OGH 10ObS113/87 (RS0084378)

OGH10ObS113/8726.4.1988

Rechtssatz

Hat ein Versicherter Versicherungszeiten in verschiedenen Zweigen der Pensionsversicherung erworben, so sind die Anspruchsvoraussetzungen primär nach den Bestimmungen zu prüfen, die für den Zweig der Pensionsversicherung bestehen, dessen Versicherungsträger leistungszuständig ist.

Normen

ASVG §253d
ASVG §255 A
ASVG §273

10 ObS 113/87OGH26.04.1988
10 ObS 89/88OGH31.05.1988

Veröff: SSV-NF 2/57

10 ObS 239/88OGH25.10.1988

Auch

10 ObS 139/88OGH08.11.1988

Beisatz: Nur wenn im Hinblick auf die vom Versicherten tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - weil dieser etwa ausschließlich Arbeitertätigkeiten verrichtet hätte - diese auf Angestelltentätigkeiten abgestellten Bestimmungen unanwendbar wären, wäre die Frage zu erörtern, ob auf eine analoge Anwendung des § 255 ASVG zurückzugreifen ist. (T1) Veröff: SSV-NF 2/119

10 ObS 16/91OGH29.01.1991
10 ObS 40/94OGH22.03.1994

Beis wie T1

10 ObS 11/95OGH14.02.1995

Beisatz: Der zuständige Träger hat bei Beurteilung von Leistungsansprüchen nur Versicherungsfälle zu berücksichtigen, die nach dem für ihn maßgeblichen Versicherungssystem vorgesehen sind. (T2) Veröff: SZ 68/30

10 ObS 120/95OGH05.07.1995

Auch; Beisatz: Bei Feststellung der Leistungsansprüche hat der zuständige Träger nur eigenes Recht anzuwenden. Er hat daher für die Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, was die Frage des Berufsschutzes betrifft, nur die in seinem Versicherungszweig erworbenen Versicherungszeiten zu berücksichtigen. (T3)

10 ObS 257/97kOGH12.08.1997

Auch; Beis wie T2; Beis wie T3 nur: Bei Feststellung der Leistungsansprüche hat der zuständige Träger nur eigenes Recht anzuwenden. (T4)

10 ObS 286/97zOGH16.09.1997

Auch; Beis wie T4

10 ObS 308/97kOGH25.11.1997

Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Erwerbsunfähigkeit nach dem GSVG. (T5)

10 ObS 46/98gOGH14.04.1998

Auch; Beis wie T2; Beis wie T4

10 ObS 217/98dOGH23.06.1998

Auch; Beis wie T2

10 ObS 7/99yOGH26.01.1999

Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Dies gilt auch bei der Anrechnung von Versicherungszeiten auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen. (T6); Beisatz: Hier: § 253 d ASVG. (T7)

10 ObS 159/01gOGH10.07.2001

Auch; Beis wie T4; Beis wie T5

10 ObS 194/01dOGH30.07.2001

Auch; Beis wie T4

10 ObS 216/01iOGH30.07.2001

Vgl auch; Beis ähnlich wie T1

10 ObS 55/02iOGH19.03.2002

Auch; Beis wie T4

Dokumentnummer

JJR_19880426_OGH0002_010OBS00113_8700000_001

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