OGH 10ObS2395/96w (RS0106511)

OGH10ObS2395/96w26.11.1996

Rechtssatz

Die Umstrukturierung des Betriebes eines Versicherten, etwa durch Betriebsverkleinerung, darf nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage des Betriebes führen. So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden.

Normen

GSVG §131c
GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2

10 ObS 2395/96wOGH26.11.1996
10 ObS 49/97xOGH15.04.1997

Vgl; Beisatz: Zu einer Umorganisation gehört unter Umständen auch eine Einschränkung des Umfanges der persönlichen Arbeitsleistung, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist. (T1)

10 ObS 20/97gOGH11.02.1997

Auch

10 ObS 107/98bOGH14.04.1998

Auch

10 ObS 180/98pOGH09.06.1998

Vgl auch

10 ObS 252/98aOGH18.08.1998

Vgl auch

10 ObS 248/98pOGH15.09.1998

Vgl auch; Beisatz: Ähnlich wie sich Unselbständige auf ihnen zumutbare Berufe am gesamten österreichischen Arbeitsmarkt grundsätzlich ohne Rücksicht darauf verweisen lassen müssen, ob ein entsprechender Dienstposten zu finden ist, ist bei Selbständigen die Möglichkeit einer Unternehmensorganisation unter Ausblendung von konjunkturellen, regionalen oder sonstigen arbeitsmarktbedingten Kriterien zu beurteilen (SSV-NF 10/122). (T2)

10 ObS 147/98kOGH15.09.1998

Auch

10 ObS 332/98sOGH20.10.1998

Auch; Beisatz: Hier: § 131c GSVG. (T3)

10 ObS 413/98bOGH12.01.1999

Vgl auch; Beis wie T3

10 ObS 412/98fOGH26.01.1999

Auch; Beis wie T3

10 ObS 36/99pOGH18.02.1999

Vgl auch; Beisatz: 2. Rechtsgang von 10 ObS 2395/96w. (T4)

10 ObS 373/99xOGH23.05.2000

Vgl; Beis wie T1

10 ObS 124/01kOGH12.06.2001

nur: So wie aber einem Unselbständigen unter Umständen (§ 255 Abs 3 ASVG) ein Herabsinken seines Einkommens bis zur "Lohnhälfte" vom Gesetzgeber zugemutet wird, muss auch bei einem selbständig Erwerbstätigen jedenfalls eine gewisse Verschmälerung seiner Einkommenssituation vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zur Erwerbsunfähigkeitspension billigerweise in Kauf genommen werden. (T5) Beisatz: Soweit ein Betrieb wirtschaftlich rentabel, also gewinnabwerfend ("positiv") geführt werden kann, muss vom Versicherten eine gewisse Einkommensminderung hingenommen werden. (T6)

10 ObS 169/04gOGH23.11.2004

Vgl; Beis wie T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: § 124 Abs 2 BSVG. (T7)

10 ObS 114/04vOGH09.11.2004

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 133 Abs 3 GSVG idF SVÄG 2000. (T8)

10 ObS 163/04zOGH08.03.2005

Auch

10 ObS 204/09mOGH19.01.2010

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_010OBS02395_96W0000_003

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