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Anlage 3 Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 2

Anlage 3

LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

(einschließlich Kolleg für Berufstätige)

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-gruppe

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

 

 

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

8

(III)/III

 

2.

Sozialpädagogik – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

4

4

4

4

16

II

 

2.2

Inklusive Pädagogik

2

3

3

2

10

II

 

2.3

Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

5

5

5

4

19

II

 

2.4

Praxis der Sozialpädagogik

6

6

6

6

24

III

 

2.5

Kommunikation und Gruppendynamik

1

-

-

-

1

III

 

2.6

Sozialmanagement und Recht

2

2

3

3

10

II

 

2.7

Lernbegleitung

2

3

3

-

8

II

 

2.8

Gesundheit und Ernährung

1

2

1

-

4

III

 

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Seminar BE, WE, TG

4

4

2

2

12

IV3, IVa

 

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung

2

1

1

1

5

(IVa)

 

3.2.2

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

IV

 

3.2.3

Instrumentalunterricht4

2

1

1

-

4

IV

 

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

1

2

1

1

5

IVa

 

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

33

26

130

 

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Didaktik (Handlungskonzepte und –

felder der Sozialpädagogik)5

-

-

2

2

4

III

 

2.2

Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung6

-

-

3

3

6

IV, IVa

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Supervisorische Begleitung

1

1

1

1

4

III

 

3.2

Ernährung mit praktischen Übungen

-

1

-

-

1

V

 

3.3

Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik

1

1

-

1

3

V

 

3.4

Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens

1

 

 

 

1

III

 

 

Summe

3

3

6

7

19

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

38

39

39

33

149

 

 

B.

Pflichtpraktikum

2 Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

 

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

 

C.1.

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

C.2.

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

D.

Förderunterricht

 

         

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 BE (Bildnerische Erziehung) LVGr. IVa, WE (Werkerziehung) und TG (Textiles Gestalten) LVGr. IV

4 Die Festlegung der am Standort angebotenen Instrumente erfolgt durch die Schulleitung.

5 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsangebote im Umfang von je 2 WStd. (Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Gender und Diversity, Schulautonomer Schwerpunkt).

6 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei Erweiterungsangebote aus dem künstlerisch-kreativen, musikalischen oder bewegungserziehlichen Bereich (3.1. – 3.3.). Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).

8 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß § 81 Abs. 1 Z 2 und unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 80 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch die Vermittlung von Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt, Erziehungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Beratungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Die gesellschaftliche Weiterentwicklung macht konkret das Erfüllen von Erziehungs-, Entwicklungs-, Bildungs-, Beratungs- und Förderaufgaben im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen notwendig.

Die Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik vermittelt folgende soziale und personale Kompetenzen, allgemeine Kompetenzen und spezielle Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  1. sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinanderzusetzen,
  2. sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen auseinandersetzen,
  3. sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  4. reflektiert mit kultur- und geschlechtsbezogenen Aspekten von Erziehung, Bildung und Beratung umgehen,
  5. sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  6. ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
  7. Arbeits- und Bildungskontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen und Problemlagen auftreten,
  8. Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  9. im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt situationsadäquat kommunizieren,
  10. am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  11. politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  12. ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  13. mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  14. im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  15. lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern,
  16. die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  17. Bildungsprozesse auf der Basis einer inklusiven Grundhaltung entsprechend der individuellen Entwicklungs- und Lebenslage der Adressatinnen und Adressaten gestalten,
  18. ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  19. sozialpädagogische Einrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

III. SCHLAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel (Besondere Bestimmungen):

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die einander inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – wobei folgende Bestimmungen zu beachten sind:

  1. Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  2. Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  3. Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  4. Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 41 nicht überschreiten.
  5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 149 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen, abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer unverbindlichen Übung anzuführen.

Kolleg für Sozialpädagogik für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im sozialpädagogischen Berufsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und dem neuen Rollen- und Geschlechterbild gerecht werden. Von den Lehrerinnen und Lehrern werden kompetenzorientiertes Unterrichten sowie entsprechende Diagnose- und Förderkompetenz erwartet. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)“:

Das Erwerben von Kompetenzen erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen.

Selbständiges Arbeiten, eigenständiger Wissenserwerb, Arbeiten im Team, forschendes Lernen und Präsentationen sind einzuüben und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Zusammenarbeit mit Einrichtungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Begegnung mit Expertinnen und Experten, Exkursionen und Mediennutzung sind die Basis eines praxisnahen Unterrichts.

Die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und Umwelt ist transparent zu machen, pädagogische Handlungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten.

Studierende bringen aktuelle Fragestellungen in den Unterricht ein und bearbeiten diese durch Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Beobachtungen in konkreten Situationen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“:

Durch die Unterrichtsgestaltung soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Aneignung von didaktischer Fachsprache sowie ein Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur sind durch alle Semester hindurch begleitend gefordert.

Querverbindungen und Vernetzungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sind Grundlage für die Transparenz sachlogischer Zusammenhänge.

Die permanente Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip für fachliche, personelle und soziale Kompetenzen anzuwenden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an einem realistischen Berufsbild.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis der Sozialpädagogik“:

Im Praktikum soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Unterrichtsinhalte von Didaktik und Praxis sind durchgehend aufeinander abgestimmt.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte nimmt Bezug auf individuelle Beobachtungen und Erfahrungen der Studierenden.

Der Unterricht stellt eine gezielte Vorbereitung auf die Tages- und Blockpraktika sicher und gewährleistet eine praktikumsbegleitende Beratung der Studierenden.

Kontinuierliche Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip einzusetzen.

Schriftliche Arbeiten bezogen auf Unterricht und Praktikum dokumentieren den Lernzuwachs.

Individuelle Ausbildungsgespräche zum Unterricht/Praktikum sind zu führen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Praxis umfasst Unterricht in der Schule und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika sowie das Pflichtpraktikum) in ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtungen.

Das Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen soll ein Kennenlernen des breiten sozialpädagogischen Berufsfeldes gewährleisten.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Sozialmanagement und Recht“:

Zur Orientierung und Übung dienen die Diskussion von und Auseinandersetzung mit aktuellen Beispielen aus der Praxis.

Eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den berufsspezifischen Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen ist durch die ständige Verschränkung von Theorie und Praxis herzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Lernbegleitung“:

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion der Fachbereiche bilden im Besonderen mit den Unterrichtsgegenständen „Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Sozialethik)“, „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“, „Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik“ eine wichtige Grundlage.

Im 3. Semester können in der fachbezogenen Lernhilfe für Deutsch, Englisch oder Mathematik standortbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gesetzt werden.

Die Rolle der Berufsgruppe der Sozialpädagoginnen und –pädagogen im Praxisfeld ist für die Begleitung von Lernprozessen zu reflektieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers sind zu stärken und in der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ zur Sicherstellung des Transfers erworbener Kompetenzen ist notwendig.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung „Ernährung mit praktischen Übungen“ ist sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“:

Durch Experimentieren und Erproben wird die eigene Kreativität erfahren und gefördert.

Die Studierenden sollen zu ökonomischem Umgang mit Werkzeug und Material angeleitet werden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ sowie „Praxis der Sozialpädagogik“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung“:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht. Fächerübergreifende Projekte jeder Form vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Durch die Mittel Musik, Bewegung, Sprache/Stimme und Material werden Wahrnehmungssensibilisierung, Kreativität und soziales Lernen erlebt und gefördert. Dabei ist ein enges Ineinandergreifen praktischer und theoretischer Aspekte unabdingbar. Die Verbindung der einzelnen Bereiche ist zwingend notwendig um das Prinzip der Rhythmik umsetzen zu können.

Um den Transfer in das pädagogische Berufsfeld zu ermöglichen, soll die Arbeitsweise der rhythmisch-musikalischen Erziehung (Mittel und Ziele der Rhythmik, Parameter der Musik und Bewegung, Unterrichtsprinzip von Spannung und Entspannung, Phasenwechsel) durch praktisches Erleben erkannt, verstanden und dadurch anwendbar gemacht werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden einen persönlichen Einblick in die Arbeitsweise der Rhythmik gewinnen und die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Gestalten und Durchführen eigener rhythmisch-musikalischer Aktivitäten und Einheiten erlangen. Dabei soll zunächst die Eigenerfahrung im Vordergrund stehen und erst in weiterer Folge der Transfer in das pädagogische Berufsfeld erfolgen.

Der Kompetenzerwerb erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und experimentelles Lernen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes „Musikalische Praxis“ im schulautonomen Erweiterungsbereich „Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Die vielfältigen musikalischen Inhalte der vorangegangenen Module sind im Rahmen einer prozessorientierten Auseinandersetzung zu vertiefen, wobei Experiment, Improvisation und Gestaltung mit den musikalischen Grundphänomenen Klang – Dynamik – Zeit im Fokus stehen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Berufsfeld, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten sowie der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Studierenden zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur in Bezug auf ihre zukünftige Berufstätigkeit hinführen.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen ist. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Studierenden jedenfalls eine sichere Beurteilung für jede Studierende und jeden Studierenden getroffen werden kann. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess im Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters bzw. Moduls sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Bereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind mittels geeigneter Methoden bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis der Sozialpädagogik:

Die Praxis an einem Kolleg für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungseinrichtungen und Institutionen der Sozialpädagogik als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Die Praxis ist so zu gestalten, dass die Studierenden Gelegenheit haben, das breite Feld der Sozialpädagogik kennen zu lernen. Dies gilt auch für das Kolleg für Berufstätige. Die Praxis ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in einer der oben genannten Einrichtungen.

Die Studierenden

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht,
  2. können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem einzelnen Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  1. Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  2. Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  3. Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  4. Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  5. Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  6. Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  7. Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  8. Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  9. Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  10. Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  11. Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  12. Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  13. Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 300/2016 in der geltenden Fassung.

2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 355/1985 (auslaufend) und Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

4. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

8. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

9. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester– Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. SOZIALPÄDAGOGIK – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK

(einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Grundbegriffe der Pädagogik erläutern,
  2. das Verhältnis von Theorie und Praxis veranschaulichen,
  3. Faktoren und Funktionen des Erziehungsprozesses benennen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. die Begriffe Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialarbeit erläutern,
  2. Klassikerinnen und Klassiker der Sozialpädagogik in ihrer historischen Bedeutung darstellen.

im Bereich „Lernen“

  1. Grundbegriffe der Pädagogischen Psychologie erklären,
  2. konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Spielformen und deren Entwicklungsverläufe erklären,
  2. Einflussfaktoren aus der frühen und mittleren Kindheit bewerten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundbegriffe der Pädagogik und ihrer Bezugsdisziplinen, Geschichte der Pädagogik und ihrer Richtungen, Theorie-Praxis-Verschränkung, Anlage-Umwelt-Interaktion, Konstruktivismus.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Begriffsklärung: Sozialpädagogik / Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Definitionen und Beschreibungen von Klassikerinnen und Klassikern der Sozialpädagogik.

Bereich „Lernen“:

Wissens- und Verhaltensgedächtnis, Lernstrategien, Lern- und Leistungsmotivation, Spieltheorien, Praxisgeschehen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Kinderzeichnung, Entwicklung des kindlichen Spiels, sozioökonomische Risiko- und Schutzfaktoren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. unterschiedliche pädagogische Konzepte vergleichen,
  2. den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln beschreiben,
  3. Grundlagen aus der Erziehungsstilforschung veranschaulichen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. die Entwicklung der sozialen Arbeit als Folge von sozialem Wandel erklären.

im Bereich „Lernen“

  1. Grundbegriffe der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. die Entwicklung des Spiels und der Spielformen erläutern,
  2. konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren,
  3. historische und aktuelle Modelle der Entwicklungspsychologie vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Traumapädagogik, Industriegesellschaft, (Zweite) Moderne, Wissensgesellschaft. Das Verhältnis zwischen dem einzelnen Menschen und der Gesellschaft, Strukturen des Zusammenlebens, Erziehungsstilforschung, Erziehungsmaßnahmen, Alltagssituationen, Praxisgeschehen.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Historische und aktuelle Zusammenhänge von sozialen und pädagogischen Veränderungen.

