OGH 5Ob187/03s (RS0118141)

OGH5Ob187/03s13.12.2022

Rechtssatz

Gemäß § 186 ABGB haben Pflegeeltern in dem die Person des Kindes betreffenden Pflegschaftsverfahren das Antrags- und damit auch das Rekursrecht.

Antragsrecht

 

Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §184
ABGB idF vor dem KindRÄG 2001 §186 Abs2
ABGB idF KindRÄG 2001 §186 Satz2
ABGB idF KindNamRÄG 2013
2. ErwSchG §181 Abs2

5 Ob 187/03sOGH26.08.2003
8 Ob 54/11sOGH29.06.2011

Beisatz: Und zwar auch in Verfahren, die nicht über ihren Antrag eingeleitet wurden. (T1)

3 Ob 165/11bOGH14.12.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Antrag des (ehemaligen) Pflegevaters auf Übertragung der Obsorge. (T2)

1 Ob 129/15zOGH27.08.2015

Beis wie T1; Beisatz: Da es nicht darauf ankommt, ob ein Verfahren über eigenen Antrag der Pflegeeltern oder den Antrag einer anderen Person eingeleitet wurde oder ob überhaupt im Wege amtswegigen Vorgehens geprüft wird, ob die bisher bestehenden Obsorgeverhältnisse geändert werden müssen, ist es für das Rechtsmittelrecht der Pflegeeltern auch nicht von Bedeutung, ob andere Verfahrensbeteiligte ihre ursprünglichen Anträge weiterverfolgen bzw deren Abweisung nicht bekämpfen. Pflegeeltern haben auch in einer solchen Verfahrenssituation das Recht, den Versuch zu unternehmen, in einem Rechtsmittel aufzuzeigen, dass und inwieweit die angefochtene Entscheidung unrichtig ist und korrigiert werden müsse. (T3)

9 Ob 32/17xOGH28.06.2017

Beis wie T1

5 Ob 143/19vOGH27.11.2019
10 Ob 57/22pOGH13.12.2022

Beisatz: Die Pflegeelternschaft begründet damit ein Antrags- und Rechtsmittelrecht im Obsorgeverfahren. (T4)<br/>Beisatz: Die Parteistellung als Pflegeelternteil wird durch das Vorliegen der in § 184 ABGB genannten (kumulativen) Voraussetzungen begründet. (T5)<br/>Beisatz: Endet die Pflegeelternschaft, weil die Voraussetzungen des § 184 ABGB nicht mehr gegeben sind, endet konsequenterweise auch die Antrags- und Rekurslegitimation mit diesem Zeitpunkt. (T6)<br/>Anm.: Vgl zur Pflegeelterneigenschaft RS0127991; RS0120370. (T7)

Dokumentnummer

JJR_20030826_OGH0002_0050OB00187_03S0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte