158. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Fonds-Melde-Verordnung 2015 geändert wird
Auf Grund
- 1. des § 186 Abs. 2 Z 2 des Investmentfondsgesetzes 2011 - InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 237/2022, und
- 2. des § 40 Abs. 2 Z 1 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I Nr. 80/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2022,
wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF, BGBl. II Nr. 167/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2018, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird die Wortfolge „vor der ersten Übermittlung schriftlich zu registrieren“ durch die Wortfolge „vor der ersten Übermittlung zu registrieren“ ersetzt.
b) Es werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Für die in Abs. 1 und 2 genannten, gegenüber der Meldestelle abzugebenden Rechtshandlungen und Erklärungen haben sich die Verwaltungsgesellschaften ihres schriftlich registrierten steuerlichen Vertreters zu bedienen, sofern sie ihre Registrierung nicht bereits im Rahmen der ISIN-Vergabe der Oesterreichischen Kontrollbank samt nachfolgender Stammdatenwartung vornehmen. Dabei hat der steuerliche Vertreter seine Bevollmächtigung durch die Verwaltungsgesellschaft durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Davon kann abgesehen werden, wenn für die Meldestelle keine Zweifel an der Vollmachtserteilung bestehen. Keine Zweifel können jedenfalls angenommen werden, wenn es sich beim steuerlichen Vertreter um einen Wirtschaftreuhänder oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, einen Rechtsanwalt oder eine Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft oder ein Kreditinstitut handelt, das besonderen gesetzlichen Sorgfaltsvorschriften unterliegt.
(4) Die Registrierung erlischt
- 1. durch Erklärung der Verwaltungsgesellschaft oder deren steuerlichen Vertreter,
- 2. durch Auflösung oder Untergang der Verwaltungsgesellschaft, wovon die Meldestelle zuvor in Kenntnis zu setzen ist,
- 3. bei wiederholtem Verstoß gegen die Nutzungsregeln trotz Hinweis durch die Meldestelle,
- 4. bei Nichtbegleichung der Nutzungsgebühren trotz zweimaliger Mahnung unter jeweils mindestens 14-tägiger Zahlungsfrist an die in den Stammdaten hinterlegte Adresse des Rechnungsempfängers, sofern der offene Betrag mehr als 500 Euro beträgt; in diesem Falle hat die Meldestelle bei der zweiten Mahnung auf die Möglichkeit einer Deregistrierung ausdrücklich hinzuweisen.“
2. In § 5 Abs. 3 lautet der erste Satz:
„Registrierte Verwaltungsgesellschaften (§ 2 Abs. 1) können für Fonds, die erstmalig in Österreich zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb in Österreich erstmalig beginnt, entweder im Rahmen der ISIN-Vergabe der Oesterreichischen Kontrollbank oder sonst durch ihren steuerlichen Vertreter mit dem in der Anlage 2 angefügten Formular unter vollständiger Bekanntgabe der darin angeführten Stammdaten gegenüber der Meldestelle erklären, dass die Vornahme einer Jahresmeldung beabsichtigt ist (Absichtserklärung).“
3. In § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) §§ 2, 5 sowie die Anlagen 1 und 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 158/2023, treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Die Anlagen 3, 3a und 3b, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 158/2023, treten mit 1. April 2023 in Kraft.“
4. Anlage 1 lautet:
„Anlage 1
Die Registrierung einer Verwaltungsgesellschaft ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält:
1 Daten der Verwaltungsgesellschaft
Firma samt Rechtsformzusatz:
LEI:
Sitz (PLZ, Ort, Straße, Land):
UID-Nummer:
Firmenbuch-Nummer (oder vergleichbare ausländische Registernummer):
1.1 Ansprechpartner bei der Verwaltungsgesellschaft
E-Mail:
2 Rechnungsempfänger
Firma:
Vor-/Nachname oder Abteilung:
E-Mail:
Rechnungsadresse (PLZ, Ort, Straße, Land):
Firmenbuch-Nummer (oder vergleichbare ausländische Registernummer):
3 Steuerlicher Vertreter
Name (Firma):
3.1 Ansprechpartner steuerlicher Vertreter
Vor-/Nachname:
Telefon:
E-Mail:
3.2 E-Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters zur Veröffentlichung im Falle von Rückfragen durch Anteilsinhaber
E-Mail:“
5. Anlage 2 lautet:
„Anlage 2
Die Mitteilung ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält. Die Mitteilung gilt erst als eingebracht, wenn eine ausdrückliche Empfangsbestätigung der Meldestelle vorliegt.