Bereich „Lernen“:

Wissensgedächtnis, Lernbiographie, Lernstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Entwicklung des kindlichen Spieles inklusive Kinderzeichnung, Spieltheorien, Alltagssituationen, Praxisgeschehen, grundlegende Vertreterinnen und Vertreter.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. die Geschichte der Sozialpädagogik unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik in Österreich darstellen,
  2. Konzepte der Sozialpädagogik charakterisieren.

im Bereich „Lernen“

  1. Grundbegriffe und Konzepte der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Situationen aus dem Alltag und aus der Praxis mit historischen und aktuellen Konzepten analysieren,
  2. Grundbegriffe aus der Soziologie beispielhaft darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogik in der Zwischenkriegszeit,

Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Sozialraumorientierung, Capability Approach.

Bereich „Lernen“:

Lernbiographie, Lernstörungen, selbstreguliertes Lernen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Ziele und Aufgaben sowie Methoden der Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen, Erklärungsmodelle menschlicher Entwicklung, Familien-, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. unterschiedlicher Menschenbilder im sozialpädagogischen Denken und Handeln reflektieren,
  2. pädagogisches Handeln nach ethischen Konzepten beurteilen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. Konzepte der Sozialpädagogik anwendungsorientiert darstellen,
  2. Konzepte der Sozialpädagogik in Verbindung mit Erklärungsansätzen aus Bezugswissenschaften veranschaulichen,
  3. Konzepte der Sozialpädagogik unter Bezugnahme auf Perspektiven der Adressatinnen und Adressaten veranschaulichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. die Entwicklung im jungen Erwachsenenalter und Erwachsenenalter darstellen,
  2. konkrete Situationen aus Alltag und Praxis auf Basis grundlegender entwicklungspsychologischer Konzepte analysieren,
  3. Grundbegriffe der Soziologie unter Bezugnahme auf die Perspektiven von Akteurinnen und Akteuren der Sozialpädagogik darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das Bild vom Menschen aus der Sicht unterschiedlicher Erklärungsansätze, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Lebensweltorientierung und Kinder- und Jugendhilfe, Sozialraumorientierung und Jugendarbeit, Lebensbewältigung und Entwicklungspsychologie, Sozialraumorientierung und Soziologie, Capability Approach, Autonomie.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundlegende Vertreter und Vertreterinnen. Familiensoziologie, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters, soziale Beziehungen, Familie, Beruf, Arbeit, Gesundheit, Sterben und Tod.

Schularbeiten:

1. – 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Zuschreibungen, Menschenbilder und gesellschaftliche Konstruktionen in Zusammenhang mit Adressatinnen und Adressaten reflektieren,
  2. gesellschaftliche Randgruppenphänomene, Diskriminierungs- und Ausschlussprozesse benennen,
  3. wesentliche fachspezifische Begriffe zuordnen,
  4. Einflussfaktoren und Zusammenhänge im Umgang mit sozialen Phänomenen veranschaulichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. fachspezifische Begriffe analysieren,
  2. Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Diversity“

  1. Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Auseinandersetzung mit den eigenen/fremden Haltungen, individuelle/gesellschaftliche Positionierungen und Einführung in die Grundlagen und Begriffe der inklusiven Pädagogik, historische Entwicklung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Von der Exklusion über die Integration zur Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. verschiedene Formen, auslösende Faktoren, Symptome von abweichendem Verhalten benennen,
  2. die Bedeutung der Wertschätzung gegenüber Eltern und Systempartnern darlegen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  1. zuständige spezifische Anlaufstellen im Bereich der Inklusion benennen,
  2. die Bedeutung der Vernetzung und der interdisziplinären Zusammenarbeit veranschaulichen,
  3. die Abgrenzung zu Therapie und medizinischen Handlungsfeldern erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  2. spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit normabweichendem Verhalten benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Begriff Verhaltensauffälligkeit – Verhaltensstörung, Formen von auffälligem Verhalten, entwicklungspsychologische, soziale und kulturelle Hintergründe und Einflüsse, Lebenswelten.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Vernetzung mit Systempartnern, Grenzen und Möglichkeiten der Sozialpädagogik, interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Sozialpädagogische Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten, normabweichendes Verhalten, Entwicklungspsychologie.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. verschiedene Beeinträchtigungsformen erklären,
  2. spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen erklären,
  3. adäquate Handlungs- und Unterstützungsstrategien entwickeln.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit der psychosexuellen Entwicklung benennen,
  2. Möglichkeiten der Aufklärung und Begleitung entwickeln,
  3. gesetzliche Rahmenbedingungen nennen,
  4. Möglichkeiten für eine personenzentrierte Begleitung und persönliche Assistenz entwickeln.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  1. verschiedene therapeutische Methoden und deren Rahmenbedingungen benennen,
  2. Psychotherapieformen und die notwenigen Rahmenbedingungen erklären,
  3. verschiedene pädagogische Handlungsmethoden entwickeln.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. die Entwicklung der Selbstbestimmungsbewegung erklären,
  2. den Unterschied zwischen Selbstbestimmung und Selbständigkeit, Betreuung und Begleitung, Unterstützung und Assistenz erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Formen von Behinderungen, entwicklungspsychologische, soziale und politische Hintergründe. Bio-psycho-soziales Modell.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sexualität bei Menschen mit Behinderung, spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Zugänge und Hindernisse, UN-Konvention, Zukunftsplanung, Qualitätsmaßnahmen.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Therapeutische und im Speziellen psychotherapeutische Behandlungskonzepte und deren Rahmenbedingungen, unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, pädagogische Handlungsmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Geschichtliche Hintergründe des Selbstbestimmungskonzepts, Möglichkeiten der Umsetzung, Lebenswelten, Abgrenzung der einzelnen Begriffe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  1. wichtige psychische Diagnosen erklären,
  2. das Zusammenspiel von psychischen Erkrankungen und verschiedenen Behinderungsformen sowie weitere Einflussfaktoren erläutern,
  3. den Zusammenhang von Rahmenbedingungen und verschiedenen Methoden der Begleitung veranschaulichen,
  4. gängige Medikamente und günstige und ungünstige Wirkungen überblicksmäßig benennen,
  5. die gesetzlichen Rahmenbedingungen darstellen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  1. grundlegendes Wissen über Alterungsprozesse veranschaulichen,
  2. ihr Wissen kontextbezogen einsetzen,
  3. medizinisch–psychologische Grundlagen zu Alzheimer und Demenz erläutern,
  4. adäquate Unterstützungsmöglichkeiten beschreiben,
  5. Grundlagen der Biographiearbeit und Validation anwenden.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  2. Klassifikationssysteme vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Diagnosen unter besonderer Berücksichtigung der Kombination Behinderung/psychische Störungen, Auswirkung entwicklungspsychologischer und umgebungsdynamischer Faktoren, Methoden der Begleitung, Therapieformen, häufige Psychopharmaka, UN – Konvention.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Spezifische entwicklungspsychologische Aspekte des Alterns, medizinische Grundlagen, alte Menschen mit Behinderung, Lebenswelt, Methoden der Unterstützung im Alltag, Methoden der Biographiearbeit.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Unterstützung- und Handlungskonzepte, aktuelle Klassifikationssysteme.

