Rechtssatz
Eine nicht von einem Verteidiger unterschriebene Grundrechtsbeschwerde ist zurückzuweisen, falls die fehlende Unterschrift trotz Einräumung der Gelegenheit zur Mangelbehebung nicht fristgerecht nachgetragen wurde.
| 14 Os 30/07d | OGH | 19.04.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verteidiger hat bereits im Anschluss an die Haftverhandlung erklärt, die vom Beschuldigten in dieser zu Protokoll gegebene Grundrechtsbeschwerde nicht zu unterschreiben. (T1) |
| 13 Os 152/18d | OGH | 16.01.2019 |
Beisatz: Bringt der Verteidiger die zur Verbesserung fehlender Unterschrift zurückgestellte Eingabe nach Unterfertigung nicht beim Gericht erster Instanz (sondern wie hier beim Oberlandesgericht) ein, wahrt er dadurch die in § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG genannte Frist nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19930818_OGH0002_0130OS00124_9300000_001
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