“

  1. die Sprachentwicklung des Kindes bewerten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. erworbenes Wissen im Rahmen einer Sprachstandserhebung anwenden,
  2. Erzählungen für Kinder sprachlich gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Gestik, Mimik, Intonation, gestaltendes Vorlesen.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder.

Bereich „Schreiben“:

Erzählungen, Dramatisierungen von Texten, Kindertheater.

Bereich „Reflexion“:

Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachstandsfeststellung, Erzählen und darstellendes Spielen in der Praxis, Fingerspiele.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lesen“

  1. sprachliche und thematische Facetten des Bilderbuches analysieren.

im Bereich „Schreiben“

  1. zu aktuellen Fragen im Hinblick auf die kindliche Mediennutzung Stellung nehmen.

im Bereich „Reflexion“

  1. die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur im historischen Kontext deuten,
  2. Grundlagen und Bedeutung der Lesesozialisation erklären,
  3. über das Medienverhalten von Kindern diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. die Qualität von Werken der Kinder- und Jugendliteratur beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich „Lesen“:

Bilderbuch.

Bereich „Schreiben“:

Stellungnahme, Kommentar, Empfehlung, Elternbrief, Kinderbuchrezensionen.

Bereich „Reflexion“:

Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel, Lesebiographie, Diskussion, Gespräch.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Bilderbuch, Märchen, Jugendroman.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen und Lesen“

  1. Kinderlyrik angemessen vortragen.

im Bereich „Reflexion“

  1. Inhalte von Fachartikeln kommentieren,
  2. Qualität von Kinderlyrik erläutern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich mit Informationstechnologien selbstbestimmt und kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. das Potential der Kinderlyrik praktisch erschließen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen und Lesen“:

Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Reflexion“:

Fachartikel, Rezension, Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Recherche von Fachliteratur, Internet, Bibliothek.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung.

Schularbeit:

1. bis 4. Semester: je 1 einstündige Schularbeit

2.6 DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Voraussetzungen für den Spracherwerb untersuchen,
  2. die Bedeutung der Sprachkompetenz reflektieren.

im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“

  1. theoretische Grundlagen des Zweitspracherwerbs und der umweltsprachlichen Mehrsprachigkeit beschreiben,
  2. den Verlauf eines Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Methoden des Zweitspracherwerbs in der Elementarpädagogik begründen,
  2. sich mit Instrumentarien zur Sprachstandsfeststellung kritisch auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n).

Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:

Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, Bildungspartnerschaft zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung.

2.7 ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT, WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  2. Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen und strukturiert gestalten,
  3. Fachliteratur exzerpieren.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  1. wissenschaftlichen Methoden vergleichen.

im Bereich „Präsentieren“

  1. Methoden der medialen Aufbereitung vergleichen,
  2. fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen, Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse, Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien, Grafik.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. den Ablauf eines Projektes in seinen Phasen darstellen,
  2. Elemente und Methoden des Projektmanagements vergleichen,
  3. den Begriff „Organisation“ in seinen verschiedenen Bedeutungen definieren und beschreiben,
  4. Phasen und Element eines Projektes reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Grundsätze und Instrumente der Kommunikation im Projektmanagement beschreiben.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  1. grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld veranschaulichen,
  2. berufsrechtliche Verpflichtungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Klassifizierung von Projekten, Projektarten, Projektmerkmale, Phasenkonzept, Projektkreislauf, Projektauftrag, Meilensteinplan, Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Aktionsplan, Ressourcenplan, Projektcontrolling, Projektbericht, Projektportfolio, Projektevaluation, Kostenkalkulation, Einnahmen- und Ausgabenrechnung Begriffsklärung, Organisation als Instrument – Funktion – Institution bzw. als Tätigkeit – Struktur – Unternehmen, Hierarchie, Organigramm, Organisationsformen, Merkmale einer Organisation.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Sitzungsprotokolle, Kommunikationsmittel innerhalb und außerhalb des Projekts, Rollen und Funktionen im Projektteam, Projektumwelt.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Grundzüge der Rechtsordnung, Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Gefährdungsabklärung, Methoden der strukturierten und detaillierten Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Verdachtsfälle, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Führungskompetenzen beschreiben,
  2. ausgewählte Management- und Führungsaufgaben im elementaren Bildungsbereich nennen und veranschaulichen,
  3. Steuerungsmodelle vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Kommunikationsaufgaben der Führung veranschaulichen,
  2. Modelle der Gesprächsführung vergleichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  1. grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Themenzentrierte Interaktion, Moderation, Informationskultur, -management, Kommunikationsstile, Werte, Verschiedene Projektarten, eigene Projekterfahrungen, Mitarbeitergespräch, Konfliktgespräch, Zielvereinbarungsgespräch.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Haftung, Schadenersatz, Jugendschutzgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung, Dienstrecht, Familienrecht.

2.8 GESUNDHEIT, ERNÄHRUNG, PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  1. Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes während und nach der Schwangerschaft erklären,
  2. die Bedeutung von Mikroorganismen beschreiben,
  3. einfache hygienische Maßnahmen erläutern und begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  1. Aspekte der Entwicklung des Menschen beschreiben.

im Bereich „Systeme“

  1. Methoden der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes beschreiben,
  2. Grundsätze einer ausgewogenen Ernährung beschreiben unter Bedachtnahme der Schwangerschaft und des unter 1 bis 3 jährigen Kindes,
  3. gesetzliche Rahmenbedingungen beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Fachbegriffe richtig erklären,
  2. Erste Hilfe speziell für Säuglinge und Kinder beschreiben,
  3. Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Ernährung, psycho-soziale Faktoren, Einzeller, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten beim Menschen, Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Physiologische Entwicklung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren.

Bereich „Systeme“:

Infektionskrankheiten Ernährungsformen, Essstörungen, Ernährung des Säuglings, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und –allergien, Rechtssituation zu Schwangerschaft, Geburt, Wohlbefinden des Kindes, Vernachlässigung und Missbrauch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Erste Hilfe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  1. physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  2. soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  1. Gesetzmäßigkeiten der Vererbung anhand ausgewählter Beispiele anwenden,
  2. Methoden der Pränataldiagnostik vergleichen,
  3. gesundheitsförderliche Arbeitssituationen analysieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. mit Hilfe des erworbenen Fachwissens Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschreiben,
  2. vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Humangenetik, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Schmetterlingskind, Hämophilie, Trisomie 21, Rot-Grün-Blindheit, Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

2.9 MEDIENPÄDAGOGIK

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Informationstechnologien und Medien analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  2. Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten,
  2. unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Video, Computer, Fotografie, Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen. Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater, Fotogeschichten.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren. Filmtheorie und Videoarbeit.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen,
  2. Informationstechnologien und Medien anwenden,
  3. Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  2. den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien zielgruppenadäquat aufbereiten und anwenden,
  2. die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände anwenden,
  3. Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien und Medien anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie, einfache interaktiven Websites und Spiele, multimediale Präsentationen, Lern- und Spielsoftware.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern, Schminktechniken.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm, Rollenwechsel, szenische Aktion.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG

3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich

3.1.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  1. Bilder und Bildinhalte erkennen und mit eigenen Worten beschreiben,
  2. bildnerische Mittel und Techniken erkennen und benennen,
  3. Fachbegriffe aus dem bildnerischen Bereich erklären.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. Material, Technik und bildnerische Mittel zielgerichtet einsetzen,
  2. Sachverhalte bildlich umsetzen,
  3. eine eigene Bildsprache entwickeln,
  4. Arbeitsplätze für sich oder eine Gruppe einrichten.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  1. Gesehenes, Erlebtes und Gefühltes mit vorhandenen Bildern in elementarer Form vermitteln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. eigene Arbeitsergebnisse in der Gruppe vorstellen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Bild/Produkt situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Bildbetrachtung, grundlegende Kompositions- und Gestaltungslehre, Farbe und Farbtheorien.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Grunderfahrungen mit Material und Werkzeug, grundlegende grafische und malerische Techniken, Studien vor dem Objekt, nichtkonstruktive Raumdarstellung, Skizze, Studie und Entwurf.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildgeschichte, Collage, Montage, Assemblage, Decollage, Ready Made, Object trouvé.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlungskonzepte.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  1. Ordnung, Struktur und Komposition in Bildern erkennen und benennen,
  2. Bildgattungen erkennen und beschreiben,
  3. Fachsprache gezielt anwenden.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. Bildlösungen auch mittels Kreativitätstechniken finden und fachgerecht umsetzen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  1. Bilder in unterschiedlichen Kontexten erklären.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe planen und durchführen,
  2. Arbeitsergebnisse argumentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Bilder situationsadäquat und Zielgruppen orientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Ordnungsprinzipien, Bildorganisation, Ornament, Muster, Bildgattungen, Kunstbetrachtung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

grundlegende grafische und malerische Techniken, Gebrauchsgrafik, elementare Druckgrafik.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bild-Text-Bezug, Bild im Kontext.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und –ergebnis, Dokumentation, Mappe, Portfolio.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung einfacher bildnerischer, druckgraphischer Techniken und Materialien

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  1. Kunst als Teil der Bildproduktion erkennen und unterscheiden,
  2. Bilder in kunsthistorische und gesellschaftliche Zusammenhänge stellen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. zur Lösung von Gestaltungsaufgaben gezielt analoge oder digitale Medien einsetzen,
  2. experimentelle Verfahren als Impuls nutzen und selbstständige Bildlösungen finden,
  3. Bildfolgen generieren.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  1. Bildmaterial für die Illustration von Inhalten gezielt einsetzen und performativ darstellen,
  2. Zusammenhänge in Bildfolgen erklären und neue herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Konzepte in der Gruppe diskutieren und abstimmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. methodische Schritte zur Umsetzung von Bildthemen planen,
  2. anlassbezogen mit Blick auf das pädagogische Berufsfeld gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, exemplarische stilistische Einordnungen, Zusammenhänge zwischen Kultur, Kunst, Geschichte und Gesellschaft.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Bildgeschichten, Bilderbuchanalysen, Digitale Medien, Video, kinetische Objekte, optische Täuschungen.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Performative Darstellung, Zootrop, Foto und Film.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ideenfindungsprozesse.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Visuelle Aufbereitung von Themen zu den Bildungsbereichen, Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Aushänge.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  1. Bilder und Bildinhalte in ihren künstlerischen und außerkünstlerischen Zusammenhängen kritisch hinterfragen,
  2. Merkmale der Kinderzeichnung benennen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  2. Arbeitsprozessen reflektieren und Querverbindungen zu anderen Disziplinen herstellen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  1. Bilder als Impuls für eigenes Tun nutzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. experimentelle Abläufe beschreiben und kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. einen Bezug herstellen zwischen der eigenen bildnerischen Praxis und dem Gestalten im pädagogischen Berufsfeld.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Experimentelle Verfahren, Körper und Raum, räumliche Konstruktionen (Perspektiven), Design, Architektur.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildrecherche, Bildarchive, Sammlungen, Museen, Urheberrecht, Original und Kopie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbstorganisation, Themenfindung, Präsentationsformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld, unabhängig von konkreten Anlässen, Entwicklung der Bildsprache der Kinder, individuelle Ausprägungen.

3.1.2 WERKERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Werkzeuge benennen,
  2. allgemeine Sicherheitsbestimmungen beachten,
  3. unterschiedliche Materialien zuordnen und beschreiben und unter ökologischen Aspekten betrachten,
  4. Aufgabenstellungen verstehen und umsetzen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. grundlegende Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien erproben,
  2. Grundtechniken und Verfahren zur Herstellung und Gestaltung dreidimensionaler Objekte anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen, überprüfen und experimentell-spielerisch einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Gestaltungsprozesse beschreiben,
  2. Zusammenhänge zwischen Gestalt, Funktion und Ausdruck mit Fachbegriffen erklären.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Unfallverhütung, Materialkunde und Werkstoffkunde.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Konstruktionsprinzipien, Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, körperhafte Gestaltung, Spielfiguren, Bühnengestaltung- und Dekoration, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zerlegewerkstatt.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anwendungskonzepte.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Werkzeuge und Maschinen anwendungsspezifisch systematisch zuordnen,
  2. Umwelt, Kunst und Kultur als Erfahrungsquelle für gestalterische Prozesse erkennen und beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. Grundtechniken und Werkzeuge für die Gestaltung dreidimensionaler Objekte selbstständig anwenden,
  2. Aufgabenstellungen in einfacher Form weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten unterscheiden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Fachbegriffe anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. altersgerechte und Zielgruppen orientierte Anwendungsbereiche für die Praxis finden und vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren, Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung, Spielfiguren, Charakterstudien, Puppenbau, Masken, Bühnengestaltung und Dekoration, Objektkunst Design, Produktionstechniken, Raumelemente, Wohnelemente.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zweckentfremdung, kinetische Kunst.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflektierende Gespräche und Diskussionen zu Gestaltungsprozessen, Aufführungen, Vorführungen, Präsentationen, Ausstellungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Projektplanung, Spiel.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. einfache physikalische Gesetze und mechanische Phänomene darstellen,
  2. Konstruktionsprinzipien differenzieren.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. Objekte (auch mit mechanischen Elementen) planen und herstellen,
  2. Objekte (auch mit mechanischen Elementen) gezielt weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. funktionale und materielle Qualitäten erkennen und kreativ nutzen.

im Bereich „Interaktion und Kommunikation“

  1. Ideen und Konzepte in Fachsprache kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen, Grundprinzipien der Mechanik, Optik, Spiele, Spielobjekte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, keramisches Gebrauchsgut, Schmuck, Klangkörper, Herstellung und Verwendung von Spielzeug und didaktischem Material, Trödelspiel.

Bereich „Produkt verwenden“:

Material- und Zweckentfremdung, Materialaufbewahrung, Umfunktionieren, Wühlkiste, Experiment, spielerisches Arbeiten, Aufbewahrungssysteme, Materialsammlungen, Werkzeugsammlungen.

Bereich „Interaktion und Kommunikation“:

Portfolio, Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gestaltung von Spielobjekten.

