OGH 13Os139/76 (RS0095217)

OGH13Os139/7619.11.1976

Rechtssatz

Mißbrauch zur Unzucht im Sinne des ersten Deliktfalles dieser Gesetzesstelle liegt vor, wenn zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörende Körperpartien des Opfers oder des Täters mit dem Körper des anderen in eine - nicht bloß flüchtige und sexuell sinnbezogene - Berührung gebracht werden. Subjektiv wird Vorsatz, nicht aber einer auf geschlechtliche Erregung des Täters (oder eines Dritten) gerichtete Absicht gefordert.

Normen

StGB §207 Abs1

13 Os 139/76OGH19.11.1976
11 Os 136/77OGH08.11.1977
13 Os 186/78OGH22.01.1979

nur: Mißbrauch zur Unzucht im Sinne des ersten Deliktsfalles dieser Gesetzesstelle liegt vor, wenn zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörende Körperpartien des Opfers oder des Täters mit dem Körper des anderen in eine - nicht bloß flüchtige und sexuell sinnbezogene - Berührung gebracht werden. (T1)

12 Os 133/79OGH18.10.1979
12 Os 172/79OGH24.01.1980

Veröff: RZ 1980/52 S 225

12 Os 8/80OGH13.03.1980
12 Os 123/80OGH02.10.1980

Beisatz: Der Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) muß sich auf alle Tatbildmerkmale, also auch auf die Unmündigkeit des Opfers und die Sexualbezogenheit der Handlung erstrecken. (T2)

10 Os 135/80OGH07.10.1980

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Beischlafsartige Bewegungen des (bekleideten) Täters gegen den Unterleib des (bekleideten) Opfers als erkennbar sexualbezogene und die Geschlechtssphäre berührende Handlungen tatbildlich. (T3)

15 Os 50/95OGH11.05.1995

Vgl auch; nur T1

12 Os 179/95OGH01.02.1996

Vgl auch; nur T1

15 Os 9/97OGH24.04.1997

Vgl auch; nur: Subjektiv wird Vorsatz, nicht aber einer auf geschlechtliche Erregung des Täters (oder eines Dritten) gerichtete Absicht gefordert. (T4)

13 Os 125/97OGH24.09.1997

Vgl auch; nur T4

12 Os 105/97OGH28.08.1997

nur T1

13 Os 156/96OGH09.07.1997

Beisatz: Mit dem Vorsatz auf Mißbrauch einer Unmündigen zur Unzucht kann auch ein nicht erektionsfähiger Täter handeln. (T5)

15 Os 21/00OGH13.04.2000

Vgl auch; nur T4; Beisatz: Hier: Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: zu § 207 StGB (idF BGB/I 1998/153) (T6)

15 Os 66/00OGH15.06.2000

nur T1

13 Os 62/06aOGH11.10.2006

Vgl auch; nur T1

15 Os 41/17vOGH19.07.2017

Auch

Dokumentnummer

JJR_19761119_OGH0002_0130OS00139_7600000_002

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