2.3 DIDAKTIK

(Handlungskonzepte und ‑felder in der Sozialpädagogik)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Perspektiven für die berufliche Identität benennen,
  2. Haltungen in Interaktionen reflektiert darstellen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. Grundbegriffe der Didaktik nennen,
  2. die Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume und Adressatinnen und Adressaten darstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Leitungs- und Führungsverhalten aufzeigen,
  2. entsprechende Kooperationsformen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Grundlagen methodisch-didaktischen Denkens und Planens verstehen und benennen,
  2. Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren,
  3. aus Bedingungs- und Entscheidungsfeldern für Bildungsprozesse arbeitsfeldspezifische Angebote ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Eigene persönliche und berufliche Entwicklungsaufgaben, Berufsgesinnung, berufliche Anforderungen, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Fachsprache, Überblick über die Arbeitsfelder der Sozialpädagogik, Aufgabenbereiche von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Spezifika des Berufsbildes.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Einflussfaktoren für Gruppenleitung, Kooperation mit Systempartner/innen, Methoden zum Setting der Kooperationsformen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Motivation, Planungsprinzipien von Bildungs- und Spielangeboten, Spiel- und Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen von Adressatinnen und Adressaten, Analyse und Reflexion von Bildungssituationen, Formen der Alltags- und Festgestaltung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Gesprächssituationen planen, arrangieren und evaluieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Grundwissen über die Systempartner/innen in Institutionen und im Umfeld einordnen,
  2. Konzepte für die Institutionen des Praktikums beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. allgemeine und spezielle präventive Modelle und Maßnahmen zur Gruppenstabilität vergleichen.

im Bereich „Diversity“

  1. Grundbegriffe zu Diversity und Genderpädagogik einordnen,
  2. Handlungsperspektiven für den Umgang mit Vielfalt ableiten.

im Bereich „Intervention“

  1. Wirkungsfaktoren für Verhalten beschreiben,
  2. Fördermaßnahmen entwickeln und evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Einflussfaktoren in der Gesprächsführung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionen in sozialpädagogischen Einrichtungen und deren Umfeld, Einführung in die interdisziplinäre Zusammenarbeit, konzeptive Arbeitsweisen, Berichts- und Dokumentationswesen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Methoden der Gruppen- und Teamleitung, Leitung und Steuerung von Gruppenprozessen, Themenzentrierte Interaktion (TZI).

Bereich „Diversity“:

Grundlagen der Gender- und Diversity-Pädagogik, Entstehungsbedingungen von Geschlechterdifferenzen, Umgang mit individuellen und transkulturellen Unterschieden.

Bereich „Intervention“:

Einführung in die Methoden der Verhaltensbeobachtung und -modifikation, individuelle Zielarbeit, Ansätze der sozialpädagogischen Fallarbeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. ressourcenorientierte Rahmenbedingungen in der Erstellung sozialpädagogischer Handlungskonzepte berücksichtigen,
  2. Grundwissen über die Systempartnerinnen und -partner im Umfeld einordnen,
  3. pädagogisches Handeln mit dem Hintergrund der Komplexität und der Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume sowie Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen darstellen,
  4. Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten vergleichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. gesundheitsförderliche Strategien beschreiben und kontextbezogen anwenden.

im Bereich „Intervention“

  1. pädagogische Konzepte zur zielgruppenorientierten Präventionsarbeit erstellen,
  2. Konflikte in unterschiedlichen sozialpädagogischen Settings theoriebezogen bearbeiten,
  3. Deeskalationsstrategien erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Grundbegriffe Interkultureller Pädagogik, Grundlagen zu Schulsozialpädagogik, Lebensraumanalyse und Falldarstellung, Überblick über sozialpädagogische Konzepte und Arbeitsweisen, Erlebnispädagogik. Grundlagen Case Management, sozialpädagogische Diagnose, Empowerment.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Burnout, allgemeine Prävention, Psychohygiene.

Bereich „Intervention“:

Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Aggression, Suchtprävention, Methoden zur Konfliktbearbeitung und –lösung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. Handlungsperspektiven für den Umgang mit Adressatinnen und Adressaten in ausgewählten Arbeitsfeldern ableiten,
  2. lebensbezogene Einschnitte und krisenhafte Situationen bei sozialen Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen einordnen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten entwerfen,
  2. den Bildungsauftrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung in sozialpädagogischen Lebensräumen veranschaulichen,
  3. Qualitätskriterien der sozialpädagogischen Arbeit einordnen,
  4. sozialpädagogische Arbeit öffentlichkeitswirksam darstellen.

im Bereich „Intervention“

  1. Informationsflüsse evaluieren,
  2. Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Theorien und Methoden zum Thema Krise und Krisenbewältigung, Spezifika sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Frauenhaus, Beratungsstellen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Seniorinnen und Senioren, Sensibilisierung für Beziehungsabbrüche, Trauerarbeit, Scheidung, Resilienz, Biographiearbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Konzepte und Arbeitsweisen im Kontext ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Animation für Seniorinnen und Senioren, Freizeitpädagogik, Coping-Strategien, Life skills. Methoden und Verfahren zur Qualitätssicherung, Qualitätskriterien, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Intervention“:

Verantwortungsbereiche, Professionswissen, Adressatinnen- und Adressatensystem, Helferinnen- und Helfersystem, Leistungssystem.

