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K-LSchG – Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2020

§ 0 K-LSchG

Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 16/1993 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2020

Abkürzung

K-LSchG

Index

51 Schulen

Langtitel

Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

StF: LGBl Nr 16/1993 (WV)

Änderung

LGBl Nr 67/1993

LGBl Nr 15/1995

LGBl Nr 73/1995

LGBl Nr 58/1998

LGBl Nr 37/2003

LGBl Nr 18/2004 (DFB)

LGBl Nr 2/2007

LGBl Nr 54/2008

LGBl Nr 37/2012

LGBl Nr 65/2012

LGBl Nr 92/2012

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 44/2014

LGBl Nr 39/2016

LGBl Nr 10/2018

LGBl Nr 71/2018

LGBl Nr 98/2020

LGBl Nr 29/2020

LGBl Nr 69/2020

LGBl Nr 98/2020

LGBl Nr 63/2023

LGBl Nr 51/2024

Sonstige Textteile

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Schulbezeichnung

§ 2 Öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheime

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Gesetzlicher Schulerhalter

II. Hauptstück
Bestimmungen über die äußere Organisation der Berufs- und
Fachschulen sowie die Berufsschulpflicht

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 5 Allgemeine Zugänglichkeit

§ 6 Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 7 Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 8 Schülerheimbeitrag

§ 8a Landesgrenzen überschreitender Schulbesuch

§ 9 Lehrpläne

§ 9a Schulautonome Lehrplanbestimmungen

§ 10 Lehrer, Schulleitung

§ 10a Schularzt

§ 11 Klassenschülerzahl

§ 12 Schuljahr

§ 13 Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 14 Schultage

§ 15 Unterrichtsstunden und Pausen

§ 16 Schulversuche

§ 16a Teilrechtsfähigkeit

§ 16b Teilrechtsfähigkeit im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union (Erasmus+)

2. Abschnitt
Landwirtschaftliche Berufsschulen

§ 17 Aufgaben der Berufsschule

§ 18 Organisation, Aufbau und Unterrichtsausmaß

§ 19 Lehrplan

§ 20 Schulpflicht

§ 21 Dauer der Schulpflicht

§ 22 Erfüllung der Schulpflicht

§ 23 Zuweisung an die Berufsschule

§ 24 Schulbesuch und Fernbleiben von der Berufsschule

§ 25 Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 26 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

3. Abschnitt
Landwirtschaftliche Fachschulen

§ 28 Aufgaben der Fachschule

§ 29 Organisationsformen, Aufbau und Unterrichtsausmaß

§ 30 Lehrplan

§ 30a Kompetenzkatalog

§ 31 Aufnahmevoraussetzungen

§ 32 Aufnahmeverfahren

§ 33 Prüfungstermine; Berechtigung zur Ablegung von Eignungsprüfungen

§ 34 Durchführung der Eignungsprüfung

§ 35 Prüfungsergebnis

§ 36 Übertritt von anderen Fachschulen

§ 36a Übertritt aus einer anderen Schulart

4.Abschnitt
Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung
von öffentlichen Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen

§ 37 Pflichten des gesetzlichen Schulerhalters

§ 38 Errichtung; Inanspruchnahme von Liegenschaften

§ 38a Verwendung für schulfremde Zwecke

§ 39 Auflassung

§ 40 Stilllegung

§ 40a Zuweisung von Schülern

§ 41 Unterbringungs- und Einrichtungsvorschriften

§ 42 Sachleistungen

III. Hauptstück
Bestimmungen über die Ordnung von Unterricht
und Erziehung in den Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 43 Abgrenzung

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 44 Klassenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung

§ 45 Stundenplan

§ 46 Pflichtgegenstände

§ 47 Freigegenstände und Förderunterricht

§ 48 Schulveranstaltungen

§ 48a Schulbezogene Veranstaltungen

§ 49 Unterrichtsmittel, Eignungserklärung

§ 50 Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 51 Unterrichtsarbeit

§ 52 Leistungsbeurteilung

§ 53 Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrherren

§ 54 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 55 Beurteilung des Verhaltens in der Schule und äußere Form der Arbeiten

§ 56 Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 56a Abschlussprüfung

§ 56b Prüfungskommission

§ 56c Prüfungstermine

§ 56d Form, Umfang und Art der Abschlussprüfung sowie Prüfungsgegenstände

§ 56e Leistungsbeurteilung bei der Abschlussprüfung

§ 56f Wiederholung der Abschlussprüfung

§ 57 Wiederholungsprüfung

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen und Schulstufen

§ 58 Aufsteigen

§ 59 Wiederholen von Schulstufen

5. Abschnitt
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches

§ 60 Höchstdauer des Schulbesuches

§ 61 Beendigung des Schulbesuches

6. Abschnitt
Schulordnung

§ 62 Pflichten der Schüler

§ 63 Schulordnung und Hausordnung

§ 64 Fernbleiben von der Schule

§ 65 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 66 Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 67 Verständigungspflichten der Schule

§ 68 Ausschluss eines Schülers

§ 69 Anwendung auf außerordentliche Schüler

7. Abschnitt
Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen

§ 70 Lehrer

§ 71 Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehrbetrieben

§ 72 Klassenvorstand

§ 72a Abteilungsvorstehung

§ 73 Schulleiter

§ 74 Lehrerkonferenzen

8. Abschnitt
Schule und Schüler

§ 75 Schülermitverwaltung

§ 76 Schülervertreter, Wählbarkeit, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter

9. Abschnitt
Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft

§ 77 Erziehungsberechtigte; Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 78 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 79 Elternverein

§ 80 Schulgemeinschaftsausschuss

§ 81 Erweiterte Schulgemeinschaft

10. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 82 Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 83 Verfahren

§ 84 Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 85 Einspruch

§ 86 Zustellung

§ 87 Entscheidungspflicht

§ 88 Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück
Landwirtschaftliche Schulverwaltung und Schulaufsicht

1. Abschnitt
Schulbehörde

§ 89 Behördenzuständigkeit

§ 90 Schulaufsichtsorgane

§ 91 Kundmachung von Verordnungen

§ 92 Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

2. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 93 Einrichtung und Aufgabe

§ 94 Zusammensetzung

§ 95 Funktionsdauer und Konstituierung

§ 96 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 97 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 98 Geschäftsführung

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten
Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 99 Schulerhalter

§ 100 Leiter und Lehrer

§ 101 Schulräume und Lehrmittel

§ 102 Anzeige und Untersagung der Führung

§ 103 Erlöschen und Untersagen des Rechtes zur Schulführung

§ 104 Bezeichnung von Privatschulen

§ 105 Schülerheime

2. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 106 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 107 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 108 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

3. Abschnitt
Aufsicht

§ 109 Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 110 Strafbestimmungen

§ 111 Verweisungen

§ 111a Personenbezogene Ausdrücke

§ 111b Umsetzung von Unionsrecht

§ 112 Maßnahmen im Falle einer Katastrophe oder eines anderen öffentlichen Notstandes

Im RIS seit

11.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2024

Gesetzesnummer

20000034

Dokumentnummer

LKT40015095

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