OGH 4Ob79/79 (RS0008845)

OGH4Ob79/795.3.2024

Rechtssatz

Eine planwidrige Lücke ist mit Hilfe der Gesetzesanalogie, der Rechtsanalogie oder durch Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze zu schließen. Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. Die Abweichungen werden als unerheblich gewertet.

Normen

ABGB §7

4 Ob 79/79OGH18.12.1979

Veröff: JBl 1980,555

4 Ob 56/79OGH18.12.1979
4 Ob 60/79OGH18.12.1979
4 Ob 79/92OGH29.09.1992

Auch; nur: Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. (T1); Beisatz: "Product Placement". (T2) Veröff: SZ 65/122 = MR 1992,207 (Korn) = GRURInt 1993,503

8 ObA 64/08gOGH14.10.2008

Vgl auch

4 Ob 227/08yOGH09.06.2009

Vgl auch; Beisatz: Bei einer Gesetzesauslegung darf dem Gesetzgeber nicht ein zweckloser und funktionsloser oder in der Praxis kaum vollziehbarer Regelungswille unterstellt werden. (T3); Veröff: SZ 2009/76

9 ObA 53/11aOGH28.06.2011
9 Ob 68/11gOGH08.10.2012

Vgl auch; Beisatz: Bei moralisch und/oder gesellschaftspolitisch strittigen Angelegenheiten ist ein höheres Maß an gesetzlicher Präzision zu verlangen, weil und sofern die Gesetzesauslegung gerade in solchen Bereichen nicht mehr durch die ergänzende Heranziehung allgemein anerkannter Wertungskonsense konkretisiert werden kann. (T4); Veröff: SZ 2012/100

8 ObA 57/14mOGH29.09.2014

Auch; Veröff: SZ 2014/88

9 ObA 141/17aOGH30.01.2018

Auch; Beisatz: Hier: Kollektivvertrag. (T5); Veröff: SZ 2018/7

9 ObA 7/19yOGH15.05.2019

nur: Eine planwidrige Lücke ist mit Hilfe der Gesetzesanalogie zu schließen. Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. Die Abweichungen werden als unerheblich gewertet. (T6)

5 Ob 110/22wOGH27.02.2023

Beisatz nur wie T6

9 ObA 27/23wOGH26.07.2023

vgl; Beisatz wie T5

1 Ob 101/23vOGH05.03.2024

vgl; Beisatz: Hier: Der in § 373b StPO vorgesehene Befriedigungsanspruch des Opfers, dem eine Entschädigung "rechtskräftig zuerkannt" wurde, soll auch dann zustehen, wenn das Opfer über seinen Anspruch einen vollstreckbaren Vergleich geschlossen hat. (T7)

Dokumentnummer

JJR_19791218_OGH0002_0040OB00079_7900000_001

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