I. Stammdaten bzw. Information über Datum der Auflösung / Abwicklung
- 1. LEI (Legal Entity Identifier) und Firma der registrierten Verwaltungsgesellschaft
- 2. Genaue Fondsbezeichnung
- 3. LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds, sofern vorhanden
- 4. Offizielle Anteilsgattungsbezeichnung
- 5. International Securities Identification Number (ISIN)
- 6. Angabe, ob
- a) ein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
- b) ein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
- c) ein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder
- d) ein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre
- vorliegt
- 7. Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)
- 8. Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)
- 9. Beginn des ersten Geschäftsjahres
- 10. Ende des Fondsgeschäftsjahres
- 11. Status des Fonds
- a) A - aktiv
- b) B - beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum
- 12. Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegt
- 13. Name des steuerlichen Vertreters
II. Absichtserklärung gem. § 5 Abs. 3
Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.“
6. Anlage 3 lautet:
„Anlage 3
Einmeldung Steuerdaten
1. Dateiname
<lieferant>_<datum JJJJ-MM-TT>_ <fortlaufende Nummer pro Tag ODER Zeit>.csv
Beispiel: xxxx_2011-09-12_001.csv ODER xxxx_2011-09-12_104600000.csv
Der Dateiname muss eindeutig sein.
2. Fileformat
Comma Separated File, Trennzeichen ';'
Zahlenformat: Punkt oder Komma als Dezimaltrennzeichen, KEINE Tausendertrennzeichen
Beispiel: 123456.1234 ODER 123456,1234
Anzahl der Nachkommastellen: 4
Bei weniger als 4 gemeldeten Nachkommastellen werden die nicht gemeldeten Nachkommastellen mit 0 aufgefüllt; Daten mit mehr als 4 Nachkommastellen werden als Fehler zurückgewiesen.
3. Ablauf der Steuerdatenmeldung bis zur Veröffentlichung
Die Steuerdatenmeldung an die Meldestelle erfolgt via MFT im definierten Fileformat. In einem Meldefile können mehrere Steuerdatenmeldungen enthalten sein.
Die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚NEW‘ oder ‚UPDATE‘ an die Meldestelle hat bis spätestens 15 Uhr zu erfolgen und muss immer die gesamten Meldedaten je Stichtag und ISIN umfassen; die korrespondierende Meldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ hat bis 15:25 Uhr zu erfolgen.
Die Steuerdatenmeldung wird bei der Meldestelle dahingehend geprüft, ob alle erforderlichen Felder gemäß dieser Verordnung befüllt sind, und verarbeitet. Treten bei der Prüfung Fehler auf, schickt die Meldestelle eine Fehlermeldung (Status ‚ERROR‘) an den Steuerlichen Vertreter zurück und die Steuerdatenmeldung muss zur Gänze neu übermittelt werden.
Ist die Steuerdatenmeldung formal in Ordnung, errechnet die Meldestelle die daraus abgeleiteten Daten und retourniert diese zur Bestätigung an den Steuerlichen Vertreter. Der Status dieser Meldung ist ‚OPEN‘.
Die Bestätigung der Steuerdatenmeldung und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Steuerlichen Vertreter erfolgt durch Rückmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘.
Nach Einlangen der Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ bei der Meldestelle retourniert die Meldestelle die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚FINAL‘ als Bestätigung, die Freigabe der zu veröffentlichenden Steuerdatenmeldung des Steuerlichen Vertreters erhalten zu haben. Damit gilt die Meldung als eingebracht.
Datenmeldungen mit dem Status ‚OPEN‘ können, so der Steuerliche Vertreter einen Fehler erkennt, noch gelöscht werden. Dazu ist die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚DELETE‘ an die Meldestelle zu übermitteln. Die ursprüngliche Steuerdatenmeldung wird von der Meldestelle mit dem Status ‚DELETED‘ versehen und dem Steuerlichen Vertreter zurück bestätigt. Es erfolgt keine Veröffentlichung der Meldung.
Eine bereits veröffentlichte Steuerdatenmeldung kann nicht mehr gelöscht werden. Es besteht jedoch gemäß § 4 Abs. 1 die Möglichkeit, eine Korrektur der Steuerdatenmeldung zu übermitteln. Der Status für eine korrigierte Steuerdatenmeldung lautet ‚UPDATE‘.
