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Anlage 1 AP-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.2026

Anlage 1

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Bankprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risiko-, Ertrags- und Vermögenslage sowie Refinanzierungssituation):

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung und Freistellungsvorschriften

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 30 BWG in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, und § 30a BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Freistellungsvorschriften gemäß § 30b und § 30c BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.2.

 

 

   

2. Anforderungen an Zentralinstitute von institutsbezogenen Sicherungssystemen

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der konsolidierten Bilanz oder erweiterten Zusammenfassungsrechnung gemäß Art. 49 Abs. 3 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei institutsbezogenen Sicherungssystemen, die Art. 49 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anwenden:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Bericht gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

 

 

   

3. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

 

 

   

4. Großkredite

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Großkreditvorschriften gemäß Art. 395 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

 

 

   

5. Liquidität

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Liquiditätsanforderungen gemäß den Art. 412 und 413 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zum Liquiditätsverbund gemäß § 27a BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.2.

 

 

   

6. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 39 BWG, einschließlich den Vorgaben der Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

 

 

   

7. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß den §§ 4 bis 17, § 19 Abs. 2, den §§ 20 bis 24, § 29 und § 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016, sowie gemäß § 41 BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

 

 

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

7.2.

 

   

7a. Auslagerung

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Anforderungen an Auslagerungen gemäß § 25 BWG in Verbindung mit der Anlage zu § 25 BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7a.1.

 

 

   

8. Interne Kapitaladäquanz

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß § 39a BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

 

 

   

9. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zur internen Revision gemäß § 42 BWG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

 

 

   

10. Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Risikogewichtung qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors gemäß den Art. 89, 90 und 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Verbindung mit § 3 der CRR-Begleitverordnung 2021, BGBl. II Nr. 542/2021:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Kreditrisiko einer Verbriefungsposition gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2402/2017 , ABl. Nr. L 347 vom 28.12.2017 S. 35:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.2.

 

 

   

11. Indikatoren des Sanierungsplans

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den im Sanierungsplan bestimmten Indikatoren gemäß § 10 Abs. 1 und 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG), BGBl. I Nr. 98/2014, und der Anzeigepflicht gemäß § 10 Abs. 4 BaSAG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

 

 

   

12. Handelsbuch

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zuordnung von Positionen zum Handelsbuch sowie etwaigen Umbuchungen gemäß den internen Kriterien für die Einbeziehung in das Handelsbuch:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit Teil 3 Titel 1 Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung des Marktpreises unter Berücksichtigung von Art. 105 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Gesetzesreferenz

12.2.

 

 

Feststellungen in Zusammenhang mit dem Ansatz zur Bewertung von Optionen, insbesondere der Festlegung der Volatilitäten und der sonstigen Parameter für die Ermittlung des Delta-Faktors gemäß Art. 329 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Gesetzesreferenz

12.3.

 

 

Feststellungen in Zusammenhang mit der Ermittlung der sonstigen, mit Optionen verbundenen Risiken gemäß Art. 329 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Gesetzesreferenz

12.4.

 

 

   

14. Wohlverhalten in Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung

  1. 1. des 2. Hauptstücks „Organisatorische Anforderungen“ des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 107/2017 (WAG 2018) und des Abschnittes 3 des Kapitels II sowie des Kapitels III der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2017 S. 1,
  2. 2. des Titels II „Transparenz für Handelsplätze“, des Titels III „Transparenz für systematische Internalisierer und Wertpapierfirmen, die mit OTC handeln“ und des Titels IV „Meldung von Geschäften“ der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 84, und
  3. 3. des 3. Abschnitts über multilaterale Handelssysteme und des 4. Abschnittes über systematische Internalisierung des 1. Hauptstücks des BörseG 2018, BGBl. Nr. 107/2017:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

 

 

   

15. Erfordernis von Abzügen bei institutsbezogenen Sicherungssystemen

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der Anforderungen gemäß Art. 49 Abs. 3 Buchstabe a Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

15.1.

 

 

   

16. Nettingvereinbarungen

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zulässigkeit und Richtigkeit von Nettingvereinbarungen sowie der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 296 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

16.1.

 

 

   

17. Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011)

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 8 bis 35, §§ 39 bis 45, §§ 66 bis 92 und §§ 128 bis 138 des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011), BGBl. I Nr. 77/2011:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

17.1.

 

 

   

18. Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG)

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 2 bis 9 und §§ 21 bis 36 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG), BGBl. I Nr. 80/2003:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

18.1.