Schularbeiten:

1. Semester: 1 zweistündige Schularbeit

2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit

3. Semester: 1 dreistündige Schularbeit

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS DER SOZIALPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. vorbereitete Bildungsangebote für Adressatinnen und Adressaten exemplarisch planen, durchführen und auswerten.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. zeitliche, organisatorische und administrative Vorgaben erfüllen,
  2. sozialpädagogisch relevante Vorerfahrungen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. Feedback geben,
  2. die Fachsprache anwenden,
  3. beobachtetes Verhalten beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  1. Entwicklungsaufgaben für die zukünftige Praxis formulieren,
  2. Unterrichtsinhalte in Bezug auf berufliche Anforderungen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  1. schriftliche Planungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Angebote aus unterschiedlichen Spiel- und Bildungsbereichen, exemplarische Konzepte und Charakteristika sozialpädagogischer Einrichtungen.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Reflexionsmethoden, Praxisorganisation, Vereinbarungen, Verbindlichkeit.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Mündliche und schriftliche Reflexionsmethoden, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Modellverhalten, Arbeitshaltung, Entwicklungshorizont, Leistungsdokumentation, Erklärung der Kompetenzbereiche.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungsmodelle, Analyse von Rahmenbedingungen zur Gestaltung von pädagogischen Situationen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Handlungsoptionen und Lösungsansätze erarbeiten,
  2. Aspekte der beruflichen Sozialisation beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  1. Gelingensfaktoren darstellen,
  2. Theorien mit berufspraktischen Situationen verbinden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Projektelemente in Ansätzen durchführen,
  2. kooperierende Arbeitsweisen für die Teamarbeit anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  1. gruppendynamische Prozesse erklären,
  2. Gruppen anleiten.

im Bereich „Intervention“

  1. Beobachtungsverfahren anwenden,
  2. Elemente für eine Falldarstellung beschreiben,
  3. entwicklungsangemessene Bildungsmittel und Angebote zur Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Gegenüberstellung eigene Sozialisation und Berufssozialisation.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren, Aspekte des Führungsverhaltens in Gruppen, Potentialanalyse.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Elemente von Projektarbeit, Formen der Zusammenarbeit, Haltungen für Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Rollen in Gruppen, Gruppenleitung, Kennzeichen Gruppe, Team.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung und Evaluation, Raumanalyse, Bildungsangebote für die Zielgruppe, Medien und Konzepte.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Zusammenhänge zwischen persönlichen Haltungen und Einstellungen und den speziellen Anforderungen des Berufsfeldes veranschaulichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Selbst- und Fremdwahrnehmung in Praxissituationen differenziert benennen,
  2. fachliche Rückmeldungen zur persönlichen Entwicklung einordnen und im Verhalten umsetzen.

im Bereich „Lernen“

  1. die Rollenerweiterung im Kontext des Praxisfeldes ableiten,
  2. berufsfeldspezifisches Wissen in schriftliche Arbeiten integrieren,
  3. eine fachliche Auswertung von berufsfeldspezifischen Unterlagen erstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Potentiale zur Weiterentwicklung der Berufsidentität argumentieren,
  2. kooperative Arbeitsweisen im Team evaluieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  1. schriftliche Planungen zielgruppenspezifisch erstellen,
  2. Konzeptionen im Praxiskontext überprüfen,
  3. Planung, Durchführung und Reflexion als pädagogische Einheit umsetzen.

im Bereich „Intervention“

  1. situationsspezifische Methoden aus der Gesprächsführung anwenden,
  2. theoretische Modelle als Grundlage für pädagogisches Handeln auswählen,
  3. prozessorientierte pädagogische Arbeitsweisen begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Wertesysteme, pädagogische Haltungen, pädagogische Bildungs- und Leistungsaufträge.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Feedback, Selbstwahrnehmung, Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Auseinandersetzung mit der Rolle als Teammitglied, Erweiterung des pädagogischen Rollenverständnisses, Datenschutz, Fachsprache im Dokumentations- und Berichtswesen, Anamnese und Entwicklungsbericht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Abgrenzungsthemen, Rollenerwartungen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Konzeptentwicklung und -vergleiche, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Förder- und Entwicklungskonzepten, Organisations- und Arbeitskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Gesprächsführung, Verhaltensmodifikation, Zielarbeit, Gruppendynamik, Vertiefungsgebiete professionellen Handelns.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Normen und Werten“

  1. Einstellungen und Haltungen in pädagogischen Prozessen analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. reflektierte Praxiserfahrungen auf der Metaebene in unterschiedlichen Settings kommunizieren,
  2. Perspektiven für die berufliche Identität ableiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. situationsspezifisch Methoden aus unterschiedlichen theoretischen Modellen der Gesprächsführung anwenden,
  2. Ansätze für lösungsorientierte (Beratungs-)Modelle entwickeln.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  1. pädagogische Konzeptionen in die Planung einbeziehen,
  2. Auftrag und Zielsetzung von sozialpädagogischen Einrichtungen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext einordnen,
  3. die Schwerpunkte der Schrittfolge von problemlösendem Handeln für prozessbezogene Kompetenzmuster erklären,
  4. arbeitsfeldbezogene Kompetenzmuster für sozialpädagogische Handlungsfelder darstellen.

im Bereich „Intervention“

  1. unterschiedliche Konfliktsituationen theoriegeleitet analysieren und adäquate Maßnahmen setzen,
  2. Präventionsmodelle für verschiedenste Aufgaben- und Themenbereiche von sozialpädagogischer Arbeit erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Normen und Werten“:

Soziale Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Kompetenzportfolio, Reflexionsmethoden, Psychohygiene, Kompetenzmodelle, Leistungssysteme, Praxisgenese.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Beratungsmodelle, Moderationsmodelle.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungs- und Analysekompetenz, Interaktions- und Kommunikationskompetenz, Reflexions- und Evaluationskompetenz, Fallkompetenz, Systemkompetenz, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Konzeptentwicklung und –vergleiche.

Bereich „Intervention“:

Problemlösungsorientierte Arbeitsweisen, Aufgaben in multiprofessionellen Teams, Angehörigenarbeit, Fallverlaufskonferenzen.

