OGH 10ObS168/91 (RS0084523)

OGH10ObS168/9111.6.1991

Rechtssatz

Ein Versicherter, der in mehreren erlernten (angelernten) Berufen tätig war, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener. Er darf daher in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt.

Normen

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 Abs1 Da
ASVG §273

10 ObS 168/91OGH11.06.1991

Veröff: SSV-NF 5/65 = RZ 1993/11 S 72

10 ObS 30/92OGH25.02.1992

Veröff: SSV-NF 6/19

10 ObS 75/94OGH14.04.1994

Auch

10 ObS 270/94OGH06.12.1994

Auch

10 ObS 2312/96iOGH20.08.1996

Vgl auch; Beisatz: War eine Versicherte in mehreren erlernten oder angelernten Berufen tätig, ist sie nur dann invalid, wenn ihre Arbeitsfähigkeit in jedem dieser Berufe auf weniger als die Hälfte herabgesunken ist. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Küchenleiterin in einem Altersheim. (T2)

10 ObS 2320/96sOGH12.09.1996

Vgl auch; Beis wie T1

10 ObS 323/00yOGH16.01.2001

Beisatz: Der Versicherte gilt nur dann als invalid, wenn er nicht nur in dem zuletzt ausgeübten, sondern in jedem der in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag ausgeübten erlernten (angelernten) Berufen nicht mehr die Hälfte des Normalverdienstes gesunder Personen erreichen könnte. (T3)<br/>Beisatz: Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz - ob als Angestellter oder als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf - genießt, darf in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt. (T4)

10 ObS 79/01tOGH24.04.2001

Auch; Beis wie T3; Beis wie T4

10 ObS 192/02mOGH18.06.2002

Vgl auch; Beisatz: Wenn der Versicherte in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag in mehreren erlernten Berufen tätig war, liegt Invalidität dann vor, wenn seine Arbeitsfähigkeit nicht nur im zuletzt ausgeübten oder überwiegend ausgeübten, sondern in jedem dieser Berufe auf weniger als die Hälfte der eines gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. (T5)

10 ObS 8/03dOGH16.09.2003
10 ObS 111/08hOGH09.09.2008

Auch; Beis wie T4

10 ObS 125/12yOGH02.10.2012

Auch; Beis wie T4

10 ObS 65/13aOGH12.09.2013

Beis wie T4

10 ObS 53/15iOGH30.06.2015

Beis wie T5

Dokumentnummer

JJR_19910611_OGH0002_010OBS00168_9100000_001

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