4. Fileaufbau
Reihenfolge | Datensatz Typ | Code fürDatensatz | Anzahl |
1 | Start | “START" | 1 (Pflichtfeld) |
2 | Status | “STATUS" | 1 (Pflichtfeld) |
3 | Ergänzende Angaben | „EA“ | 0..1 (optional) (Pflichtfeld, wenn Ausschüttungs-meldung) |
4 | Erträge (nicht länderspezifische Daten) | “E" | 0..n (optional) |
5 | Dividenden | “D" | 0..n (optional) |
6 | Zinsen | “Z" | 0..n (optional) |
7 | Zinsen Altemissionen | “ZA" | 0..n (optional) |
8 | Ausschüttungen ausländischer Subfonds | “AS" | 0..n (optional) |
9 | Steuerliche Behandlung | “STB" | 0..n (optional) |
10 | Ende Datensatz | “END" | 1 (Pflichtfeld) |
Der gesamte Block kann sich innerhalb eines Files für mehrere ISINs wiederholen.
Beschreibung Datensatz Start
Spalte | Datenfeld | Format* | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “START" | Pflichtfeld |
2 | ISIN | X(12) | Pflichtfeld |
3 | Art | X(8) InvF - Investmentfonds gemäß InvFG, der nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre ImmoInvF - Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre AIF - Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre ImmoAIF - AIF in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre | Pflichtfeld |
4 | Ertragstyp | X(1) | Pflichtfeld |
5 | Fondswährung Währungscode | X(3) | Pflichtfeld |
6 | Geschäftsjahr-Beginn | X(10) | Pflichtfeld |
7 | Geschäftsjahr-Ende | X(10) | Pflichtfeld |
8 | Meldung Jahresdaten | X(4) JA (Default) / NEIN | |
9 | Meldezeitraum Beginn | X(10) | Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung |
10 | Meldezeitraum Ende | X(10) | Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung |
11 | Anzahl Anteile zum Ende des Meldezeitraums | Numerisch, | Pflichtfeld |
12 | Meldedatum | X(10) | Optional (nur von Meldestelle) |
13 | Sitzland Fonds | X(2) | Pflichtfeld |
14 | Selbstnachweis ** | X(4) | Optional |
15 | Öffentliches Angebot | X(4) JA (Default) / NEIN | Pflichtfeld |
16 | Mehr als 50 Anteilsinhaber | X(4) JA / NEIN (Default) | Pflichtfeld |
17 | Name der Anteilsgattung des Fonds | X(45) | Optional |
18 | Fonds unterliegt der KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988 | X(4) | Pflichtfeld |
19 | Quellensteuer wurde ausschließlich als Aufwand abgezogen - eine Anrechnung ist nicht zulässig. | X(4) | Pflichtfeld |
20 | Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG 2011 od. § 40 Abs. 1 Z 2 ImmoInvFG); es ist zulässig die Anzahl der Anteile zu einem Zeitpunkt, der bis zu drei Wochen vor dem Zuflusszeitpunkt liegt, anzugeben. | Numerisch, | Pflichtfeld |
21 | LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds | X(20) | Optional |
**) Formatbeschreibung:
- a) Format X(y) - alphanumerisches Feld mit y Stellen.
- b) X(10) YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD - Datumsformat.
- c) Defaultwert - falls das Feld nicht befüllt wird, gilt der als Defaultwert bezeichneteWert als gemeldet.
**) Bei der Übermittlung der Steuerdatenmeldung (Status ‚NEW‘ oder ‚UPDATE‘ oder ‚CONFIRMED‘) kann der steuerliche Vertreter den Parameter Selbstnachweis ‚JA‘ angeben. Damit wird die Steuerdatenmeldung, so sie nach Ende der Melde- bzw. bei bereits erfolgter regulärer Meldung nach Ende der Korrekturfrist den Status ‚FINAL‘ erhält, als Selbstnachweis veröffentlicht.
Erhält die Steuerdatenmeldung vor dem Ende der Lieferfrist den Status ‚FINAL‘, so wird sie nicht als Selbstnachweis verarbeitet und regulär veröffentlicht.