4 . Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. unterschiedliche Funktionen von Innen- und Außenräumen erkennen und benennen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  2. wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen und durchführen,
  3. Innen- und Außenräume gestalten und verändern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Arbeitsergebnisse vor einer Gruppe präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. vorhandene räumliche Gegebenheiten im pädagogischen Berufsfeld analysieren und situationsadäquate Veränderungen planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmungen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse, Zusammenhang von Raumformen, soziokulturelle, ökonomische und kulturhistorische Aspekte, Street Art, Land Art.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Entwürfe, Pläne, Risse, Modelle, Puppenhäuser, Diorama, Miniaturinszenierungen, Tasträume, Raumwahrnehmung, Architektur, Licht, Farbe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation von Arbeitsergebnissen, Skizzen, Bilder, Anleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsräumen im pädagogischen Berufsfeld, Einrichtung, Raumstrukturierungen, Spielplatzgestaltung, Rauminterventionen.

3.1.3 TEXTILES GESTALTEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Faserarten benennen,
  2. die Grundzüge der Gewinnung von Fasern und flächenbildende Verfahren beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  1. Methoden zur Ideenfindung anwenden.

im Bereich „Produkt herstellen“

  1. der Aufgabenstellung entsprechende unterschiedliche Verfahren anwenden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. ihre Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fachbegriffen in der Gruppe vorstellen,
  2. ihre Arbeit protokollieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. den Einsatz einfacher textiler Techniken planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialkunde, vom Schaf zur Wolle, sinnliches Erfassen, Erproben und Erleben von Material, fadenbildende, fadenverstärkende oder flächenbildende Verfahren.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Ideenskizze, Brainstorming.

Bereich „Produkt herstellen“:

Fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beschreibung eines Arbeitsprozesses, Fachsprache, Selbst- und Fremdeinschätzung des Werkstücks, Fotodokumentation, Skizzen, Arbeitsprotokoll.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, natürliche Fasern, flächenbildende Techniken.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. flächengestaltende Verfahren unterscheiden.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  1. Flächengestaltungen experimentell und spielerisch erproben.

im Bereich „Produkt herstellen“

  1. flächengestaltende Verfahren anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. Flächengestaltung und Flächenveränderung in der Produktgestaltung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. über ihre Arbeitsergebnisse diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. die Materialauswahl und Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Flächengestaltende und flächenverändernde Verfahren, Materialkunde.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Muster, Ornamente, Motiv, Streuung, Raster, Rapport, Proportionen.

Bereich „Produkt herstellen“:

Flächengestaltende Verfahren wie Stoffmal- und Stoffdrucktechniken, Textilfärbetechniken, Stickerei, Mola, Applikation, Patchwork, flächenverändernde Verfahren wie thermoplastisches Verfahren, Ätzen, Schmelzen, Entfärben, textile Verfahren auch mit „nichttextilen“ Materialien.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialcollage, Modedesign, Produktdesign, Motivgestaltung, Techniktransfer.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflexion, Erklärung, fachliche Begründung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Adaption, Materialorganisation, Ordnungssysteme.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. körperbildende Verfahren beschreiben,
  2. Beispiele aus der Kunst- oder Modegeschichte nennen,
  3. Ideensammlungen anlegen.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  1. körperbezogene und körperhafte Arbeiten entwerfen und planen,
  2. Materiallisten für ihre Arbeit zusammenstellen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  1. dreidimensionale Formen durch körperbildende Verfahren herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. körperbildende Verfahren dokumentieren,
  2. Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse mitgestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. gestalterische Erfahrungen zielgruppenorientiert aufbereiten,
  2. geschlechtergerechte Berücksichtigung, Interessenorientierung,
  3. Bezüge zwischen körperbezogenen oder körperhaften Objekten und dem Alltag von Kindern herstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Dreidimensionale Objekte, Zusammenfügen von Flächen, Recherche, Bilder- und Ideensammlungen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Skizze, Schnitt zeichnen, Materialbeschaffung.

Bereich „Produkt herstellen“:

Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen aus Fasern, Fäden und Flächen, Nähen, Kleben, Kaschieren, Techniktransfer, Produktgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Dokumentation, Erstellen von Arbeitsanleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären,
  2. verschiedene Möglichkeiten der Positionierung von Textilien im Raum zu beschreiben,
  3. ihre eigene Arbeit in Bezug auf Form und Funktion analysieren.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  1. Textilien im Bezug zum Raum entwerfen, planen und darstellen,
  2. eine adäquate Methode für textile Arbeiten im Raum auswählen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  1. textile Arbeiten in Bezug zum Raum umsetzen,
  2. nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Arbeitsergebnisse fachlich begründen und kommunizieren,
  2. textile Arbeitsprozesse in Bezug zum Raum dokumentieren,
  3. Präsentation zu einem Projekt mit passenden Medien gestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Gelerntes zielgruppenorientiert aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Textil und Körper, ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen, historische Entwicklungen textiler Techniken und Materialien, Textilkunst, geschlechter- und kulturrelevante Kleidernormen, Alltagskultur, Analyse von Produkten und Produktionsprozessen, Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, Wohnbedürfnisse, textile Wohnformen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Entwurf, Werk- und Schnittzeichnung

Bereich „Produkt herstellen“:

