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TGG 2024 – Tiergesundheitsgesetz 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Das Tiergesundheitsgesetz 2024 – TGG 2024 wurde in Artikel 1 der Veterinärrechtsnovelle 2024, BGBl I Nr. 53/2024, kundgemacht.

TGG 2024 § 0

Tiergesundheitsgesetz 2024

Kurztitel

Tiergesundheitsgesetz 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 53/2024

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Abkürzung

TGG 2024

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Langtitel

Bundesgesetz zur Durchführung des europäischen Tiergesundheitsrechts, zur Abwehr und Bekämpfung von Tierseuchen sowie zur Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit (Tiergesundheitsgesetz 2024 – TGG 2024)

StF: BGBl. I Nr. 53/2024 (NR: GP XXVII RV 2433 und Zu 2433 AB 2445 S. 252. BR: AB 11429 S. 964.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraph

Gegenstand / Bezeichnung

Artikel 1

1. Hauptstück

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Ziel dieses Bundesgesetzes

§ 2.

Gegenstand des Bundesgesetzes

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Allgemeine Vollzugsvorschriften

§ 4.

Behördenzuständigkeiten

§ 5.

Sach- und Personalausstattung

§ 6.

Amtliche Bestellung im Seuchenfall

§ 7.

Übertragung bestimmter Aufgaben

§ 8.

Verordnungsermächtigungen

§ 9.

Beiräte

§ 10.

Veröffentlichungen

§ 11.

Beziehung zur Militärverwaltung

§ 12.

Besondere Bestimmungen für Verfahren nach diesem Bundesgesetz

3. Abschnitt
Überwachung und Rückverfolgbarkeit

§ 13.

Elektronisches Veterinärregister

§ 14.

Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe

§ 15.

Kennzeichnung von Tieren

§ 16.

Duldungs- und Mitwirkungspflichten

2. Hauptstück

1. Abschnitt
Sicherung der Tiergesundheit

§ 17.

Biosicherheit

§ 18.

Ausfuhrberechtigung

2. Abschnitt
Tiergesundheitsdienst

§ 19.

Tiergesundheitsmaßnahmen

§ 20.

Förderung der betrieblichen Tiergesundheit

§ 21.

Tiergesundheit Österreich

§ 22.

Tiergesundheitsforum

3. Hauptstück
Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen nach Österreich

§ 23.

Eingang in die Union

§ 24.

Verbringungen innerhalb der Union

§ 25.

Besondere Bestimmungen im Hinblick auf bestehende Rechte und Vereinbarungen

§ 26.

Ausstellung von Heimtierausweisen

§ 27.

Ein- und Durchfuhrverbote und Beschränkungen

§ 28.

Besondere veterinärpolizeiliche Sicherung und Überwachung der Grenze, Revision und Evidenthaltung des Tierbestandes

4. Hauptstück
Bekämpfung von Tierseuchen

1. Abschnitt
Allgemeine Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Tierseuchen

§ 29.

Impfstoffe und Impfungen

§ 30.

Umgang mit Erregern

§ 31.

Überwachung von Betrieben, an denen Auftriebe durchgeführt werden

§ 32.

Besondere Veranstaltungen mit Tieren

§ 33.

Tierseuchenrechtliche Bestimmungen beim Transport

§ 34.

Besondere Schutzmaßnahmen

§ 35.

Verfütterungsverbot

2. Abschnitt
Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen

§ 36.

Meldepflichten

§ 37.

Veröffentlichung des Seuchenausbruches

§ 38.

Seuchenkommission

§ 39.

Schutz- und Tilgungsmaßregeln

§ 40.

Allgemeine behördliche Maßnahmen

§ 41.

Pflichten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin

§ 42.

Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall

§ 43.

Betriebspflichten

§ 44.

Beseitigung von tierischen Nebenprodukten

§ 45.

Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

3. Abschnitt
Besondere zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Tierseuchen

§ 46.

Besondere Vorkehrungen bei Verdacht auf Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest

§ 47.

Milzbrand

§ 48.

Tollwut

4. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Bienen

§ 49.

Seuchenhaftes Auftreten

§ 50.

Fachtierärztinnen und Fachtierärzte für Bienen

§ 51.

Verdachtsfall

§ 52.

Faulbrut

§ 53.

Referenzlabor

§ 54.

Ausbruch

§ 55.

Nachschau

§ 56.

Schlussrevision

5. Hauptstück
Entschädigung für Viehverluste und für aus Anlass der Desinfektion vernichtete Gegenstände sowie Abschussprämien

§ 57.

Entschädigungen aus Bundesmitteln

§ 58.

Schlachtung von Reagenten oder verdächtigen Tieren

§ 59.

Höhe der Entschädigungen für Tiere und Gegenstände

§ 60.

Tarifanpassung

§ 61.

Entschädigung für Erwerbsnachteile

§ 62.

Entscheidungskompetenz

§ 63.

Bestimmung des bzw. der Bezugsberechtigten

§ 64.

Entscheidungsfrist

§ 65.

Prämien

6. Hauptstück
Bestreitung der bei Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz erwachsenden Kosten

§ 66.

Kostentragung

§ 67.

Tiergesundheitsfonds

§ 68.

Untersuchungskosten

7. Hauptstück
Informationspflichten, Sanktionen und Maßnahmen

§ 69.

Besondere Straftatbestände

§ 70.

Allgemeine Strafbestimmung

§ 71.

Nachschulung

§ 72.

Verbot der Tierhaltung

§ 73.

Zuständigkeit

§ 74.

Informationspflichten

§ 75.

Örtliche Zuständigkeit bei Verletzung bestimmter Pflichten

§ 76.

Verfall

§ 77.

Widmung

8. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 78.

Inkrafttretensbestimmungen

§ 79.

Außerkrafttretensbestimmungen

§ 80.

Übergangsbestimmungen

§ 81.

Verweisungen

§ 82.

Vollzugsvorschrift

Anlage 1

Delegierte- und Durchführungsrechtsakte gemäß § 1 Abs. 3

Anlage 2

Vorschriften hinsichtlich der Universitäten sowie der AGES im Umgang mit ansteckungsfähigen Erregern von Tierseuchen

  

Anmerkung

Das Tiergesundheitsgesetz 2024 – TGG 2024 wurde in Artikel 1 der Veterinärrechtsnovelle 2024, BGBl I Nr. 53/2024, kundgemacht.

Schlagworte

Sachausstattung, Registrierungspflicht, Duldungspflicht, Einfuhrverbot, Schutzregel, Schlachttieruntersuchung, Delegierteakt, Veterinärrechtsnovelle 2024 (BGBl I Nr. 53/2024)

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2024

Gesetzesnummer

20012588

Dokumentnummer

NOR40262171

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