Rechtssatz
Ein in der falschen Verfahrensart gestelltes Rechtsschutzgesuch ist nicht zurückzuweisen, sondern umzudeuten und im richtigen Verfahren zu behandeln.
5 Ob 175/09k | OGH | 15.09.2009 |
Vgl; Beisatz: Nach Umdeutung eines Sachantrags in eine Klage sind die für diese geltenden Regeln der ZPO anzuwenden. (T1) |
7 Ob 143/16d | OGH | 28.09.2016 |
Auch; Beisatz: Ein dennoch durchgeführtes Verfahren ist wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs für nichtig zu erklären. Nicht erfasst von der Nichtigkeit ist allerdings der verfahrenseinleitende Akt. (T4) |
3 Ob 217/17h | OGH | 21.03.2018 |
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Umdeutung einer erhobenen Oppositionsklage in einen im Außerstreitverfahren zu behandelnden Sachantrag (Oppositionsantrag). (T5) |
1 Ob 7/20s | OGH | 26.02.2020 |
Beis wie T4; Beisatz: Umdeutung einer Klage auf Wiederherstellung in einen Antrag nach § 838a ABGB (Wasserschöpfgemeinschaft). (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20020418_OGH0002_0060OB00066_02B0000_002
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