Normen
BAG §15 Abs3 lita
GewO 1859 §82 litd
9 ObA 10/93 | OGH | 10.02.1993 |
Veröff: ZAS 1993/19 S 223 |
9 ObA 355/93 | OGH | 16.03.1994 |
Auch; nur: Bei Diebstahl und Veruntreuung bedarf es keiner Prüfung, ob eine Vertrauensunwürdigkeit für den Arbeitgeber eingetreten ist; diese wird vom Gesetz als gegeben angesehen. (T1) |
9 ObA 66/95 | OGH | 06.06.1995 |
Beisatz: Hier: Bei einem zu Unrecht vom Arbeitnehmer entgegen bestehenden Weisung bezogenen Personalrabatt und lockerer Handhabung durch den Arbeitgeber im konkreten Fall verneint. (T2) |
8 ObA 260/95 | OGH | 18.08.1995 |
nur: Bei Diebstahl und Veruntreuung bedarf es keiner Prüfung, ob eine Vertrauensunwürdigkeit für den Arbeitgeber eingetreten ist; diese wird vom Gesetz als gegeben angesehen. Macht sich jedoch der Arbeitnehmer einer anderen strafbaren Handlung schuldig, so muss diese, um eine Entlassung zu rechtfertigen, objektiv geeignet sein, den Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers herbeizuführen. (T3); Beisatz: § 48 ASGG. (T4) |
8 ObA 33/97d | OGH | 23.05.1997 |
nur T3; Beis wie T4 |
9 ObA 245/00w | OGH | 20.12.2000 |
Auch; nur T3 |
8 ObA 124/02x | OGH | 13.06.2002 |
nur: Bei Diebstahl und Veruntreuung bedarf es keiner Prüfung, ob eine Vertrauensunwürdigkeit für den Arbeitgeber eingetreten ist; diese wird vom Gesetz als gegeben angesehen. Macht sich jedoch der Arbeitnehmer einer anderen strafbaren Handlung schuldig, so muß diese, um eine Entlassung zu rechtfertigen, objektiv geeignet sein, den Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers herbeizuführen. Ein Arbeitnehmer verliert dann das Vertrauen des Arbeitgebers, wenn sich dieser mit Rücksicht auf die strafbare Handlung nicht mehr darauf verlassen kann, dass der Dienstnehmer seine Pflichten getreulich erfüllen werde. Es kommt hiebei darauf an, ob das Verhalten des Dienstnehmers nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise objektiv Vertrauensunwürdigkeit bewirkt. (T4) |
8 ObA 13/03z | OGH | 20.03.2003 |
8 ObA 32/03v | OGH | 30.10.2003 |
Beisatz: Hier: Bei neuerlicher unbefugter Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges durch Lehrling nach Abmahnung bejaht. (T5) |
8 ObA 25/10z | OGH | 22.04.2010 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Diebstahl. (T6) |
9 ObA 58/10k | OGH | 28.07.2010 |
Auch; nur: Ein Arbeitnehmer verliert dann das Vertrauen des Arbeitgebers, wenn sich dieser mit Rücksicht auf die strafbare Handlung nicht mehr darauf verlassen kann, dass der Dienstnehmer seine Pflichten getreulich erfüllen werde. Es kommt hiebei nicht auf die subjektive Einstellung des Arbeitgebers an, sondern darauf, ob das Verhalten des Dienstnehmers nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise objektiv Vertrauensunwürdigkeit bewirkt. Dabei ist auch das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19930210_OGH0002_009OBA00010_9300000_001
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