Be- und Verkleiden, Mode und Accessoires, Schmuck, Behältnisse, textile Raumgestaltungen, Rauminstallationen, begehbare Objekte, textile Spiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ausstellung, Aufführung, Performance, Präsentation und Dokumentation von Ideen und Arbeitsprozessen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Feste, Spiele, Theater, Spielräume, Rückzugsbereiche, Fühlstraße, Kleidung im Alltag des Kindes.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG, STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. die Stimme entwickeln, einstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  2. ein Vokalrepertoire unter besonderer Berücksichtigung des Kinderliedes melodisch und rhythmisch richtig sowie stilgerecht und textsicher singen,
  3. elementares Instrumentarium benennen und handhaben,
  4. einfache Notentexte erfassen und umsetzen sowie einfache Motive finden.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. die Sing- und Sprechstimme ökonomisch gebrauchen und differenziert einsetzen,
  2. ausgewählte Lieder und Melodien ausdrucksvoll interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen und darauf reagieren,
  2. ein Metrum in Bewegung umsetzen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. die stimmliche Qualität durch Bewegung und Darstellung unterstützen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  2. einfache formale Abläufe benennen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. Defizite benennen und verbessern,
  2. Intonationssensibilität entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. selbstständig mit Medien umgehen,
  2. beim Singen und Musizieren einander zuhören und sich differenziert darüber äußern.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden,
  2. stimmhygienische Maßnahmen sinnvoll anwenden,
  3. sich mit der Stimme gut präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. berufsbezogenes Liedrepertoire systematisch ordnen,
  2. elementare Musikinstrumente fachgerecht handhaben.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. eine Auswahl an Liedern und rhythmischen Sprachspielen präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale Einstimmigkeit, Blattsingen im Fünftonraum, Kinderliedrepertoire, altersadäquates Vokalrepertoire, Üben und Festigen der Kenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Musiklehre.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Einfache Kinder- und Kreistänze, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken aus verschiedenen musikalischen Epochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Aktuelle und traditionelle musikalische Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. die Stimme weiterentwickeln,
  2. ein Vokalrepertoire verschiedener Genres singen,
  3. komplexere Notentexte erfassen und umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Musik unterschiedlicher Stile emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  2. einfache formale und melodisch-harmonische Abläufe in Musikstücken unterschiedlicher Genres benennen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. unterschiedliche Musikbeispiele unter Anwendung von Fachsprache verbalisieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. situationsbezogenes Liedrepertoire singen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale einfache Mehrstimmigkeit, Erweiterung des Liedrepertoires, Transposition.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken unterschiedlicher Epochen und Stile.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Anwendung musikalischer Fachsprache.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Jahreskreis, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ihre Stimme unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen einsetzen,
  2. mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  3. mit elementaren Instrumenten improvisieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Wechselwirkungen zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen, verstehen und ausdrücken,
  2. einfache Taktarten in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. beim Singen und Musizieren einander zuhören, und das Gehörte verbalisieren,
  2. kritisch zu Musik Stellung nehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. verschiedene Notationsformen in der Praxis einsetzen,
  2. Musizieren anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Vokales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Stimmbildung und Atemtechnik, ein- und mehrstimmige Chorliteratur, Kinderliedrepertoire, Stimmimprovisationen, Sprachspiele. Vertiefende Auseinandersetzung mit musiktheoretischen Kenntnissen des 1. und 2. Semesters, Liedharmonisierung, Pentatonik, Grundprinzipien der Improvisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung im Oktavraum, einfache Liedformen, Fachsprache, Formen und Gattungen der Musik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Auswendiges Singen und Musizieren, Einsätze geben und Musik anleiten.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Programmmusik, Filmmusik, funktionale Musik, Materialsammlung für das pädagogische Berufsfeld.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen in einem erweiterten Tonumfang mehrstimmig singen,
  2. Liedrepertoire unterschiedlicher Kulturen singen und begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Rhythmen erkennen und notieren,
  2. Instrumente klanglich unterscheiden und deren Bauweise beschreiben,
  3. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire wiedererkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich mit einem vielfältigen und interkulturellen Musikangebot kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. berufsbezogenes Liedrepertoire singen und begleiten,
  2. selbstständig Kinderlieder erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erarbeiten von mehrstimmigen Liedern, Liedbegleitung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Instrumentenkunde, Rhythmusschulung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Interkulturelle Musik, ausgewählte Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Urheberrechte und Vermarktung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Methodenvielfalt bei der Liederarbeitung.

3.2.2 INSTRUMENTALUNTERRICHT

(Gitarre, Klavier/E-Piano, Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte, Akkordeon, Violine)

GITARRE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument erklären, handhaben und warten,
  2. einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  3. einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. ihre Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. elementar improvisatorisch agieren,
  2. ihre Übetätigkeit reflektieren,
  3. gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Stimmen, Saitenwechsel, Pflege der Gitarre, Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, Technik der Greifhand, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einfache Sololiteratur mit leeren Bässen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Akkordgriffe Dur und Moll, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  2. einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  2. Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  2. Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. einstimmige Melodien in verschiedenen Lagen oder mit Lagenwechsel spielen,
  2. einfache Notentexte prima vista spielen,
  3. Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  4. Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  2. beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  3. Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Melodien oktavieren,
  2. Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  3. Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ausbau der Barrétechnik, Tonleitern in verschiedenen Lagen, Lagewechsel, Anwendung des Kapodasters, Erweiterung des Repertoires an Zupf- und Schlagmustern in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Sololiteratur musikalisch gestalten,
  2. Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  2. sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

KLAVIER/E-PIANO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument erklären, handhaben und warten,
  2. einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  3. einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. elementar improvisatorisch agieren,
  2. ihre Übetätigkeit reflektieren,
  3. gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Pflege des Instruments, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, technische Übungen, einfache Begleitmuster, einfache Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Dur- und Mollakkorde, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  2. einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  2. Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  2. Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. einfache Notentexte prima vista spielen,
  2. Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  3. Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  2. beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  3. Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  2. Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Tonleitern, Erweiterung der Begleitmuster in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Sololiteratur musikalisch gestalten,
  2. Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  1. Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  2. sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

BLOCKFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  2. einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  3. technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen,
  2. sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. effiziente Übestrategien entwickeln,
  2. Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Einsatz einer F- oder C-Blockflöte, Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  2. Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  2. das Instrument in einen historischen Kontext stellen,
  3. in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich instrumental präsentieren,
  2. geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Kinderlieder loco und oktavierend, Ensemble- und Sololiteratur im erweiterten Tonumfang, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Blockflöte, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

QUERFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  2. einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  3. technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden,
  4. nach einfachen Mustern improvisieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. effiziente Übestrategien entwickeln,
  2. Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  2. Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  2. in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich instrumental präsentieren,
  2. geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erweiterung des Tonraums, Überblasübungen, Phrasieren und Oktavieren von Kinderliedern, einfache mehrstimmige Literatur, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Hör- und Spielbeispiele aus verschiedenen Epochen, Rondoform, Liedformen, Zusammenhang zwischen Haltung und Intonation, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

BAMBUSFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. unter Anleitung eine Flöte aus Bambusrohr herstellen,
  2. das Instrument richtig handhaben und pflegen,
  3. einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  4. die geschichtlichen Zusammenhänge zur Entwicklung der Bambusflöte benennen,
  5. erste praxisbezogene Möglichkeiten des Musizierens reflektieren,
  6. Kurzimprovisationen erfinden,
  7. handwerkliche Vorerfahrungen einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Bewegungsbegleitung auf der Flöte zielgruppenorientiert einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. bekannte Melodien nach Gehör spielen,
  2. sauber intonieren,
  3. den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erfassen und beschreiben,
  4. die Form eines Stückes benennen,
  5. in der Gruppe richtig intonieren,
  6. die Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes bewerten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. effiziente Übungsstrategien entwickeln,
  2. Spiel und Gehörtes reflektieren,
  3. sich instrumental in der Gruppe präsentieren,
  4. geeignete Übungsstrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“

  1. eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire singen und spielen,
  2. Lieder und Stücke didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten,
  3. praxisadäquat unterschiedliche Möglichkeiten des Musizierens umsetzen,
  4. den jeweiligen Einsatz des Instrumentes im Bildungsgeschehen reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes, Beheben von kleinen Schäden, vielfältige Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, Improvisation im Bereich von Dreiklangstönen, Pentatonik bzw. Fünftonraum. einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, Geschichte der Bambusflöte, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Transponieren von Liedgut, Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe, Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Improvisations- und Blattspielübungen, berufsfeldbezogene Literatur in unterschiedlichen Liedformen, Intonationsübungen, weiterführendes Arbeiten an der Klangqualität, Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation, sensibles Arbeiten an der Klangqualität.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung, Fehleranalyse, aufmerksames Zuhören und konstruktive Kritik, Einsätze geben.

Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“:

Erstellen und Weiterführen eines praxisbezogenen Liedrepertoires, Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und Noten, grundlegende Methoden der Liedvermittlung mit Flöteneinsatz, solistisches Spiel im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen, Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten, Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. allenfalls vorhandene Baukenntnisse anwenden und vertiefen,
  2. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  3. auswendig spielen, transponieren und instrumental begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Bewegungsbegleitungen erfinden,
  2. Klanggeschichten und -szenen notieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erweitern und verfeinern,
  2. Literatur des Instruments aufgrund von Hör- und Spielerfahrung zeitlich grob einordnen,
  3. ihr Instrument im mehrstimmigen Spiel gut intonierend einsetzen,
  4. die Klangqualität der unterschiedlichen Einstimmungen der selbstgebauten Instrumente selbstständig wahrnehmen und verbessern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. verschiedene Rollen im Ensemble übernehmen,
  2. Musik als nonverbales Verständigungsmittel einsetzen,
  3. an einem musikalischen Auftritt mitwirken,
  4. unterschiedliche Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. aus einem Repertoire Lieder und Tänze sowie Musizierstücke eigenständig auswählen und diese situationsgerecht einsetzen,
  2. Texte musikalisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Ein- und mehrstimmiges Zusammenspiel unter Einbeziehung von Bambusflöten unterschiedlicher Stimmungen und dem erweiterten Orff- Instrumentarium, Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen, Blattspielübungen, Rhythmusübungen, rhythmische und melodische Improvisationsspiele, Erweiterung des Tonumfangs, Blattspielübungen auch mehrstimmiger einfacher Literatur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur rhythmisch- musikalischen Erziehung, Notationsformen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Werk- und Formanalyse, aufbauendes, aber auch zum Teil selbstständiges Arbeiten an der Klangqualität, Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes und der Intonation, Gehörbildungsübungen mit Bambusflöten unterschiedlicher Stimmung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Erste Übungen zur Ensembleleitung, kritischer Umgang mit Informationen, wertschätzender Umgang, musikalische Kommunikation, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedgestaltung und Liedeinführung, Auswahlkriterien für ein kind- und situationsgerechtes Lied- und Literaturrepertoire, solistisches Spiel im Bildungsgeschehen, Methoden der Musikvermittlung, Festigung und Erweiterung der Material- und Liedsammlung, Praxisaufträge, Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, Versvertonungen.

AKKORDEON

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument richtig handhaben,
  2. einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  3. unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  4. berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  5. einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde (Haupt- und Nebenstufen) und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  2. musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  3. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  4. das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  2. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten,
  3. stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  4. Hauptstufen und Nebenstufen erfassen und benennen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich musikalisch präsentieren,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  2. Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Weiterführung der Technik beider Hände, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einsatz im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen.

VIOLINE

(Aufbauend auf Vorkenntnissen: 1. Übertrittsprüfung, Mittelstufe)

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument richtig handhaben,
  2. einfache Stücke nach Noten, vom Blatt, oder auswendig spielen,
  3. technische Fertigkeiten mit Ausdruck auf dem Instrument verbinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. sich auf dem Instrument spielend im Raum bewegen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Melodien nach Gehör spielen,
  2. sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. effiziente Übestrategien entwickeln,
  2. Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Vor-, Zwischen- und Nachspiele gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Technik (Haltung, Lagenwechsel, Vibrato), Bogenführung (Stricharten) und Tongebung, berufsbezogenes Liedrepertoire in der 1. und 3. Lage, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Wartung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, Stimmen des Instrumentes nach dem Gehör, Funktionsbässe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, aufmerksames Zuhören, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Lied- und Tanzrepertoire für das pädagogische Berufsfeld in der 1. und 3. Lage, Bewegungsbegleitung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  2. einfache Solo- und Ensemblestücke aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Musik auf unterschiedlichste Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  2. das Instrument in einen historischen Kontext stellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich instrumental präsentieren,
  2. geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen,
  2. Lieder und Stücke methodisch-didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Kinderliedrepertoire, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -Szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Musikverläufe graphisch oder mit Bewegung darstellen, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein-, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Violine, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

3.2.3 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. mit Instrumenten, Bodypercussion und Materialien elementar improvisieren,
  2. ihre Stimme gestaltend und elementar improvisierend einsetzen,
  3. mit den Mitteln der Rhythmik Fantasie und Vorstellungsvermögen entwickeln und beschreiben,
  4. den engen Zusammenhang zwischen Musik und Bewegung in der Rhythmik erkennen und benennen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  1. ihren eigenen Körper bewusst wahrnehmen und ihr Körperbild verfeinern,
  2. Wahrnehmungsbereiche differenzieren,
  3. ihre Reaktions- und Koordinationsfähigkeit, Feinmotorik und Geschicklichkeit erweitern,
  4. durch Bewegen, Tanzen und Darstellen die Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten weiterentwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich als Individuum und als Teil der Gruppe wahrnehmen und präsentieren,
  2. das Prinzip „Führen und Geführt werden“ als zentrales soziales Thema beschreiben,
  3. gesammelte Erfahrungen und das eigene Tun reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Ziele, Inhalte und Mittel der Rhythmik benennen und reflektieren,
  2. Instrumente des Orff-Instrumentariums benennen und elementar spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Improvisationsspiele, Puls- und Rhythmusspiele, rhythmische Bausteine, Notenwerte, sprachliche Elemente, Grunderfahrungen im musikalischen Bereich, Höraufgaben, Dirigierspiele, Stilleübungen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Gruppendynamische Bewegungsspiele, Bewegungsimprovisation und -gestaltung, sensomotorische Übungen, Impulse zum Darstellen und Gestalten in Bewegung, Massagespiele und -geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Parameter von Musik und Bewegung, Materialien in der Rhythmik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Soziales Lernen, Kommunikations- und Interaktionsspiele, Gesprächsführung, wertschätzende und konstruktive Kommunikation .

