5 Ob 52/92 | OGH | 10.11.1992 |
5 Ob 104/95 | OGH | 26.09.1995 |
nur: Ergibt sich aus dem Anmeldungsbogen und der Bestätigung nach § 16 LiegTeilG samt Mappenkopie selbst, dass einzelne darin angeführte Grundstücke nicht zum Kreis der in § 15 LiegTeilG genannten Grundstücke gehören, so ist insoweit die Verbücherung des Anmeldungsbogens mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht durchzuführen. (T1) |
5 Ob 141/98s | OGH | 09.06.1998 |
Beisatz: Anmeldungsbogen und Bestätigung nach § 16 LiegTeilG samt Mappenkopie zusammen bilden die Grundlage für die Beurteilung, ob alle Voraussetzungen des § 15 LiegTeilG gegeben sind: Die Bestätigung der Vermessungsbehörde dafür, um welche Anlage es sich handelt, der Inhalt des Anmeldungsbogens samt Beilagen dafür, ob sich die Änderungen auf die in § 15 LiegTeilG genannten Grundstücke beziehen. (T2) |
5 Ob 102/99g | OGH | 13.04.1999 |
nur T1 |
5 Ob 159/05a | OGH | 20.12.2005 |
Auch; Beis wie T2 |
5 Ob 12/12v | OGH | 24.04.2012 |
Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Eine inhaltliche Prüfung der Richtigkeit der vorgelegten Urkunden ist nicht vorzunehmen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_005
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