§ 0 K-LSchG
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 16/1993 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024
Typ
LG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.2020
Abkürzung
K-LSchG
Index
51 Schulen
Langtitel
Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG
StF: LGBl Nr 16/1993 (WV)
Änderung
LGBl Nr 67/1993
LGBl Nr 15/1995
LGBl Nr 73/1995
LGBl Nr 58/1998
LGBl Nr 37/2003
LGBl Nr 18/2004 (DFB)
LGBl Nr 2/2007
LGBl Nr 54/2008
LGBl Nr 37/2012
LGBl Nr 65/2012
LGBl Nr 92/2012
LGBl Nr 85/2013
LGBl Nr 44/2014
LGBl Nr 39/2016
LGBl Nr 10/2018
LGBl Nr 71/2018
LGBl Nr 98/2020
LGBl Nr 29/2020
LGBl Nr 69/2020
LGBl Nr 98/2020
LGBl Nr 63/2023
LGBl Nr 51/2024
Sonstige Textteile
Inhaltsverzeichnis
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Schulbezeichnung
§ 2 Öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheime
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gesetzlicher Schulerhalter
II. Hauptstück
Bestimmungen über die äußere Organisation der Berufs- und
Fachschulen sowie die Berufsschulpflicht
1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 5 Allgemeine Zugänglichkeit
§ 6 Aufnahme als außerordentlicher Schüler
§ 7 Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
§ 8 Schülerheimbeitrag
§ 8a Landesgrenzen überschreitender Schulbesuch
§ 9 Lehrpläne
§ 9a Schulautonome Lehrplanbestimmungen
§ 10 Lehrer, Schulleitung
§ 10a Schularzt
§ 11 Klassenschülerzahl
§ 12 Schuljahr
§ 13 Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr
§ 14 Schultage
§ 15 Unterrichtsstunden und Pausen
§ 16 Schulversuche
§ 16a Teilrechtsfähigkeit
§ 16b Teilrechtsfähigkeit im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union (Erasmus+)
2. Abschnitt
Landwirtschaftliche Berufsschulen
§ 17 Aufgaben der Berufsschule
§ 18 Organisation, Aufbau und Unterrichtsausmaß
§ 19 Lehrplan
§ 20 Schulpflicht
§ 21 Dauer der Schulpflicht
§ 22 Erfüllung der Schulpflicht
§ 23 Zuweisung an die Berufsschule
§ 24 Schulbesuch und Fernbleiben von der Berufsschule
§ 25 Befreiung vom Besuch der Berufsschule
§ 26 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht
3. Abschnitt
Landwirtschaftliche Fachschulen
§ 28 Aufgaben der Fachschule
§ 29 Organisationsformen, Aufbau und Unterrichtsausmaß
§ 30 Lehrplan
§ 30a Kompetenzkatalog
§ 31 Aufnahmevoraussetzungen
§ 32 Aufnahmeverfahren
§ 33 Prüfungstermine; Berechtigung zur Ablegung von Eignungsprüfungen
§ 34 Durchführung der Eignungsprüfung
§ 35 Prüfungsergebnis
§ 36 Übertritt von anderen Fachschulen
§ 36a Übertritt aus einer anderen Schulart
4.Abschnitt
Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung
von öffentlichen Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen
§ 37 Pflichten des gesetzlichen Schulerhalters
§ 38 Errichtung; Inanspruchnahme von Liegenschaften
§ 38a Verwendung für schulfremde Zwecke
§ 39 Auflassung
§ 40 Stilllegung
§ 40a Zuweisung von Schülern
§ 41 Unterbringungs- und Einrichtungsvorschriften
§ 42 Sachleistungen
III. Hauptstück
Bestimmungen über die Ordnung von Unterricht
und Erziehung in den Berufs- und Fachschulen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 43 Abgrenzung
2. Abschnitt
Unterrichtsordnung
§ 44 Klassenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung
§ 45 Stundenplan
§ 46 Pflichtgegenstände
§ 47 Freigegenstände und Förderunterricht
§ 48 Schulveranstaltungen
§ 48a Schulbezogene Veranstaltungen
§ 49 Unterrichtsmittel, Eignungserklärung
§ 50 Unterrichtssprache
3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung
§ 51 Unterrichtsarbeit
§ 52 Leistungsbeurteilung
§ 53 Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrherren
§ 54 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
