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LWK-WO – Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2024

§ 0 LWK-WO

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 90/2005 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 146/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.12.2024

Abkürzung

LWK-WO

Index

6000 Landwirtschaftskammer

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über die Wahlordnung für die Kammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 90/2005

Änderung

LGBl. Nr. 55/2010

LGBl. Nr. 91/2010

LGBl. Nr. 70/2015

LGBl. Nr. 67/2020

LGBl. Nr. 146/2024

LGBl. Nr. 62/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 30 in Verbindung mit den §§ 23 bis 29 des Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2005, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden

1. Abschnitt
Wahlausschreibung, Wahlkreise

§ 1 Wahlausschreibung, Wahltag

§ 2 Wahlkreise

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 3 Allgemeines

§ 4 Wirkungskreis der Wahlbehörden

§ 5 Gemeindewahlbehörden

§ 6 (entfallen)

§ 7 Bezirkswahlbehörden

§ 8 Kreiswahlbehörden

§ 9 Landeswahlbehörde

§ 10 Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 11 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 12 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 13 Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 14 Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 15 Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 16 Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

§ 17 Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden

2. Teil
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt
Aktives Wahlrecht

§ 18 Wahlrecht

2. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 19 Anlegung der Wählerverzeichnisse

§ 20 Bekanntgabe der Anzahl der Wahlberechtigten

3. Abschnitt
Berichtigungsverfahren

§ 21 Auflegung der Wählerverzeichnisse

§ 21a Ausfolgung des Wählerverzeichnisses an die Wählergruppen

§ 22 Berichtigungsanträge

§ 23 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 24 Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 25 Abschluss des Wählerverzeichnisses und Verständigung der Wahlberechtigten

3. Teil

Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt
Passives Wahlrecht

§ 26 Wählbarkeit

2. Abschnitt
Wahlbewerbung

§ 27 Kreis- und Bezirkswahlvorschläge

§ 28 Unterscheidende Wählergruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen

§ 29 Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 30 Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 31 Ergänzungsvorschläge

§ 32 Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§ 33 Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 34 Zurücknahme von Wahlvorschlägen

4. Teil
Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit

§ 35 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

§ 36 (entfallen)

§ 37 Wahllokal

§ 38 Wahlzelle und Wahlurne

§ 39 Verbotszone

§ 40 Wahlzeit

2. Abschnitt
Wahlzeugen

§ 41 Wahlzeugen

3. Abschnitt
Wahlhandlung

§ 42 Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 43 Beginn der Wahlhandlung

§ 44 Wahlkuverts

§ 45 Betreten des Wahllokales

§ 46 Ausübung des Wahlrechts

§ 47 Identitätsfeststellung

§ 48 Stimmabgabe im Wahllokal

§ 49 Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 50 Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 51 Ausstellung der Wahlunterlagen

4. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel

§ 52 Amtliche Stimmzettel

§ 53 Gültige Ausfüllung

§ 54 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 55 Ungültige Stimmzettel

5. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

§ 56 Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung

§ 57 Niederschrift

§ 58 (entfallen)

§ 59 Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörde an die Bezirks- und Kreiswahlbehörden

§ 60 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

5. Teil
Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt
Ermittlungsverfahren für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlbehörde)

§ 61 Vorläufige Ermittlung im Wahlbezirk, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 62 Endgültiges Ergebnis im Wahlbezirk, Ermittlung der Mandate

§ 63 Niederschrift

§ 64 Verlautbarung des Wahlergebnisses

2. Abschnitt
Erstes Ermittlungsverfahren im Wahlkreis für die Landeskammerwahl (Kreiswahlbehörde)

§ 65 Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 66 Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate

§ 67 Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Wahlvorschläge, Reihung der Ersatzmitglieder

§ 68 Niederschrift

§ 69 Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 70 Verlautbarung des Wahlergebnisses

3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Landeswahlbehörde)

§ 71 Aufteilung der Restmandate

§ 72 Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten

§ 73 Landeswahlvorschlag

§ 74 Ermittlung

§ 75 Gewählte Bewerber, Verlautbarung, Ersatzmitglieder

§ 76 Niederschrift

4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses

§ 77 Einsprüche

5. Abschnitt
Ersatzmitglieder

§ 78 Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 79 Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen

6. Abschnitt
Wahlscheine

§ 80 Wahlscheine

6. Teil
Schlussbestimmungen

§ 81 Fristen

§ 82 Notmaßnahmen

§ 83 Wahlkosten

§ 84 Personen- und Funktionsbezeichnungen

§ 85 Verweise

§ 85a Übergangsbestimmungen bei Bezirks- und Gemeindegebietsänderungen

§ 86 Inkrafttreten

§ 87 Außerkrafttreten

§ 88 Inkrafttreten von Novellen

Anlagen

Anlage 1: Wählerverzeichnis (§ 19 Abs. 2)

Anlage 2: Abstimmungsverzeichnis (§ 43 Abs. 1)

Anlage 3: Rückkuvert (Vorderseite), § 51 Abs. 2, Rückkuvert (Rückseite), § 51 Abs. 2

Anlage 4a: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Landeskammerräte (§ 52)

Anlage 4b: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bezirkskammerräte (§ 52)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2010, LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020, LGBl. Nr. 146/2024

Im RIS seit

10.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2025

Gesetzesnummer

20000892

Dokumentnummer

LST40033754

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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