OGH 11Os86/91 (RS0099058)

OGH11Os86/9117.9.1991

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf Zustellung von Protokollsabschriften besteht nicht. Der Angeklagte und sein Verteidiger sind jederzeit berechtigt, in das abgeschlossene Protokoll samt Beilagen Einsicht zu nehmen und sich hievon Abschriften anzufertigen. Die Fertigstellung der Protokollsübertragung erst nach Beendigung der Hauptverhandlung begründet keine Nichtigkeit im Sinn der Z 3 des § 281 Abs 1 StPO: Unter Nichtigkeitssanktion steht gemäß dem § 271 StPO (in Verbindung mit der Z 3 des § 281 Abs 1 StPO) nur die gänzliche Unterlassung der Protokollführung. Verteidigungsrechte können demnach nur dann beeinträchtigt werden (Z 4), wenn das Protokoll im Zeitpunkt der Urteilszustellung (zum Zweck der Rechtsmittelausführung) noch nicht vorlag oder dem Rechtsmittelwerber während der Rechtsmittelfrist (wenn auch nur zeitweise) nicht zugänglich war.

Normen

StPO §271
StPO §281 Abs1 Z3
StPO §281 Abs1 Z4 B

11 Os 86/91OGH17.09.1991
14 Os 20/94OGH15.03.1994

Vgl auch; Beisatz: Die verspätete Zustellung der Protokollsabschrift ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. (T1)

13 Os 198/96OGH07.05.1997

nur: Der Angeklagte und sein Verteidiger sind jederzeit berechtigt, in das abgeschlossene Protokoll samt Beilagen Einsicht zu nehmen und sich hievon Abschriften anzufertigen. (T2)

14 Os 92/03OGH14.04.2004

Vgl; Beisatz: Eine Protokollübertragung schon im Zuge einer laufenden (fortgesetzten) Hauptverhandlung ist weder vorgesehen, noch ist dies im Normalfall - bei Abwicklung der Hauptverhandlung ohne Unterbrechung - möglich. (T3)

15 Os 139/05pOGH03.08.2006

Vgl auch; Beisatz: Aus der Bestimmung des § 271 Abs 6 zweiter und vierter Satz StPO ist kein Recht der Parteien ableitbar, im Fall einer Vertagung innerhalb der 2-Monatsfrist des § 276a StPO an jedem Verhandlungstag bereits über das Protokoll des jeweils vorangegangenen Verhandlungstages zu verfügen. (T4)

13 Os 142/14bOGH25.11.2015

Auch

13 Os 143/14zOGH25.11.2015

Auch; Beis wie T3; Beis wie T4

Dokumentnummer

JJR_19910917_OGH0002_0110OS00086_9100000_001

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