Anlage 1
— Schulrecht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die für die Berufsschule bzw. mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten bedeutsamen schulrechtlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Schulorganisationsrecht:
Aufgaben und Organisation der Berufsschulen bzw. der mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.
Schulunterrichtsrecht:
Unterrichtsordnung, Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung, Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen; Schulordnung, Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Verfahrensbestimmungen.
Überblick über das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer an Berufsschulen bzw. an den mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten. Bundes-Personalvertretungsrecht.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102270
alte Dokumentnummer
N6198615481S
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