OGH 1Ob337/75 (RS0074001)

OGH1Ob337/7514.1.1976

Rechtssatz

Die Bestimmung des Art 32 CMR regelt die Verjährung aller Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also unter Umständen auch solcher Ansprüche, die gar nicht aus der CMR selbst abgeleitet werden. Auch der Anspruch des Absenders auf Rückgewähr zuviel gezahlter Fracht unterliegt daher der einjährigen Verjährung des Art 32 CMR; ebenso Ansprüche des Frachtführers aus einer vom Vertragspartner verschuldeten Verlängerung des Beförderungsweges.

Normen

CMR Art32

1 Ob 337/75OGH14.01.1976

Veröff: SZ 49/3 = EvBl 1975/215 S 435

1 Ob 563/78OGH22.05.1978

nur: Die Bestimmung des Art 32 CMR regelt die Verjährung aller Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also unter Umständen auch solcher Ansprüche, die gar nicht aus der CMR selbst abgeleitet werden. (T1) Veröff: RZ 1978/99 S 199

6 Ob 740/80OGH05.11.1980

Vgl auch; Veröff: HS X/XI/30

5 Ob 712/81OGH10.11.1981

Vgl aber; nur T1; Beisatz: Erfaßt aber nicht die Ansprüche von Personen, die am Frachtvertrag überhaupt nicht beteiligt sind. (T2) Veröff: SZ 54/165

7 Ob 575/82OGH02.04.1982

nur: Die Bestimmung des Art 32 CMR regelt die Verjährung aller Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also unter Umständen auch solcher Ansprüche, die gar nicht aus der CMR selbst abgeleitet werden. Auch der Anspruch des Absenders auf Rückgewähr zuviel gezahlter Fracht unterliegt daher der einjährigen Verjährung des Art 32 CMR. (T3) Veröff: SZ 55/49 = EvBl 1982/162 S 521

6 Ob 767/81OGH19.05.1982

Auch; Beisatz: Für alle Ansprüche des Frachtführers gegen Absender oder Empfänger beginnt die Verjährungszeit mit dem Ablauf der Dreimonatsfrist nach dem Abschluß des Beförderungsvertrages. (T4)

7 Ob 682/84OGH29.11.1984

nur T1

5 Ob 505/85OGH12.02.1985

Veröff: SZ 58/22 = EvBl 1986/3 S 17

8 Ob 517/85OGH18.09.1985

nur T1; Beis wie T4; Beisatz: Aus dieser Rechtsprechung ist nicht abzuleiten, daß die Verjährungsvorschrift des Art 32 CMR für jeden Anspruch zu gelten hätte, der nur irgendwie mit einer der CMR unterliegenden Beförderung im Zusammenhang steht. (T5) Veröff: SZ 58/146 = EvBl 1986/93 S 346

4 Ob 235/03tOGH16.03.2004

nur T1; Veröff: SZ 2004/32

7 Ob 74/11zOGH06.07.2011

Auch; Veröff: SZ 2011/86

7 Ob 203/13yOGH11.12.2013

nur T1; Beisatz: Hier: Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB. (T6)

7 Ob 2/16vOGH30.11.2016

Auch; Veröff: SZ 2016/131

7 Ob 181/16tOGH30.11.2016

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2016/133

Dokumentnummer

JJR_19760114_OGH0002_0010OB00337_7500000_005

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