§ 1162b ABGB, § 7 ABGB, § 84 GewO, § 14 Abs 2 BerufsausbildungsG aF
Kein Entschädigungsanspruch bei einer ex lege-Beendigung des Lehrverhältnisses; daher kann dahinstehen, ob die Konkurseröffnung über das Vermögen des Lehrherrn eine solche Auflösungswirkung hat. Eine Analogie zur erstgenannten Bestimmung ist nicht gerechtfertigt. – Zur Gesetzes- und Rechtsanalogie.