OGH 1Ob721/80 (RS0047513)

OGH1Ob721/803.12.1980

Rechtssatz

Auch das Kind ist an eine pflegschaftsbehördlich genehmigte, im Wissen der beiderseitigen Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse getroffene Vereinbarung seines primär unterhaltspflichtigen Vaters mit der subsidiär unterhaltspflichtigen Mutter über den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrag solange gebunden, als dadurch sein Gesamtunterhalt nicht geschmälert wird.

Normen

ABGB §140 Ad
ABGB §166 G

1 Ob 721/80OGH03.12.1980

Veröff: EFSlg 35783

5 Ob 566/82OGH30.03.1982

Auch; Beisatz: Und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Insofern bleibt auch den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhaltes im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 140 ABGB in der Frage ihrer jeweiligen Beitragsleistung eine gewisse Dispositionsfreiheit gewahrt. (T1)

1 Ob 633/82OGH16.06.1982
2 Ob 612/83OGH28.08.1984
7 Ob 670/86OGH23.10.1986

Beis wie T1

1 Ob 532/88OGH16.03.1988

Veröff: ÖA 1989,167

1 Ob 541/88OGH16.03.1988

Beis wie T1 nur: Und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. (T2)

7 Ob 634/88OGH22.09.1988

Beis wie T1 nur: Insofern bleibt auch den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhaltes im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 140 ABGB in der Frage ihrer jeweiligen Beitragsleistung eine gewisse Dispositionsfreiheit gewahrt. (T3)

1 Ob 3/91OGH13.02.1991

Auch; Veröff: ÖA 1992,90

3 Ob 524/92OGH25.03.1992

Beis wie T3; Beisatz: Eine zwischen den Eltern mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung getroffene Vereinbarung hindert ein rückwirkendes Abgehen von dieser Regelung nur soweit hiefür nicht besondere Gründe bestehen. Ein solcher Grund wäre eine Gefährdung oder doch Schmälerung des Unterhalts dieses Kindes, etwa durch eine gegenüber dem Zeitpunkt der Vereinbarung erheblich verschlechterte Leistungsfähigkeit der Mutter. (T4)

2 Ob 528/92OGH30.09.1992
2 Ob 538/93OGH17.06.1993

Veröff: ÖA 1994,64

5 Ob 520/95OGH27.06.1995
1 Ob 571/95OGH29.08.1995

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 68/146

1 Ob 98/97mOGH15.07.1997

Auch; Beis wie T1

4 Ob 344/98mOGH26.01.1999

Auch

4 Ob 263/98zOGH23.02.1999

Vgl auch

4 Ob 37/06dOGH20.04.2006
10 Ob 8/06hOGH25.04.2006

Auch; Beis wie T2

2 Ob 234/07mOGH17.12.2007

Auch; Auch Beis wie T1; Beis wie T3

4 Ob 146/08mOGH20.01.2009

Vgl; Beisatz: Vereinbarungen zwischen den Eltern können sich jedenfalls nur dann auf die gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Kinder auswirken, wenn sie pflegschaftsgerichtlich genehmigt wurden. (T5)

4 Ob 71/08gOGH20.01.2009

Vgl; Beisatz: Eine Vereinbarung zwischen den Eltern kann sich nur dann auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch eines Kindes auswirken, wenn sie pflegschaftsgerichtlich genehmigt wurde. (T6)

2 Ob 253/08gOGH16.07.2009

Auch

1 Ob 15/14hOGH27.03.2014

Vgl; Beis wie T6

Dokumentnummer

JJR_19801203_OGH0002_0010OB00721_8000000_001

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