Rechtssatz
Anders als im Fall von Idealkonkurrenz können im Fall von Realkonkurrenz die Qualifikationen nach § 130 erster und vierter Fall StGB zusammentreffen.
13 Os 53/02 | OGH | 29.05.2002 |
Auch; Beisatz: Konkurrieren die strafbaren Handlungen der §§ 127, 130 erster Fall StGB einerseits und der §§ 127, 129 Z 1, 130 vierter Fall, 15 StGB andererseits real, kommt Verdrängung jener durch diese zufolge Spezialität nicht in Betracht, weil dieser Scheinkonkurrenztypus Idealkonkurrenz voraussetzt. (T1) |
11 Os 14/04 | OGH | 30.03.2004 |
Vgl; Beisatz: Im Fall der Idealkonkurrenz verdrängt die (strafsatzbestimmende) Qualifikation des § 130 Satz 2 zweiter Fall StGB die Qualifikation des § 130 Satz 1 erster Fall StGB aus Gründen der Spezialität. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20000719_OGH0002_0130OS00068_0000000_002