Blockpraktika:

8 Wochen Blockpraktika: Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  1. didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ und zum
  2. „Pflichtpraktikum“ – Teil B)

2.5 KOMMUNIKATION UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“

  1. Kommunikationstheorien beispielhaft erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Gruppen- und Teamprozesse theoriebezogen erklären.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. Methoden der Beratung zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedbackmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“:

Theorien, Methoden und Modelle zur Kommunikation.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundbegriffe der Gruppendynamik und -pädagogik, Teamentwicklung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Partnerzentriertes Gespräch, Kritikgespräch.

2.6 SOZIALMANAGEMENT UND RECHT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  1. Grundsätze des Rechtswesens sowie die Gerichtsorganisation und –zuständigkeit benennen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Zusammenhänge zu international üblichen Ansätzen herstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Profit- und Non-Profit-Organisationen benennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Gerichtsbarkeit, Gefährdungsabklärung, Verschwiegenheitspflicht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kodex der Social Work Ethics und Normen.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen von Trägern von Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  1. die Rechts-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit erklären,
  2. verschiede Konzepte gesetzlicher Vertretung veranschaulichen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Prinzipien des Qualitätsmanagements benennen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Grundlagen des Marketings beschreiben,
  2. Strategien professioneller Öffentlichkeitsarbeit exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Privatrecht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Qualitätsmanagement.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Öffentlichkeitsarbeit, Marketing im Sozialbereich.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  1. strafrechtliche Tatbestände erklären,
  2. Fallbeispiele lösen,
  3. bei Gewalt in der Familie die rechtliche Vorgangsweise beschreiben,
  4. den Begriff der Obsorge in die Praxis übertragen,
  5. Unterhaltsregelungen veranschaulichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Grundsätze professioneller Unterstützungsmaßnahmen beschreiben,
  2. Zuständigkeitsbereiche sozialpädagogischer Arbeit an Beispielen aufzeigen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. soziopolitische Entwicklungen hinterfragen und Maßnahmen bewerten,
  2. die wesentlichen Begriffe von Sozialmanagement und deren Abgrenzung zu klassischen Managementtheorien nennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  1. Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Straf-, Suchtmittel-, Familienrecht und Gewaltschutz, Aufsichtspflicht, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendschutz, Menschen- und Kinderrechte, Kinderrechtskonvention, Fallbeispiele.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Berufsethik, Menschenrechte und Menschenwürde, Unterstützungsmanagement, Rehabilitations- bzw. Behindertengesetz.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen sozialpädagogischer Einrichtungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  1. Grundsätze zu unterschiedlichen für die sozialpädagogische Praxis relevante rechtliche Schwerpunkten beschreiben und anwenden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Elemente des Projektmanagements in Fallbeispielen anwenden,
  2. wesentliche Prinzipien öffentlicher und privater Finanzierung benennen,
  3. Diversity Management veranschaulichen,
  4. Evaluationsmethoden beschreiben,
  5. Methoden der Personalentwicklung beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Marketingstrategien in der sozialpädagogischen Arbeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Eherecht, Pflege- und Adoptionsrichtlinien, Kindeswohlgefährdung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, Sterbebegleitung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Konzepte des Projektmanagements, Verwaltungsgesetz, Konzepte aus dem Diversity Management, Evaluationsmethoden, Personalentwicklungsstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Marketingstrategien.

2.7 LERNBEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Grundlagen des Lernens“

  1. aktuelle Ansätze der Gehirnforschung reflektieren,
  2. Erkenntnisse der Lernforschung exemplarisch benennen.

im Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“

  1. Lernstile nach unterschiedlichen Methoden analysieren,
  2. lernstilbezogene Methoden anwenden,
  3. Spezifika von Lernstilen individuell und in einer Gruppe situationsadäquat berücksichtigen,
  4. die Bedeutung der Lernorganisation benennen,
  5. Lernprozesse auf Grundlage spezifischer Methoden gezielt begleiten,
  6. Aspekte der Lernorganisation reflektieren.

im Bereich „Lernhilfe“

  1. Unterschied von Lernhilfe, Nachhilfe und Unterricht benennen,
  2. Grundzüge des österreichischen Schulsystems erklären,
  3. die Bedeutung der Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld erläutern,
  4. Aspekte von Gendergerechtigkeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Grundlagen des Lernens“:

Gehirn- und Lernforschung.

Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“:

Lernstilanalyse, Lernbiographie, zielgruppenspezifische Lernmethoden, Methoden der Lernhilfe und des Lerncoachings, Lernatmosphäre, individuelle Lernpläne, Entspannung, Rahmenbedingungen des Lernens, Motivation.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld, Aspekte der Nachhilfe und des Unterrichts, Lernspiele, Lernsoftware, Fehlerhäufigkeiten, Fachliteratur. Gendersensible Aspekte des Lernens.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“

  1. Inhalte der Grundschule als Fundament weiterer Bildung benennen,
  2. Methoden zur Festigung dieser Inhalte umsetzen,
  3. Aufgaben situationsadäquat auswählen.

im Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“

  1. Hinweise auf einen spezifischen Lern- und Förderbedarf benennen,
  2. individualisierte Lernangebote erstellen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  1. Lern- und Übungsmaterialien der Grundstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  2. adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  3. verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lernstile anwenden,
  4. Fehler analysieren,
  5. unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Grundschule, didaktische Übungskonzepte, Adaptieren von Aufgabenstellungen.

Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“:

Dyskalkulie, Legasthenie, Spracherwerb bei Kindern mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“

  1. Kompetenzen und Defizite in Bezug auf die Erreichung der Bildungsstandards analysieren,
  2. Methoden zur Festigung der wesentlichen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, Englisch anwenden,
  3. die wichtigsten Bereiche des Lehrplans den unterschiedlichen Klassenstufen zuordnen,
  4. den Unterschied zwischen lexikalischem und grammatikalischem Zugang zum Sprachenerwerb erklären,
  5. Aufgaben aufgrund individueller Erfordernisse auswählen.

im Bereich „Bildungsstandards“

  1. Inhalts- und Handlungskompetenzen benennen,
  2. Komplexitätsbereiche benennen,
  3. Aufgabenbeispiele und Kompetenzen vergleichen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  1. Lern- und Übungsmaterialien der Sekundarstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  2. adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  3. verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lerntypen anwenden,
  4. unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus analysieren und erstellen,
  5. Fehler analysieren,
  6. verschiedene Lernspiele situationsadäquat anwenden,
  7. unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

im Bereich „Lernhilfe“

  1. adäquate Angebote zielgruppenspezifisch auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1 (Mathematik, Deutsch, Englisch), Übungskonzepte, Bildungsstandards, Methoden zur Festigung der wichtigsten Kompetenzen und ihre praktische Umsetzung.