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ziele und Mittel der Rhythmik, Orff-Instrumentarium.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. die Grundbewegungsarten in Musik und Bewegung unterscheiden und darstellen,
  2. eine adäquate musikalische Begleitung zu einer Bewegung finden,
  3. mit den Mitteln der Rhythmik unter Anleitung improvisieren und gestalten.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  1. die Beziehung und Wechselwirkung von Musik und Bewegung erfassen und beschreiben,
  2. unterschiedliche Bewegungsqualitäten erkennen, vergleichen und variieren,
  3. die eigene Bewegungserfahrung als Basis für gelingende Bewegungsbegleitung erkennen und reflektieren,
  4. Vorstellungsbilder in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen,
  2. Möglichkeiten für eine verfeinerte Kommunikation beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. erste Erfahrungen im Anleiten einer Gruppe sammeln,
  2. Rhythmikeinheiten für Kinder unter Anleitung analysieren und reflektieren,
  3. Beobachtungs- und Reflexionskriterien entwickeln,
  4. grundlegende Planungsprinzipien und methodisch-didaktische Überlegungen beschreiben,
  5. geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente, Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Musikalische Bewegungsspiele, Erleben der Mittel der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, Methoden zur Vermittlung gebundener (Kreis-)Tänze ausgehend von der Improvisation, Verbindung von musikalischer Form und Bewegungsform.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und geführt werden, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Reflexionskriterien, Fachsprache, Elemente für die Planung, Zusammenhang Spannung – Entspannung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. elementare Bewegungsbegleitung anleiten,
  2. spontane Bewegung musikalisch improvisierend aufnehmen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  1. Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen,
  2. den Körper als Kommunikationsmittel einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen,
  2. mit einführender Fachliteratur umgehen und daraus Unterrichtspraktisches ableiten,
  3. Rhythmikeinheiten reflektieren und wertschätzendes Feedback geben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Rhythmik als ganzheitliche Arbeitsweise erkennen und beschreiben,
  2. verschiedene Materialien sowie Instrumente zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen,
  3. Rhythmikeinheiten hinsichtlich ihres Aufbaus analysieren und Zielformulierungen ergänzen,
  4. Rhythmikeinheiten selbstständig und zielgruppenorientiert planen, durchführen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Leitungs- und Dirigieraufgaben, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundene Bewegungsformen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen, musikalische Kommunikation, Feedbackkultur.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialerfahrungen, methodischen Aufbau und Planungsschritte einer Rhythmikeinheit, Zielformulierungen, Mittel, Übergänge, Prozesswechsel, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,
  2. außermusikalische Inhalte gestaltend umsetzen,
  3. musikalische Verläufe anleiten,
  4. die Wirkung von Klängen, Geräuschen und Instrumenten benennen und diese situationsadäquat einsetzen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  1. das eigene kreative Potential improvisatorisch und gestaltend bewusst einsetzen und reflektieren,
  2. elementare Improvisationsimpulse geben und eine Gruppe anleiten,
  3. Tänze aus unterschiedlichen Kulturen selbstständig erarbeiten und durchführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen,
  2. sich mit Fachliteratur eigenständig auseinandersetzen, diese kritisch beurteilen und adäquat einsetzen,
  3. allgemeine Beobachtungskriterien und kommunikative Aspekte verfeinern.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Grundlagen, Ziele und Mittel der rhythmisch-musikalischen Erziehung begründen,
  2. interkulturelle Elemente aus Musik, Bewegung und Sprache bewusst einsetzen,
  3. methodische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen zielgruppenorientiert anwenden,
  4. Rhythmik in Verbindung mit angrenzenden Fachbereichen beschreiben,
  5. das Potenzial der Rhythmik hinsichtlich Individualisierung und Differenzierung erkennen und benennen,
  6. Zusammenhänge zwischen Bewegung und Lernen erkennen und Impulse für ganzheitliche Lernprozesse beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions-)Instrumente, Alltagsmaterialien, Malen zur Musik, interkulturelle Liedangebote.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Elementare Impulse für Bewegungsimprovisation, Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Gestalten mit Musik, Bewegung, Stimme/ Sprache und Materialien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Rhythmikeinheiten, Reflexionen, Fachliteratur, Feedback.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Rhythmik und Lernen, Aspekte angrenzender Fachbereiche, Rhythmik mit unterschiedlichen Zielgruppen, Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  1. grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  1. an kleinen Spielen erfolgreich teilnehmen,
  2. die zentrale Spielidee bewegungsorientierter Spiele beschreiben,
  3. bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß vorbereiten und situationsadäquat durchführen sowie die Vermittlung der dafür notwendigen Regeln.

Fairplay

  1. die Merkmale von fairem und unfairem Verhalten erkennen und selbst fair spielen.

im Bereich „Leisten“

Grundlegende motorische Fertigkeiten

  1. grundlegende motorische Fertigkeiten zumindest in einem der Bereiche „Boden- und Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegen auf Schnee und Eis“ vorzeigen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Darstellen

  1. sich über Bewegung verständigen und verschiedene Bewegungs- und Ausdrucksformen mit dem Körper zeigen.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  1. Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beschreiben,
  2. Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  1. sich auf Bewegungs- und Sportaktivitäten in verschiedenen Räumen und Elementen, in unterschiedlichen Situationen, mit verschiedenen Geräten einlassen und ihre Erfahrungen beschreiben.

Wagen und Bewältigen

  1. sich auf herausfordernde Situationen einlassen und dabei ihre Grenzen einschätzen und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. wesentliche Dimensionen und Bereiche des sozialen Lernens erkennen und anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Differenzierung, Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion.

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Materialkunde, Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielgeräte, Spielbeobachtung und Reflexion.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen im Rahmen des Helferscheines, Geschicklichkeitsparcours, Fallen und Stürzen, Wintersport, Sicherheitsregeln, Schutzmaßnahmen.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, rhythmische Bewegungsformen, Übungsformen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten.

Bereich „Gesundheit“:

Erscheinungsbild, Körperhaltung, Beobachtung, Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Pulswert, Pulswertmessung.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Waldpädagogik, Abenteuerspiele, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, Sportfeste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Outdoor Aktivitäten, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fair Play, Gruppenstrukturen, -dynamiken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  1. grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

Wahrnehmung und Bewegung

  1. die Wechselwirkung von Wahrnehmung und Bewegung erklären.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  1. die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung der Kinder beschreiben,
  2. Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten des unter 1 bis 3 jährigen Kindes beschreiben,
  3. elementare Bewegungsbedürfnisse beobachten, erkennen und adäquate Maßnahmen beschreiben.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  1. bewegungsorientierte Spiele hinsichtlich ihrer Wirkung bewerten und entsprechend einsetzen,
  2. Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen.

im Bereich „Leisten“

  1. grundlegende motorische Fertigkeiten in einem weiteren der Bereiche Boden- und Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, vermitteln,
  2. einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten vermitteln.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Bewegungskünste

  1. Bewegungsformen aus den Bereichen rhythmische Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste verbinden und präsentieren.

im Bereich „Gesundheit“

psychosoziale Schutzfaktoren

  1. die Wirkungen des Bewegens und Sporttreibens hinsichtlich der eigenen Gesundheit erkennen und benennen,
  2. die Wirkungen der sozialen Umgebung im Bewegen und Sporttreiben erkennen und benennen,
  3. Techniken zur Entspannung beschreiben, begründen und richtig ausführen.

im Bereich Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikationsmittel

  1. Verantwortung für sich, für andere und für ihr Handeln übernehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Bewegungsräume, Geräte und Materialien auswählen und unter dem Aspekt der Sicherheit beurteilen und verwenden,
  2. Methoden des Sicherns und Helfens nennen und situationsgemäß anwenden,
  3. die grundlegende Fachliteratur adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6 jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, motorische Testverfahren.

Bereich „Spielen“:

Psychomotorik, Spielpädagogik, Regeln, exekutive Funktionen, Sportspiele, Rückschlagspiele Regelkunde.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Akrobatik, Tanz, Jonglagen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Entspannungstechniken, Mobilisation, Kräftigung, Dehnen, Präventionsmaßnahmen, Beobachtung, Haltungsschulung, Übungsprogramme, Stabilisierung, kindgerechte motorische Testverfahren, Bewegungstagebuch, Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbsteinschätzung, Fair Play, Sicherheit, Ausrüstung, Helfen und Sichern, Planung, Organisation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  1. Bewegungsangebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten planen und umsetzen.

