Rechtssatz
Als Ausdruck des allgemeinen Gedankens der Privatautonomie gilt im Schuldrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit, also auch der Entscheidungsfreiheit, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird.
3 Ob 522/95 | OGH | 22.02.1995 |
nur: Als Ausdruck des allgemeinen Gedankens der Privatautonomie gilt im Schuldrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. (T1) Beisatz: Das rechtsverhältnis zwischen Zedent und Zessionar kann, soweit nicht gegen zwingendes Recht verstoßen wird, frei gestaltet werden. (T2) Veröff: SZ 68/36 |
8 Ob 7/24y | OGH | 22.05.2024 |
Beisatz: Hier: Unbedingte ordentliche Kündigung eines Stromliefervertrages unter gleichzeitigem Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu geänderten Bedingungen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_0030OB00603_9000000_002
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