Beschreibung Datensatz Status
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “STATUS" | Pflichtfeld |
2 | Status | X(30) - Status siehe Status-Tabelle | Pflichtfeld |
3 | ID | Numerisch, ganzzahlig | Optional |
4 | ID - ursprünglich | Numerisch, ganzzahlig | Optional Befüllung nur durch Meldestelle |
5 | Anmerkung | X(255) | Optional |
Status-Tabelle
Status | Beschreibung | Quelle |
NEW | Neue Meldung (Einmeldung) | Lieferant |
ERROR | Fehlerhafte Meldung (mit Error.log an Lieferanten) -> Neumeldung erforderlich | Meldestelle |
NEW_DECLINED | Ablehnung einer Meldung, die nicht als Selbstnachweis gekennzeichnet ist und die nach Ablauf der maximalen Meldefrist einlangt | Meldestelle |
UPDATE | Änderung einer vorherigen Meldung | Lieferant |
UPDATE_ DECLINED | Ablehnung einer Korrektur-Meldung, die nicht als Selbstnachweis gekennzeichnet ist und die nach Ablauf der maximalen Meldefrist einlangt | Meldestelle |
OPEN | Rückmeldung der Meldestelle auf eingelangte Daten samt Ergebnis der Berechnung - muss mit dem Status 'CONFIRMED' an die Meldestelle bestätigt werden | Meldestelle |
CONFIRMED | Bestätigung der Meldung mit dem vorherigen Status 'OPEN' | Lieferant |
CONFIRM_ DECLINED | Ablehnung einer Bestätigungs-Meldung, die nicht als Selbstnachweis gekennzeichnet ist und die nach Ablauf der maximalen Meldefrist einlangt | Meldestelle |
FINAL | Die Bestätigung der Meldung wurde verarbeitet, die Daten werden veröffentlicht | Meldestelle |
DELETE | Löschen einer vorherigen Meldung (nur möglich vor Status 'CONFIRMED') | Lieferant |
DELETED | Diese Meldung wurde gelöscht | Meldestelle |
DELETE_ DECLINED | Löschung wurde abgelehnt, da die Meldefrist bereits verstrichen ist oder die Meldung bereits mit Status 'CONFIRMED' bestätigt wurde | Meldestelle |
Beschreibung Datensatz Ergänzende Angaben
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | „EA“ | Pflichtfeld |
2 | Ausschüttungstag | X(10)YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD | OptionalPflichtfeld, wenn Ausschüttung |
3 | Ex-Tag | X(10)YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD | Optional |
4 | Record Date | X(10)YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD | Optional |
5 | Kapitalrückzahlung | X(3)N - NeinKR - Kapitalrückzahlung ohne AusbuchungKRA - Kapitalrückzahlung mit Ausbuchung | Optional |
6 | Wiederanlagerabatt | Numerisch,4 Nachkommastellen | Optional |
7 | Wiederanlagerabatt Art | X(1)P - ProzentS - Stück | Optional |
8 | Wiederanlagerabatt Zeitraum bis | X(10)YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD | Optional |
9 | Kuponnummer | Numerisch, ganzzahlig | Optional |
10 | Verwaltungsgesellschaft | X(60) | nur von Meldestellezu befüllen |
11 | Steuerlicher Vertreter | X(75) | nur von Meldestellezu befüllen |
Beschreibung Datensatz Ertrag
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “E" - Ertrag | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Wert des Feldes | Numerisch, | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Dividende
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “D" - Dividende | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Wert des Feldes | Numerisch, | Pflichtfeld |
4 | Code für Land / Besonderheit laut Codeverzeichnis | X(5) | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Zinsen
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “Z" - Zinsen | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Wert des Feldes | Numerisch, | Pflichtfeld |
4 | Code für Land / Besonderheit laut Codeverzeichnis | X(5) | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Zinsen Altemissionen
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “ZA" - Zinsen Alt-emissionen | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Wert des Feldes | Numerisch, | Pflichtfeld |
4 | Code für Land / Besonderheit laut Codeverzeichnis | X(5) | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Ausschüttung ausländischer Subfonds
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “AS" - Ausschüttungen ausländischer Subfonds | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Wert des Feldes | Numerisch, | Pflichtfeld |
4 | Code für Land / Besonderheit laut Codeverzeichnis | X(5) | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Steuerliche Behandlung
(wird nur bei Rückmeldungen mit Status 'OPEN' verwendet)
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz (zur Identifizierung des Feldes) | “STB" - Steuerliche Behandlung | Pflichtfeld |
2 | Code oder Referenz des Feldes laut Code-Verzeichnis | X(150) | Pflichtfeld |
3 | Betrag für Privatanleger mit Option | Numerisch, | Pflichtfeld |
4 | Betrag für Privatanleger ohne Option | Numerisch, | Pflichtfeld |
5 | Betrag für Betriebsvermögen mit Option | Numerisch, | Pflichtfeld |
6 | Betrag für Betriebsvermögen ohne Option | Numerisch, | Pflichtfeld |
7 | Betrag für Betriebsvermögen einer juristischen Person | Numerisch, | Pflichtfeld |
8 | Betrag für Stiftung | Numerisch, | Pflichtfeld |
Beschreibung Datensatz Ende
Spalte | Datenfeld | Format | Beschreibung |
1 | Datensatz Code | “END" | Pflichtfeld |
2 | ISIN | X(12) | Pflichtfeld |
3 | Timestamp | X(19) | Optional“ |
7. Die Anlage 3a wird durch die Anlage 3a zu dieser Verordnung ersetzt.
8. Die Anlage 3b wird durch die Anlage 3b zu dieser Verordnung ersetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Brunner
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