Rechtssatz
Feststellungsfähigkeit eines künftigen Anspruches auf Solidarregress.
1 Ob 30/78 | OGH | 10.01.1979 |
Vgl auch; Beisatz: Eine solche Feststellung kommt wegen der Besonderheit der gesetzlichen Regelung keinesfalls für einen künftigen Rückersatzanspruch des Rechtsträgers gegen sein Organ nach § 3 Abs 1 AHG in Betracht. (T1) <br/>Veröff: SZ 52/2 = JBl 1980/100 |
2 Ob 66/80 | OGH | 10.06.1980 |
Beisatz: Entscheidende Voraussetzung für den Feststellungsanspruch ist nicht ein bereits tatsächlich geleisteter Ersatz, sondern die Möglichkeit künftiger Ersatzforderungen des Klägers. (T2) |
2 Ob 221/23y | OGH | 21.03.2024 |
vgl; Beisatz: Feststellungsklage über Bestand und Ausmaß des Regressanspruchs ist schon vor der Leistung zulässig. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19731220_OGH0002_0020OB00212_7300000_001
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