 

 

   

19. Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:

 

 

Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 18 bis 45a des Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

19.1.

 

 

   

Teil II

20. Konzessionierung (§ 4 und § 5 BWG)

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Kreditinstituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell, Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 5a BWG):

Gesetzesreferenz

20.1.

 

 

   

21. Eigentümerbestimmungen (§ 20, § 20a und § 20b BWG)

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 20, § 20a und § 20b BWG:

Gesetzesreferenz

21.1.

 

 

   

22. Besondere Umstände bei Krediten

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit Krediten, bei denen besondere Umstände hinsichtlich ihrer Höhe, der Art der Sicherstellung, der Bearbeitung oder einer Abweichung von den gewöhnlichen Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstituts vorliegen:

Gesetzesreferenz

22.1.

 

 

   

23. Beachtung von sonstigen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit prudenziellen bankaufsichtlichen Rechtsvorschriften (z. B. Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993; Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR),Sparkassengesetz (SpG), BGBl. Nr. 64/1979; Bausparkassengesetz (BSpG), BGBl. Nr. 532/1993, Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969, Pfandbriefgesetz (PfandBG), BGBl. I Nr. 199/2021, einschließlich Wahrnehmungen gemäß § 39 PfandBG in Verbindung mit dem Pfandbriefgesetz (PfandbriefG), dRGBl. I S. 492/1927; Hypothekenbankgesetz (HypBG), dRGBl. S. 375/1899; Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG), RGBl. Nr. 213/1905; E-Geldgesetz 2010, BGBl. I Nr. 107/2010):

Gesetzesreferenz

23.1.

 

 

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit wertpapieraufsichtsrelevanten Rechtsvorschriften (z. B. Verordnung (EU) 2015/2365 in Verbindung mit dem SFT-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2016; Verordnung (EU) 2020/852; Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBl. I Nr. 135/2013; Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in Verbindung mit dem PRIIP-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 15/2018; Verordnung (EU) 2016/1011 in Verbindung mit dem Referenzwerte-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 93/2017):

Gesetzesreferenz

23.2.

 

 

   

Teil III

Berichterstattung über besondere Vorfälle oder Tatsachen

1. Bestehen nicht börsennotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z. B. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in „off-shore Finanzplätzen“ oder mit solchen abgeschlossenen außerbilanzmäßigen Geschäften?

Name/Obligo/Sicherheiten

 

2. Sind unterjährig wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, eingetreten?

Angabe der Höhe des Verlustes

 

3. Sind zum Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen Garantien, Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen sowie durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte abgegeben, erhalten oder in Anspruch genommen worden?

Angabe von Name und Höhe

 

Teil IV

Wesentliche Einmaleffekte im Berichtszeitraum

Art des Einmaleffektes

Volumen in TEUR

GuV – wirksam gebucht in TEUR

generierte stille Lasten in TEUR

Abfrage Einzelabschluss (UGB)

 

 

 

Wertpapiere des Anlagevermögens

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

 

 

Umwidmungen

 

 

 

Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen

 

 

 

Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen

 

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Buchgewinne aus Verkauf

 

 

 

Buchverluste aus Verkauf

 

Sonderausschüttungen

 

Außerplanmäßige Abschreibungen

 

Zuschreibungen

 

Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens

Buchgewinne aus Verkauf

 

 

 

Buchverluste aus Verkauf

 

Außerplanmäßige Abschreibungen

 

Zuschreibungen

 

Sonstige Maßnahmen

(Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden

 

 

 

Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken

 

Veränderung der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG

 

Sonstige Einmaleffekte (gewinnerhöhend)

 

Sonstige Einmaleffekte (gewinnreduzierend)

 

 

 

 

 

 

Summe der Maßnahmen

 

 

 

    

Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte

 

Bei Anwendung des Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Bewertung gemäß IFRS):

1. Erläuterung der in der Anlage zum Prüfungsbericht angeführten wesentlichen Einmaleffekte des UGB-Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Meldungen zu Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, ABl. Nr. L 97 vom 19.03.2021 S. 1, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:

 

 

2. Erläuterung der in den Meldungen gemäß den Meldebögen F 02.00 und F 03.00 des Anhangs III Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 vorliegenden wesentlichen Einmaleffekte in Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, die im UGB-Jahresabschluss zu keinen wesentlichen Einmaleffekten führen, inklusive betragsmäßiger Angabe und Angabe der entsprechenden Meldepositionen:

 

 

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2026

Gesetzesnummer

20004316

Dokumentnummer

NOR40278551

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