Rechtssatz
Mehrere Ansprüche aus einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB, die sich auf verschiedene Eingriffshandlungen des Beklagten stützen (hier: Zufahrt, Überbau und Holzschuppenbenützung) stehen nicht in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang im Sinne des § 55 Abs 1 Z 1 JN.
3 Ob 276/08x | OGH | 25.03.2009 |
Auch; Beisatz: Hier: actio confessoria (T1) |
6 Ob 188/15p | OGH | 26.11.2015 |
Vgl; Beisatz: Hier: Ausnahmsweise Bejahung eines Zusammenhangs, wenn auf der Liegenschaft des Klägers Waschbetonplatten verlegt und anschließend darauf Fahrzeuge abgestellt wurden. (T2)<br/> |
5 Ob 154/20p | OGH | 07.10.2020 |
Beisatz: Hier: Anfechtung von zwei Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19980402_OGH0002_0060OB00079_98F0000_001
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