OGH 1Ob117/10b (RS0126540)

OGH1Ob117/10b20.10.2010

Rechtssatz

Über ein Feststellungsbegehren in einem Konflikt zwischen Koppelfischereiberechtigten über die Nutzung des gemeinsamen Fischwassers und die damit zusammenhängenden Rechte ist infolge des engen inneren Zusammenhangs mit einem Streit über die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache „unmittelbar“ zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.

Normen

ABGB §§825 ff
ABGB §838a
JN §40a
oö FischereiG §5

1 Ob 117/10bOGH20.10.2010

Dokumentnummer

JJR_20101020_OGH0002_0010OB00117_10B0000_001

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