Rechtssatz
Ein Widerruf kann grundsätzlich nur hinsichtlich der tatsächlich aufgestellten Behauptungen, und zwar in ihrem ursprünglichen Wortlaut verlangt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, doch darf dadurch der Sinngehalt der beanstandeten Äußerung nicht verändert werden.
4 Ob 336/87 | OGH | 30.06.1987 |
nur: Ein Widerruf kann grundsätzlich nur hinsichtlich der tatsächlich aufgestellten Behauptungen, und zwar in ihrem ursprünglichen Wortlaut verlangt werden. (T1) |
6 Ob 211/23g | OGH | 20.11.2023 |
nur T1<br/>Beisatz: Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur insoweit möglich, als dies zur Entkräftung der beim Empfänger der Mitteilung aus dem Gesamtzusammenhang entstandenen abträglichen Meinung zur Klarstellung notwendig ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19720201_OGH0002_0040OB00304_7200000_002
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