§ 55 Beurteilung des Verhaltens in der Schule und äußere Form der Arbeiten
§ 56 Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis, Schulbesuchsbestätigung
§ 56a Abschlussprüfung
§ 56b Prüfungskommission
§ 56c Prüfungstermine
§ 56d Form, Umfang und Art der Abschlussprüfung sowie Prüfungsgegenstände
§ 56e Leistungsbeurteilung bei der Abschlussprüfung
§ 56f Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 57 Wiederholungsprüfung
4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen und Schulstufen
§ 58 Aufsteigen
§ 59 Wiederholen von Schulstufen
5. Abschnitt
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
§ 60 Höchstdauer des Schulbesuches
§ 61 Beendigung des Schulbesuches
6. Abschnitt
Schulordnung
§ 62 Pflichten der Schüler
§ 63 Schulordnung und Hausordnung
§ 64 Fernbleiben von der Schule
§ 65 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen
§ 66 Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 67 Verständigungspflichten der Schule
§ 68 Ausschluss eines Schülers
§ 69 Anwendung auf außerordentliche Schüler
7. Abschnitt
Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen
§ 70 Lehrer
§ 71 Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehrbetrieben
§ 72 Klassenvorstand
§ 72a Abteilungsvorstehung
§ 73 Schulleiter
§ 74 Lehrerkonferenzen
8. Abschnitt
Schule und Schüler
§ 75 Schülermitverwaltung
§ 76 Schülervertreter, Wählbarkeit, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter
9. Abschnitt
Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft
§ 77 Erziehungsberechtigte; Pflichten der Erziehungsberechtigten
§ 78 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
§ 79 Elternverein
§ 80 Schulgemeinschaftsausschuss
§ 81 Erweiterte Schulgemeinschaft
10. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
§ 82 Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers
§ 83 Verfahren
§ 84 Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung
§ 85 Einspruch
§ 86 Zustellung
§ 87 Entscheidungspflicht
§ 88 Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
IV. Hauptstück
Landwirtschaftliche Schulverwaltung und Schulaufsicht
1. Abschnitt
Schulbehörde
§ 89 Behördenzuständigkeit
§ 90 Schulaufsichtsorgane
§ 91 Kundmachung von Verordnungen
§ 92 Freiheit von Landesverwaltungsabgaben
2. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat
§ 93 Einrichtung und Aufgabe
§ 94 Zusammensetzung
§ 95 Funktionsdauer und Konstituierung
§ 96 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 97 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 98 Geschäftsführung
V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten
Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen
1. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 99 Schulerhalter
§ 100 Leiter und Lehrer
§ 101 Schulräume und Lehrmittel
§ 102 Anzeige und Untersagung der Führung
§ 103 Erlöschen und Untersagen des Rechtes zur Schulführung
§ 104 Bezeichnung von Privatschulen
§ 105 Schülerheime
2. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht
§ 106 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
§ 107 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes
§ 108 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes
3. Abschnitt
Aufsicht
§ 109 Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht
VI. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 110 Strafbestimmungen
§ 111 Verweisungen
§ 111a Personenbezogene Ausdrücke
§ 111b Umsetzung von Unionsrecht
§ 112 Maßnahmen im Falle einer Katastrophe oder eines anderen öffentlichen Notstandes
Im RIS seit
11.12.2020
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2024
Gesetzesnummer
20000034
Dokumentnummer
LKT40015095
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