Rechtssatz
Das Abhandlungsgericht kann nicht mit einer Bestätigung nach § 178 AußStrG über den Bestand erst zu begründender Rechte entscheiden.
2 Ob 33/30 | OGH | 21.01.1930 |
Veröff: SZ 12/23 |
5 Ob 27/01h | OGH | 27.02.2001 |
Beisatz: Unklarheiten in der Sachlage und Rechtslage stehen der Ausstellung einer Amtsbestätigung entgegen (JBl 1960, 642). (T2) |
5 Ob 227/08f | OGH | 21.10.2008 |
Bem wie T3; Beisatz: Sollen durch entsprechende Übereinkommen neue Rechte begründet werden, ist die Amtsbestätigung zur Verbücherung nicht ausreichend, die entsprechende Grundbuchsurkunde wäre formgerecht zu errichten. Hat allerdings das Verlassenschaftsgericht seine Befugnis überschritten, wird durch die Rechtskraft einer solchen Entscheidung das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts ausgeschlossen. (T4) |
5 Ob 182/09i | OGH | 15.12.2009 |
Beis ähnlich wie T2; Bem wie T3; Beis wie T4 nur: Sollen durch entsprechende Übereinkommen neue Rechte begründet werden, ist die Amtsbestätigung zur Verbücherung nicht ausreichend, die entsprechende Grundbuchsurkunde wäre formgerecht zu errichten. (T5); Bem: Hier: Vorkaufsrechte. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19300121_OGH0002_0020OB00033_3000000_001
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