OGH 11Os75/95 (RS0061044)

OGH11Os75/9528.6.1995

Rechtssatz

Die Grundrechtsbeschwerde gegen eine den Beschluss des Untersuchungsrichters auf Enthaftung gegen Kaution bestätigende Beschwerdeentscheidung des OLG ist mangels funktioneller Grundrechtsrelevanz unzulässig, wenn der Betroffene vor der Beschwerdeentscheidung enthaftet wurde (vgl 13 Os 61/94).

Normen

GRBG §1 Abs1
StPO §180 Abs5

11 Os 75/95OGH28.06.1995
15 Os 63/97OGH15.05.1997

Vgl auch

11 Os 134/00OGH30.10.2000

Ähnlich; Beisatz: Wurde einer Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem eine Kaution wegen Gelöbnisbruches für verfallen erklärt wurde, nicht Folge gegeben, stellt diese Entscheidung keine für eine Freiheitsbeschränkung funktionell grundrechtsrelevante Entscheidung iSd § 1 GRBG dar und ist schon deshalb zurückzuweisen, ohne dass es einer Erörterung des Beschwerdevorbringens bedarf. (T1)

14 Os 137/09tOGH17.11.2009
14 Os 52/22mOGH10.05.2022

Dokumentnummer

JJR_19950628_OGH0002_0110OS00075_9500000_001

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