OGH 15Os11/97 (RS0107317)

OGH15Os11/9720.3.1997

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof hält nach kritischer Überprüfung der in der Fachliteratur publizierten Gegenmeinungen (Schmoller in JBl 1996, 736 f, mit Bezugnahme auf Hockl in JBl 1996, 560 ff) an der ständigen Rechtsprechung fest, dass nach § 29 StGB alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie auch weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung zu einer Einheit zusammenzufassen sind.

Normen

StGB §29

15 Os 11/97OGH20.03.1997
15 Os 12/99OGH11.03.1999

Vgl auch; Beisatz: Die getrennte Annahme eines Verbrechens des Diebstahls neben einem Vergehen des Diebstahls widerspricht dem Gesetz. (T1)

15 Os 13/99OGH11.03.1999

Vgl auch

14 Os 65/99OGH14.09.1999

Vgl auch; Beisatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts besteht. (T2)

14 Os 137/99OGH09.11.1999

Beisatz: Getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls ist nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO anfechtbar. (T3)

14 Os 103/00OGH12.09.2000

Auch; Beisatz: Hier: § 148 erste und zweiter Fall StGB, wobei das Zusammentreffen dieser beiden Fälle des § 148 StGB nicht erschwerend gewertet wurde. (T4)

11 Os 97/00OGH12.09.2000

Vgl auch; Beisatz: Getrennte Subsumtionen von zwei Diebstahlsfakten gereicht dem Angeklagten zum Nachteil; (teilweise abweichend zu 14 Os 137/99). (T5)

13 Os 129/00OGH13.12.2000

Beis wie T5; Beisatz: Die getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls ist unzulässig. (T6)

15 Os 36/04OGH24.06.2004

Auch; Beisatz: Hier: Die gesonderte Annahme eines Vergehens des versuchten schweren Betruges neben einem Vergehen des Betruges in Ansehung ein und desselben Täters in ein und demselben Urteil ist unzulässig. (T7)

12 Os 71/04OGH05.08.2004

Auch

13 Os 126/07iOGH05.12.2007

Auch

13 Os 8/10sOGH04.03.2010

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970320_OGH0002_0150OS00011_9700000_001

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