Wahrnehmung und Bewegung

  1. Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten setzen.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  1. entsprechende Angebote für freie Bewegungsformen planen und umsetzen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  1. Spiele variieren, erklären und umsetzen.

Organisieren und Leiten

  1. einfache Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten,
  2. eine Spielidee entwicklungsgemäß und situationsgerecht adaptieren.

im Bereich „Leisten“

Fördern und Fordern

  1. die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer benennen,
  2. grundlegende Bewegungserfahrungen im Feld des Sportes und der freien Bewegungsspiele sammeln.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  1. Reaktionen des Körpers an sich selbst und an anderen wahrnehmen und adäquat reagieren.

gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  1. Konzepte von gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensräumen beschreiben.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  1. erlebnisorientierte Bewegungsangebote planen und umsetzen,
  2. herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert planen und umsetzen,
  3. Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken benennen, einschätzen und adäquat handeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

psychosoziale Schutzfaktoren

  1. in einer Gruppe kooperieren, Gruppenprozesse reflektieren und geeignete Maßnahmen zur Veränderung von Gruppenstrukturen setzen,
  2. Emotionen und Bedürfnisse wahrnehmen und adäquat reagieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. den Zusammenhang von Bewegen und Lernen beschreiben und adäquate Angebote setzen,
  2. geschlechterrelevante Unterschiede in der Bewegung erkennen und adäquate Angebote setzen,
  3. verschiedene Methoden der Bewegungserziehung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kleine Spiele, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, Klettern, Rutschen, Springen, Rollen, Verstecken, Tragen, Schieben, Psychomotorik, Motopädagogik.

Bereich „Spielen“:

Spielideen, Spielregeln, kleine Spiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmtechniken, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Feedback und Reflexion, Beobachtungsinstrumente.

Bereich „Gesundheit“:

Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Beobachtung, Pulswert(messung), Spannung – Entspannung, Fitnessfaktoren, Fitnesstest, Übungsprogramme, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung, Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Salutogenese, Selbstkonzept.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Trendsportarten, Outdoor Aktivitäten, Erlebnispädagogik, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen, Sportfest, Ausrüstung, Ausstattung, Prophylaxe, Baderegeln, Pistenregeln, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beobachtungsinstrumente, Gruppenarbeit, Emotionsregulation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungszugänge, Sozialisation, Interessen, Spiele, Bewegungsräume, Sprache, Auswahl der Inhalte, Themen und Materialien, selbst- und fremdbestimmte Angebote, methodische Wege, offene und angeleitete Bewegungseinheiten, Strukturen einer Bewegungseinheit, Phasenaufbau, Stundenbild, Ordnungs- und Betriebsformen Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, Bewegtes Lernen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Spielen“

Organisieren und Leiten

  1. Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten.

im Bereich „Leisten“

Leistung erbringen und vergleichen

  1. einfache sportliche Wettbewerbe planen und anleiten.

Fördern und Fordern

  1. adäquate Maßnahmen zur Förderung der Leistungsfähigkeit setzen,
  2. adäquate Maßnahmen zur Förderung von Lernmotivation setzen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Gestalten

  1. Prozesse zur Entwicklung bewegungsbezogener Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit anleiten und begleiten.

im Bereich „Gesundheit“

Psychosoziale Schutzfaktoren

  1. Bewegung als Faktor für eine gesunde Lebensführung und einen aktiven Lebensstil begründen.

Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  1. entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Konflikte erkennen und adäquat reagieren,
  2. angemessen miteinander kommunizieren,
  3. Gruppen anleiten und führen,
  4. Feedback geben und annehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. den motorischen Entwicklungsstand bei Kindern einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen,
  2. den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturraum vermitteln,
  3. die Bedeutung von Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern reflektieren,
  4. Methoden zur Gesundheitsförderung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, Trendspiele, Sportspiele/Rückschlagspiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Spiel- und Sportfeste, kleine Turniere, Mehrkampf, Kräftemessen, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Abzeichen, Bewegungsfreude, Angstreduktion, Selbstkonzept, anregendes Lernumfeld, Bewegungsanreize, positive Lernerfahrungen, angemessene Zielsetzungen, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Alltagssituationen, -handlungen mit und ohne Materialien, Bewegungsräume, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Bewegungsorientierte, gesundheitswirksame Maßnahmen, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung, bewegungsbezogene Lösungsstrategien, verbale und nonverbale Kommunikation, kleine und große (Sport)Spiele, Bewegungssequenzen, Bewegungseinheiten, Feedback-Instrumente.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner, passende Bewegungsangebote für Kinder.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 ENGLISCHE KONVERSATION

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen,
  2. das in den berufsspezifischen Fächern erworbene Wissen in der Fremdsprache anwenden,
  3. die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen analysieren und reflektieren,
  4. pädagogische Konzepte diskutieren.

Lehrstoff:

Studium von Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik.

2.2 NATUR UND TECHNIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. komplexe Vorgänge in der Natur zielgruppenadäquat beschreiben und analysieren,
  2. Möglichkeiten von Grunderfahrungen zu früher mathematischer Bildung veranschaulichen,
  3. die Bedeutung früher mathematischer Bildung begründen und reflektieren,
  4. Basiswissen unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Bereiche zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  5. naturwissenschaftliche Fragen und Interessen von Kindern aufgreifen und sachrichtige, entwicklungsangemessene Bildungsinhalte anbieten.

Lehrstoff:

Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen.

2.3 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. systemische Sichtweisen in der elementarpädagogischen Arbeit veranschaulichen,
  2. die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und (elementar)pädagogischen Arbeitsfeldern beschreiben,
  3. Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung reflektieren,
  4. Bedeutung und Nutzen der supervisorischen Begleitung für die Professionalisierung beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung, Teamstrukturen, Institutionen und deren Aufbau.

2.4 VERTIEFUNG IN MEDIENPÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen,
  2. Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anleiten,
  3. Informationen bewerten, für sich nutzen und an andere weitergeben,
  4. erworbene Medienkompetenz für kreative Prozesse nutzen,
  5. unterschiedliche Medienkonzepte anwenden.

Lehrstoff:

Multimediale Techniken, Selbstreflexion, Medien in der Bildungspartnerschaft, medienbezogene Projekte, Erziehung – Sozialisation – Handlungskompetenzen.

2.5 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale Handlungskompetenzen vertiefen,
  2. zielgruppenadäquate Angebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  3. Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  4. Möglichkeiten eines konstruktiven Umgangs mit Mehrsprachigkeit reflektieren.

Lehrstoff:

Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte in der Bildungspartnerschaft, ethische, religiöse und soziale Werten als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotypen und Vorurteile.

2.6 VERTIEFUNG IN FRÜHERZIEHUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  1. Rahmenbedingungen planen um die Bedürfnisse und Selbstbildungsprozesse der Kinder zu unterstützen,
  2. die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin/einfühlsamen Entwicklungsbegleiter charakterisieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes planen und reflektieren.

im Bereich „Sozial – und Projektmanagement“

  1. eine pädagogische Konzeption kritisch interpretieren und einen eigenen Entwurf konzipieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  1. aktuelle Themen der Säuglings- und Kleinkindforschung diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Raumkonzepte, entwicklungskonformen Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- u. Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition.

