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Gemeindewahlordnung Graz 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2025

§ 0 Gemeindewahlordnung Graz 2012

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Gemeindewahlordnung Graz 2012

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 86/2012 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2025

Index

0350 Gemeindewahl

Langtitel

Gesetz vom 19. Juni 2012, mit dem eine Gemeindewahlordnung für die Landeshauptstadt Graz (Gemeindewahlordnung Graz 2012) beschlossen wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 86/2012 (XVI. GPStLT IA EZ 1189/1 AB EZ 1189/3)

Änderung

LGBl. Nr. 98/2014 (XVI. GPStLT IA EZ 2837/1 AB EZ 2837/3)

LGBl. Nr. 135/2016 (XVII. GPStLT IA EZ 1220/1 AB EZ 1220/2)

LGBl. Nr. 16/2024 (XVIII. GPStLT IA EZ 3401/1 AB EZ 3401/4)

LGBl. Nr. 99/2024 (XVIII. GPStLT RV EZ 2457/1 AB EZ 2457/2)

LGBl. Nr. 68/2025 (XIX. GPStLT RV EZ 524/1 AB EZ 524/4)

LGBl. Nr. 118/2025 (XIX. GPStLT IA EZ 812/1 AB EZ 812/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Wahl des Gemeinderates

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Mitglieder, Wahlperiode

§ 2 Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

§ 3 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 4 Allgemeines

§ 5 Wirkungsbereich der Wahlbehörden

§ 6 Stadtwahlbehörde

§ 7 Sprengelwahlbehörden

§ 8 Besondere Wahlbehörden

§ 9 Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiterinnen/Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiterinnen/Wahlleiter

§ 10 Einbringung der Vorschläge auf Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer

§ 11 Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 12 Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer

§ 13 Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 14 Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter

§ 15 Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

§ 16 Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörde

3. Abschnitt
Wahlrecht

§ 17 Wahlrecht

§ 18 Ausschluss vom Wahlrecht

4. Abschnitt
Erfassung der wahlberechtigten Personen

§ 19 Wählerverzeichnis

§ 20 Ort der Eintragung

§ 21 Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen

5. Abschnitt
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

§ 22 Auflage des Wählerverzeichnisses

§ 23 Kundmachung in den Häusern

§ 24 Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die wahlwerbenden Gruppen

§ 25 Berichtigungsanträge

§ 26 Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 27 Entscheidung über Berichtigungsanträge, Berichtigungskommission

§ 28 Richtigstellung des Wählerverzeichnisses

§ 29 Beschwerden

§ 30 Abschluss des Wählerverzeichnisses, Zustellung einer amtlichen Wahlinformation

6. Abschnitt
Ort der Ausübung des Wahlrechtes, Wahlkarten und Briefwahl

§ 31 Teilnahme an der Wahl

§ 32 Ort der Ausübung des Wahlrechtes

§ 33 Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 34 Ausstellung der Wahlkarte

§ 35 Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte

§ 36 Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte, Auskunftspflicht

§ 37 Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarte

7. Abschnitt
Wählbarkeit und Wahlbewerbung

§ 38 Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit

§ 39 Wahlvorschlag

§ 40 Zustellungsbevollmächtigte Person

§ 41 Unterscheidende Gruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen

§ 42 Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 43 Ergänzungsvorschläge

§ 44 Zurücknahme von Wahlvorschlägen

§ 45 Wahlvorschläge mit gleichen wahlwerbenden Personen

§ 46 Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

8. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§ 47 Verfügungen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Stadtwahlbehörde

§ 48 Wahlort, Wahlsprengel

§ 49 Wahllokale

§ 50 Wahlzelle und Wahlurne

§ 51 Verbotszonen

§ 52 Wahlzeit

§ 53 Vorgang bei der Briefwahl

§ 54 Wahlzeuginnen/Wahlzeugen

§ 55 Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt der Wahlleiterin/des Wahlleiters

§ 56 Beginn der Wahlhandlung

§ 57 Wahlkuverts

§ 58 Betreten des Wahllokales

§ 59 Persönliche Ausübung des Wahlrechtes

§ 60 Identitätsfeststellung

§ 61 Stimmabgabe

§ 62 Vermerke im Abstimmungs- und Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 63 Vorgang bei Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern

§ 64 (entfallen)

§ 65 Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe

§ 66 Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler

§ 67 Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten wahlberechtigten Personen

§ 68 Amtlicher Stimmzettel

§ 69 Gültige Ausfüllung

§ 70 Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 71 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 72 Ungültige Stimmzettel

§ 73 (entfallen)

9. Abschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses

§ 74 Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§ 75 Ermittlung der Vorzugsstimmen

§ 76 Niederschrift der Sprengelwahlbehörden

§ 77 Übermittlung des Wahlaktes an die Stadtwahlbehörde

§ 78 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

10. Abschnitt
Ermittlungsverfahren

§ 79 Vorläufige Ermittlung des Wahlergebnisses

§ 80 Endgültiges Ergebnis, Ermittlung der Gemeinderatsmandate

§ 81 Ermittlung der Vorzugsstimmen im gesamten Gemeindebereich

§ 82 Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen der Listen der zum Gemeinderat wahlwerbenden Gruppen, Reihung der Ersatzmitglieder

§ 83 Niederschrift der Stadtwahlbehörde

§ 84 Verlautbarung des Wahlergebnisses

§ 85 Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 86 Verständigung der gewählten Personen

11. Abschnitt
Nicht gewählte Bewerberinnen/Bewerber

§ 87 Berufung, Ablehnung, Streichung

2. Hauptstück
Wahl der Bezirksräte

§ 88 Allgemeines

§ 89 Anzahl der Mitglieder der Bezirksräte

§ 90 Wahlrecht

§ 91 Wählbarkeit

§ 92 Wahlvorschläge

§ 93 Stimmabgabe

§ 94 Amtlicher Stimmzettel

§ 95 Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung, Vorzugsstimmenermittlung, Niederschrift

§ 96 Ergebnisermittlung

3. Hauptstück
Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates

§ 97 Begriffsbestimmung, Größe des Beirates, Wahlperiode

§ 98 Wahlausschreibung

§ 99 Wahlbehörden

§ 100 Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 101 Wahlordnung, Entfall der Wahl

§ 102 Ende der Mitgliedschaft, Berufung, Ablehnung, Streichung

4. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 103 Fristen

§ 104 Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof

§ 105 Eigener Wirkungsbereich der Stadt

§ 106 Verweise

§ 107 Übergangsbestimmung

§ 107a Personenbezogene Bezeichnungen

§ 108 Inkrafttreten

§ 108a Inkrafttreten von Novellen

§ 109 Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1 Wählerverzeichnis (§ 19 Abs. 1)

Anlage 2 Wahlkarte Vorder- und Rückseite (§ 34 Abs. 3)

Anlage 3 Unterstützungserklärung für die Wahl des Gemeinderates (§ 39 Abs. 3)

Anlage 4 Eintrittsschein (§ 54 Abs. 1)

Anlage 5 Abstimmungsverzeichnis (§ 56 Abs. 1)

Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates (§ 68)

Anlage 7 Wahlkarten-Schablone (§ 34 Abs. 4)

Anlage 8 Unterstützungserklärung für die Wahl der Bezirksrätinnen/Bezirksräte (§ 92)

Anlage 9 Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bezirksrätinnen/Bezirksräte (§ 94)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 68/2025

Im RIS seit

28.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20000539

Dokumentnummer

LST40034567

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