Rechtssatz
§ 25 JN knüpft die Sanktion der Nichtigkeit der vor rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages gefällten Entscheidung nur an die Stattgebung der Ablehnung. Bei späterer rechtskräftiger Zurückweisung des Ablehnungsantrages liegt höchstens ein im Rechtsmittelstadium nicht mehr zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor.
5 Ob 733/82 | OGH | 05.10.1982 |
Beisatz: Erst die rechtskräftige Entscheidung, mit welcher die Ablehnung als gerechtfertigt erkannt wird, schafft konstitutiv den Nullitätsgrund. (T1) |
6 Ob 652/88 | OGH | 06.10.1988 |
nur: § 25 JN knüpft die Sanktion der Nichtigkeit der vor rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages gefällten Entscheidung nur an die Stattgebung der Ablehnung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19700922_OGH0002_0080OB00197_7000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)