§ 0 LWK-WO
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 90/2005 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 146/2024
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
18.12.2024
Abkürzung
LWK-WO
Index
6000 Landwirtschaftskammer
Langtitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über die Wahlordnung für die Kammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 90/2005
Änderung
LGBl. Nr. 55/2010
LGBl. Nr. 91/2010
LGBl. Nr. 70/2015
LGBl. Nr. 67/2020
LGBl. Nr. 146/2024
LGBl. Nr. 62/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 30 in Verbindung mit den §§ 23 bis 29 des Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2005, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden
1. Abschnitt
Wahlausschreibung, Wahlkreise
§ 1 Wahlausschreibung, Wahltag
§ 2 Wahlkreise
2. Abschnitt
Wahlbehörden
§ 3 Allgemeines
§ 4 Wirkungskreis der Wahlbehörden
§ 5 Gemeindewahlbehörden
§ 6 (entfallen)
§ 7 Bezirkswahlbehörden
§ 8 Kreiswahlbehörden
§ 9 Landeswahlbehörde
§ 10 Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
§ 11 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
§ 12 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
§ 13 Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
§ 14 Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 15 Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
§ 16 Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben
§ 17 Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
2. Teil
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten
1. Abschnitt
Aktives Wahlrecht
§ 18 Wahlrecht
2. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten
§ 19 Anlegung der Wählerverzeichnisse
§ 20 Bekanntgabe der Anzahl der Wahlberechtigten
3. Abschnitt
Berichtigungsverfahren
§ 21 Auflegung der Wählerverzeichnisse
§ 21a Ausfolgung des Wählerverzeichnisses an die Wählergruppen
§ 22 Berichtigungsanträge
§ 23 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 24 Entscheidung über Berichtigungsanträge
§ 25 Abschluss des Wählerverzeichnisses und Verständigung der Wahlberechtigten
3. Teil
Wählbarkeit, Wahlbewerbung
1. Abschnitt
Passives Wahlrecht
§ 26 Wählbarkeit
2. Abschnitt
Wahlbewerbung
§ 27 Kreis- und Bezirkswahlvorschläge
§ 28 Unterscheidende Wählergruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen
§ 29 Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter
§ 30 Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 31 Ergänzungsvorschläge
§ 32 Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
§ 33 Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 34 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
4. Teil
Abstimmungsverfahren
1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit
§ 35 Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
§ 36 (entfallen)
§ 37 Wahllokal
§ 38 Wahlzelle und Wahlurne
§ 39 Verbotszone
§ 40 Wahlzeit
2. Abschnitt
Wahlzeugen
§ 41 Wahlzeugen
3. Abschnitt
Wahlhandlung
§ 42 Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
§ 43 Beginn der Wahlhandlung
§ 44 Wahlkuverts
§ 45 Betreten des Wahllokales
§ 46 Ausübung des Wahlrechts
§ 47 Identitätsfeststellung
§ 48 Stimmabgabe im Wahllokal
§ 49 Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
§ 50 Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
§ 51 Ausstellung der Wahlunterlagen
4. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel
§ 52 Amtliche Stimmzettel
§ 53 Gültige Ausfüllung
§ 54 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
§ 55 Ungültige Stimmzettel
5. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
§ 56 Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung
§ 57 Niederschrift
§ 58 (entfallen)
§ 59 Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörde an die Bezirks- und Kreiswahlbehörden
§ 60 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
5. Teil
Ermittlungsverfahren
1. Abschnitt
Ermittlungsverfahren für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlbehörde)
§ 61 Vorläufige Ermittlung im Wahlbezirk, Bericht an die Landeswahlbehörde
§ 62 Endgültiges Ergebnis im Wahlbezirk, Ermittlung der Mandate
§ 63 Niederschrift
§ 64 Verlautbarung des Wahlergebnisses
2. Abschnitt
Erstes Ermittlungsverfahren im Wahlkreis für die Landeskammerwahl (Kreiswahlbehörde)
§ 65 Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde
§ 66 Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate
§ 67 Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Wahlvorschläge, Reihung der Ersatzmitglieder
§ 68 Niederschrift
§ 69 Bericht an die Landeswahlbehörde
§ 70 Verlautbarung des Wahlergebnisses
3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Landeswahlbehörde)
§ 71 Aufteilung der Restmandate
§ 72 Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten
§ 73 Landeswahlvorschlag
§ 74 Ermittlung
§ 75 Gewählte Bewerber, Verlautbarung, Ersatzmitglieder
§ 76 Niederschrift
4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses
§ 77 Einsprüche
5. Abschnitt
Ersatzmitglieder
§ 78 Berufung, Ablehnung, Streichung
§ 79 Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen
6. Abschnitt
Wahlscheine
§ 80 Wahlscheine
6. Teil
Schlussbestimmungen
§ 81 Fristen
§ 82 Notmaßnahmen
§ 83 Wahlkosten
§ 84 Personen- und Funktionsbezeichnungen
§ 85 Verweise
§ 85a Übergangsbestimmungen bei Bezirks- und Gemeindegebietsänderungen
§ 86 Inkrafttreten
§ 87 Außerkrafttreten
§ 88 Inkrafttreten von Novellen
Anlagen
Anlage 1: Wählerverzeichnis (§ 19 Abs. 2)
Anlage 2: Abstimmungsverzeichnis (§ 43 Abs. 1)
Anlage 3: Rückkuvert (Vorderseite), § 51 Abs. 2, Rückkuvert (Rückseite), § 51 Abs. 2
Anlage 4a: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Landeskammerräte (§ 52)
Anlage 4b: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bezirkskammerräte (§ 52)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2010, LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020, LGBl. Nr. 146/2024
Im RIS seit
10.01.2025
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2025
Gesetzesnummer
20000892
Dokumentnummer
LST40033754
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