Bereich „Sozial – und Projektmanagement“:

Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung.

2.7 GENDER UND DIVERSITY

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. geschlechtsspezifische Sozialisation veranschaulichen,
  2. geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  3. Konzepte zu Gender und Diversity in Alltagssituationen reflektieren,
  4. methodisch-didaktisches Wissen im Diskurs zu Gender und Diversity anwenden,
  5. geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung beschreiben und präventive Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, Gendergerechtigkeit, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht.

2.8 THEATERPÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. im darstellenden Spiel die Vielfalt der eigenen Identität wahrnehmen und ausdrücken,
  2. Personen im darstellenden Spiel anleiten,
  3. unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten gezielt einsetzen,
  4. Interaktionsprozesse kreativ gestalten,
  5. Eindruck in Ausdruck verwandeln und darstellen.

Lehrstoff:

Stimm- Sprach-, Körperübungen, szenische Arbeit, unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren, unterschiedliche Medien, Jeux dramatiques.

2.9 STIMMBILDUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. den ökonomischen Gebrauch der Sprech- und Singstimme veranschaulichen,
  2. die Sprechstimme mit abwechslungsreichen Sprachmelodie einsetzen,
  3. Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität bewusst auswählen und einsetzen,
  4. stimmhygienische Maßnahmen beschreiben und sinnvoll anwenden,
  5. Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden und reflektieren.

Lehrstoff:

Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität, Atem- und Entspannungsübungen, Zuwendung, Blickkontakt, Körperspannung, Blockaden, Erweiterung der körperlichen und stimmlichen Grundkondition, Stimmhygiene, Vortragssituation.

2.10 PSYCHOMOTORIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. die Zusammenhänge zwischen Bewegung, Wahrnehmung, emotionaler und kognitiver Entwicklung beschreiben,
  2. unterschiedliche Methoden und Konzepte der Psychomotorik vergleichen,
  3. die Bedeutung, Kinder in ihrem motorischen Ausdruck beurteilungsfrei und ohne Leistungsdruck zu begleiten, begründen,
  4. den Zusammenhang von psychomotorischen Prozessen für die Kompetenzentwicklung beschreiben.

Lehrstoff:

Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Clownerie und Zirkus, psychomotorisch gestaltete Innen- und Außenräume, pantomimisches Spiel, Einfluss psychomotorischer Prozesse auf weitere Bildungsbereiche.

2.11 VERTIEFUNG IN AUSDRUCK, GESTALTUNG, BEWEGUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Bewegung als Ausdrucksform sozialer, psychischer und emotionaler Prozesse begründen,
  2. den Körper als Kommunikations– und Ausdrucksmittel einsetzen,
  3. Natur als Ressource veranschaulichen,
  4. kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten,
  5. Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  6. die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Kreativität in unterschiedlichen Bereichen, Kreativität als Problemlösungsstrategie, Outdoorpädagogik, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

2.12 SCHULAUTONOMER SCHWERPUNKT

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. (Festlegung erfolgt am Standort)

Lehrstoff:

(Festlegung erfolgt am Standort)

A.3. Verbindliche Übungen

3.1 KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. unterschiedliche Perspektiven beschreiben,
  2. Kommunikationsmodelle beschreiben und vergleichen,
  3. verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht anwenden.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. einen Standpunkt argumentativ vertreten,
  2. Kritik konstruktiv annehmen und geben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen, Kongruenz, unterschiedliche Wirklichkeiten, Perspektivenwechsel, Kommunikationsmodelle.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander- Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht weiterentwickeln.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. einen Standpunkt argumentativ vertreten und verteidigen,
  2. Kritik konstruktiv annehmen und geben,
  3. Stärken erkennen und benennen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. verbale und nonverbale Kommunikation einsetzen,
  2. eine freie Rede entwerfen und gestalten.

im Bereich „Diversity“

  1. gender- und diversitygerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen analysieren,
  2. interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Normen, Haltungen, Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen, Kongruenz, unterschiedliche Wirklichkeiten, Perspektivenwechsel.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander- Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Kommunikationsmittel, – modelle, – techniken, freie Rede, Bildungspartnerschaften.

Bereich „Diversity“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel.

3.Semester:

Bildungs – und Lehraufgaben:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. grundlegende Verfahren der Psychohygiene reflektieren,
  2. Entspannungsmethoden für unterschiedliche Zielgruppen vergleichen,
  3. altersadäquate Strategien zur Stärkung der Gesundheit analysieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“

  1. Gruppen- und Teambildungsphasen und – prozesse reflektieren,
  2. Führungsaufgaben im Team einordnen,
  3. Rollenpositionen im Team analysieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Gesprächssituationen reflektieren,
  2. Kommunikationsmodelle situationsadäquat erläutern.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. unterschiedliche Präsentationstechniken reflektieren,
  2. Fachliteratur kriterienorientiert beurteilen.

im Bereich „Intervention“

  1. grundlegende Aspekte zum Konfliktmanagement beschreiben,
  2. Konflikte analysieren,
  3. Konfliktlösungsstrategien darstellen,
  4. professionelle Unterstützungsmaßnahmen zielgruppenorientiert und situationsadäquat erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese.

Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Phasen von Gruppenbildungsprozessen, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planung, Durchführung und Reflexion von Gesprächssituationen, situations- und mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen, Öffentlichkeitsarbeit, zielgruppenbezogene Interaktion und Kommunikation, Moderation, Supervision, Coaching, Mentoring, Mediation.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Schriftliche und mündliche Präsentation, verschiedener Medien, Fachliteratur.

Bereich „Intervention“:

Konfliktkultur, Konflikttheorie, Konfliktmanagement, Deeskalation.

3.2 FACHSPEZIFISCHES SEMINAR

1.- 3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Einstellung und Haltung zum (elementar)pädagogischen Berufsbild reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  1. unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zielgruppenorientiert umsetzen.

im Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“

  1. Möglichkeiten der Sprachförderung vergleichen.

im Bereich „Lernen“

  1. ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bildungsprozesse übertragen,
  2. spezielle Spiel- und Lernmaterialien gestalten und vergleichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Medien zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen.

im Bereich „Diversity“

  1. die Vielfalt heterogener Lebenswelten und Lebenslagen beschreiben und situationsspezifische Reaktionen ableiten.

im Bereich „Intervention“

  1. ergänzende Methoden der Beobachtung beschreiben und reflektieren,
  2. unterstützende Maßnahmen für professionelles Agieren vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion.

Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“:

Formen des Darstellenden Spiels, Rollenbild, Rollenverständnis, Interaktionen.

Bereich- „Lernen“:

Spiel- und Interaktionspädagogik.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spiel- und Bildungsmittel, Medien.

Bereich „Diversity“:

Interkulturelle Spezifika, vorurteilsbewusste Kommunikation, entwicklungsgerechte Transitionsbgleitung.

Bereich „Intervention“:

Spiel- und Bildungsprozesse, Beobachtung in konkreten Situationen, Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

20009975

Dokumentnummer

NOR40234955

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