OGH 10ObS89/88 (RS0085727)

OGH10ObS89/8813.9.2022

Rechtssatz

Kein unzumutbarer sozialer Abstieg vom einfachen Vertreter im Außendienst, der mit Musterkoffern reist, zum Angestellten in einem Büro, mag es sich dabei auch um untergeordnete Agenden ohne besondere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit handeln.

Normen

ASVG §273 Abs1

10 ObS 89/88OGH31.05.1988

Veröff: SSV-NF 2/57

10 ObS 108/88OGH31.05.1988
10 ObS 30/90OGH06.02.1990

Vgl auch; Beisatz: Hier: Vieheinkäufer und Viehverkäufer im Außendienst - Verweisung auf Beschäftigungsgruppe 2 zumutbar. (T1) Veröff: SSV-NF 4/17

10 ObS 80/91OGH26.03.1991

Vgl auch; Beisatz: Hier: LKW-Verkäufer und Vertreter auf Provisionsbasis ohne unzumutbaren sozialen Abstieg auf Tätigkeiten eines kaufmännischen Angestellten in der Verwendungsgruppe 2 verweisbar. (T2) <br/>Veröff: SSV-NF 5/34

10 ObS 144/92OGH30.06.1992

Vgl auch; Beisatz: Verweisung eines (einer) Angestellten der Beschäftigungsgruppe 3 (Verwendungsgruppe 3) des Kollektivvertrages auf Tätigkeiten der nächstniedrigen Gruppe ist in der Regel mit keinem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden. (T3)

10 ObS 248/95OGH28.11.1995

Vgl auch; Beis wie T3

10 ObS 22/99dOGH09.02.1999

Vgl auch

10 ObS 118/00aOGH23.05.2000

Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Auch wenn es sich dabei um Arbeiten mit weniger Eigenverantwortung handelt. Gewisse Einbußen an Entlohnung und sozialem Prestige muss ein (eine) Versicherte (Versicherter) hinnehmen. (T4)

10 ObS 3/15mOGH24.02.2015

Vgl auch; Beis wie T3

10 ObS 44/15sOGH30.06.2015

Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Verweisung eines Bankangestellten in der Beschäftigungsgruppe G auf Tätigkeiten der nächstniedrigeren Beschäftigungsgruppe F. (T5)

10 ObS 114/15kOGH22.10.2015

Vgl auch; Beis wie T3

10 Ob 112/18wOGH22.01.2019

Vgl auch; Beis wie T3

10 ObS 103/22bOGH13.09.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Zumutbare – laut Kläger mit dem Verlust eigener Verantwortung und weitgehend selbständiger Kundenbetreuung verbundene – Verweisung eines Vertriebsmitarbeiters im Außendienst auf die Tätigkeit eines Informationsdienstangestellten in Handelsbetrieben. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19880531_OGH0002_010OBS00089_8800000_001