Anlage 1 Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1986

Anlage 1

— Schulverwaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die administrativen Aufgaben seiner Schultype erfüllen können.

Lehrstoff:

Führung der Amtsschriften.

Administrative Erfordernisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung.

Zeugnisausfertigung.

Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR12102273

alte Dokumentnummer

N6198615484S

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