Bereich „Bildungsstandards“:

Bildungsstandards mit Beispielen.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien (Deutsch, Englisch, Mathematik) für die Sekundarstufe, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernmaterialien, Arbeitsbehelfe, Lernsoftware.

2.8 GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  1. physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  2. soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  1. Ernährungsverhalten durch Beobachtung und konkrete Erfassungsmethoden analysieren,
  2. Lebensführung im Hinblick auf gesundheitsförderndes Verhalten beurteilen.

im Bereich „Systeme“

  1. haushaltsorganisatorische Aufgaben eigenständig und sachgerecht planen,
  2. die Prinzipien der Regionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigen,
  3. Konzepte zur Gesundheitsförderung erarbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. gesundheitsbewusstes, eigenverantwortliches Ernährungs- und Bewegungsverhalten reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Anleitung zur Führung von Ernährungsprotokollen bei Gewichtsproblemen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Stress, Süchte und Suchtverhalten.

Bereich „Systeme“:

Einordnung der Nahrungsmittel nach ihrer Bedeutung für den Stoffwechsel, Qualität von Lebensmitteln, Abfallwirtschaft, Bedeutung von Regionalität, Nachhaltigkeit, Balance zwischen Risiko- und Profaktoren, Work-Life-Balance.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Nährstoffe und Stoffwechselprozesse, gesunde Lebensführung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  1. körperliche und psychische Vorgänge bezüglich Gesundheit und Krankheit aus ganzheitlicher Sicht beschreiben,
  2. den Zusammenhang zwischen Hygiene und dem Auftreten von Krankheiten beschreiben,
  3. Einfluss von genetischen Anlagen sowie Umwelt- und Verhaltensfaktoren begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  1. Arbeitssituationen gesundheitsfördernd analysieren.

im Bereich „Systeme“

  1. Merkmale von Essstörungen benennen,
  2. Ursachen und Symptome von Infektionskrankheiten beschreiben,
  3. Symptome häufiger Krankheiten im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Hygienemaßnahmen veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Ernährungsempfehlungen zielgruppenspezifisch erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Salutogenese, Hygiene im Alltag und im Beruf, Zivilisationskrankheiten und deren Prävention.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Systeme“:

Essstörungen, ausgewählte bakterielle, virale und parasitäre Erkrankungen, Schutzimpfungen, Exposition- und Chemoprophylaxe, Sexualhygiene, Symptome der häufigsten Erkrankungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Suchtgifte, Genussmittel.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Entstehung und Symptomatik ausgewählter Erkrankungen, E-Nummern Heft, Nährwerttabellen, Diäten und spezifische Konsequenzen, Auswertung und Beurteilung von Ernährungsprotokollen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  1. biographische psychische Belastungsfaktoren und deren Auswirkungen analysieren.

im Bereich „Systeme“

  1. Ursachen und Prophylaxe häufiger Erkrankungen im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. adäquate Maßnahmen in gesundheitsgefährdenden Situationen begründen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen veranschaulichen,
  2. den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitserfolg und Befinden erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Psychotraumatologie.

Bereich „Systeme“:

Häufige Erkrankungen aus dem sozialpädagogischen Formenkreis, Vorsorgeuntersuchungen, Bedeutung von Bewegung und Sport, familiäre und soziale Belastungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Grundlagen sicherheitstechnischer Maßnahmen, Erste Hilfe, Gesundheit am Arbeitsplatz.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG und BEWEGUNG

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld wird in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere der Unterrichtsgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ in jedem Gegenstand unterstützt.

3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich

3.1.1 SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Materialien und Werkzeuge benennen,
  2. flächen- und raumbildende Kompositionen erklären,
  3. Sicherheitsaspekte begründen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  1. Grundtechniken zur Gestaltung von dreidimensionalen Objekten anwenden,
  2. Methoden zur Ideenfindung anwenden,
  3. verschiedene Zugangsmöglichkeiten veranschaulichen,
  4. grundlegende Gestaltungsprinzipien beschreiben.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen und diese experimentell einsetzen,
  2. Assoziationen zu Kunstobjekten beschreiben,
  3. unterschiedliche Materialien anhand ihrer Beschaffenheit sachgerecht einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fähigkeiten und Fachbegriffen beschreiben,
  2. Freude am kreativen Handeln weiter entwickeln,
  3. Entwicklungsschritte benennen und veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Produkte situationsadäquat einsetzen,
  2. Themen, Materialien und Techniken zielgruppenspezifisch veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Materialkunde und Werkstoffkunde, Unfallverhütung, Bildorganisation, Bild-und Kunstbetrachtung.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Grundlegende grafische und malerische Techniken, Illustration, Brainstorming, Spiel und Experiment, Entdecken und Forschen, dreidimensionales Gestalten.

Bereich „Produkt verwenden“:

Assoziationsketten, Kreativitätstechniken, Materialexperimente, praktischer Einsatz von Produkten, kulturgeschichtliche Bezüge.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und –ergebnis, Selbst- und Fremdeinschätzung, Phasen der Kreativität.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung und Aufbereitung einfacher Techniken und Materialien, Themen-und Materialsammlung für das sozialpädagogische Arbeitsfeld.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Materialien und Werkzeuge systematisch zuordnen, sicher und fachgerecht anwenden,
  2. verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen,
  3. verschiedene Erfahrungsquellen für gestalterische Prozesse benennen,
  4. Zusammenhänge zwischen Produktion und Herstellungsverfahren analysieren,
  5. Bildinhalte Bildgattungen zuordnen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  1. Aufgabenstellungen erfüllen und weiterentwickeln,
  2. unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten auswählen,
  3. Materialien und Grundtechniken für die Gestaltung von flächengestaltenden und dreidimensionalen Objekten einsetzen und erweitern.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. kreatives Potential benennen und verstärken, erfahren und trainieren,
  2. auf Gestaltungsansätze adäquat reagieren, einlassen,
  3. Fachbegriffe anwenden und erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  1. das neu erworbene Wissen in Aufgabenfelder einordnen,
  2. Rahmenbedingungen für Gestaltungsprozesse benennen und situationsspezifisch verändern.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Umwelt (Umfeld), Kunst und Kultur, Wahrnehmungsspiele, Produktanalyse, Kunstbetrachtung, unterschiedliche Herstellungsverfahren.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken, bild- und flächengestaltende Verfahren.

