Rechtssatz
Im Außerstreitverfahren ist die einredeweise Geltendmachung von (nicht in diesem Verfahren zu entscheidenden) Gegenforderungen unzulässig, weil eine dem § 391 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung fehlt.
3 Ob 42/98t | OGH | 21.10.1998 |
Beisatz: Hier: Aufteilungsverfahren. (T1) |
6 Ob 33/04b | OGH | 26.08.2004 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Das "Aufrechnungsverbot" betrifft nur solche Forderungen, über die nicht in diesem Verfahren zu entscheiden ist beziehungsweise die nicht in die Aufteilungsmasse gehören (so schon 3 Ob 42/98t mwN). (T2) |
3 Ob 169/06h | OGH | 22.02.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Die Tilgungswirkung einer vorweggenommenen Aufrechnung tritt im Fall der Aufrechnung gegen eine Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung nach § 94 Abs 1 EheG erst mit der Rechtskraft der darüber ergehenden Entscheidung ein. (T3) |
5 Ob 254/09b | OGH | 19.01.2010 |
Vgl; Beisatz: Eine prozessuale Aufrechnung von nicht im konkreten Verfahren zu entscheidenden Gegenforderungen ist im Außerstreitverfahren unzulässig. (T4)<br/>Beisatz: Eine solche Aufrechnungseinrede ist mit Beschluss zurückzuweisen, wenn ihrer Berücksichtigung verfahrensrechtliche Gründe entgegenstehen. (T5)<br/>Beisatz: Das gilt auch im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG iVm § 52 WEG. (T6) |
5 Ob 46/21g | OGH | 12.05.2021 |
vgl; Beisatz wie T6<br/>Beisatz: Im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8b MRG muss der Vermieter als Antragsgegner nur klar stellen, welche konkrete, dem Grund und der Höhe nach spezifizierte Gegenforderung(en) er dem Rückforderungsanspruch des Mieters entgegenhält, um eine Überprüfung der rückforderbaren Kaution zu ermöglichen. (T7)<br/>Anm: Veröff: SZ 2021/45 |
2 Ob 20/23i | OGH | 20.04.2023 |
Beisatz wie T5<br/>Beisatz: Hier: Zurückweisung der Aufrechnungseinrede wegen zu viel bezahlten Kindesunterhalt. (T8) |
8 Ob 27/23p | OGH | 21.04.2023 |
Beisatz: Hier: Benützungsregelung zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft samt monatliches Benützungsentgelt (T9) |
Dokumentnummer
JJR_19810812_OGH0002_0030OB00552_8100000_001
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