Bereich „Produkt verwenden“:

Produktanalyse, Praktischer Einsatz von Produkten, ästhetische Betrachtungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ziele kreativen Gestaltens, Fachgespräche, Diskussionen, Unterscheidung von Beschreibung, Interpretation und Dokumentation von Werkstücken.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Materialorganisation, Raumordnung, Adaption.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. physikalische Bedingungen anhand von Werkstücken benennen und reproduzieren,
  2. körperbildende Verfahren beschreiben,
  3. Funktionsweisen und Strukturen benennen und spezifisch einsetzen,
  4. Zusammenhänge zwischen kulturspezifischen Ausprägungen von Mode und Kunst herstellen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  1. Ideen visualisieren und Arbeitsschritte planen,
  2. Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe durchführen,
  3. Materialien und Grundtechniken einsetzen.

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen,
  2. Materialgestaltung sensibel und bewusst planen,
  3. Kunstobjekte und Bilder kontextbezogen erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Zusammenhänge zwischen der eigenen Kreativität und der Berufspraxis veranschaulichen,
  2. Arbeitsmethoden mit heterogenen Gruppen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Prinzipien der Mechanik, Spielobjekte, gender- und diversitätsrelevante Aspekte, Textilkunst, grafische Gestaltung, Kulturgeschichte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, malerische und grafische Grundtechniken.

Bereich „Produkt verwenden“:

Umfunktionieren, Zweckentfremden, Experiment, Techniktransfer, Produktgestaltung, Bild im Kontext.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Umsetzungskonzepte, Vernetzung mit anderen Fachbereichen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. Wahrnehmungsexperimente erklären,
  2. unterschiedliche Funktionen von Raum und Objekt unterscheiden,
  3. ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  1. wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen,
  2. Produkte mit erhöhten Anforderungen selbständig herstellen,
  3. körper- und themenbezogene Arbeiten mit Hilfe analoger und digitaler Medien umsetzen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  1. situationsspezifisches Gestalten reflektieren,
  2. vorhandene Ressourcen situationsadäquat adaptieren,
  3. Interaktionsprozesse durch gemeinsames kreatives Gestalten veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmung, Raumausstattung und –wirkung, soziokultureller Raum als Gestaltungsraum, ökologische Aspekte von Materialien.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Digitale Medien, künstlerische Objekte, akustische und optische Objekte.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Visuelles Aufbereiten von Themen, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsformen, ressourcenorientierte Materialsammlung, personenzentrierter Ansatz.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. die Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  2. die Sing- und Sprechstimme, dem jeweiligen Tonumfang entsprechend, melodisch und rhythmisch einsetzen,
  3. Puls und Metrum erfassen und aktiv reproduzieren,
  4. Rhythmen nachahmend und improvisierend gestalten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen,
  2. Metrum, Puls und Rhythmen in Sprache und Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache formale, rhythmische und melodisch-harmonische Abläufe benennen,
  2. Dur- und Moll-Akkorde unterscheiden und ein Tonzentrum erfassen,
  3. Grundtaktarten unterscheiden und aktiv gestalten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Aufgabenfelder der musikalischen Sozialpädagogik nennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Allgemeine Musikkunde, grafische Notationsformen, Akkordsymbole, Tabulaturen, Grundlagen der Stimmbildung, Verknüpfung zum Instrumentalunterricht, Kanon, Einführung in Vocal Percussion und Body Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Texte und Bewegung, Einführung in Body-Percussion, einfache Kinder- und Kreistänze, Rhythmicals.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Fachvokabular zu Puls, Metrum, Takt, Form, Tempo, Dynamik, Hörbeispiele aus verschiedenen Musikrichtungen und Epochen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Grundlagen zur Musik in der Sozialpädagogik.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Stimme begleitet und unbegleitet richtig einsetzen,
  2. im Violinschlüssel und nach Akkordsymbolen musizieren,
  3. ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire singen, spielen und selbst begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen und ausdrücken,
  2. einfache Taktarten in Bewegung umsetzen,
  3. sich improvisierend ausdrücken und gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Hauptstufen benennen und zuordnen,
  2. einfache formale und harmonische Abläufe benennen,
  3. aufeinander hören und musikalisch interagieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. sozialpädagogisch-musikalische Anwendungsfelder nennen und begründen,
  2. Musik zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, praxisorientiertes Liedgut, Kanon, Blattsingen im Oktavraum, einfache Kadenzen mit Dreiklängen, Materialsammlung zum Verklanglichen von Versen und Geschichten, Musizieren mit Alltagsgegenständen, Vocal Percussion, Body-Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Body-Percussion, Bewegung und Klanggesten einfacher Tanzformen, Einführung in die Improvisation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Schulung des Gehörs, einfache Liedformen, Hauptstufen, Kadenzen, Kinderlieder, Volkslieder, Klassik, Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, Einführung in die außereuropäische Musik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsfelder Musik in der Sozialpädagogik, praxisbezogenes Musikwissen und Repertoire.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Stimme auch im mehrstimmigen Kontext richtig einsetzen,
  2. ein erweitertes berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  3. Einsätze geben und Lieder musikalisch anleiten,
  4. ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  5. einen rhythmischen Ostinato in der Gruppe initiieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien improvisierend und gestalterisch ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache formale, harmonische und melodische Abläufe benennen,
  2. Haupt- und Nebenstufen benennen und anwenden,
  3. einfache Taktarten und Rhythmen benennen und notieren,
  4. Wissen der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  5. Instrumente klanglich unterscheiden und zuordnen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikprojekte zielgruppenadäquat gestalten,
  2. Feste und Feiern mitgestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, Einführung in das Dirigieren, verbale und nonverbale Kommunikation und Interaktion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, allgemeine Rhythmus- und Bewegungsmuster, Einsatz von Alltagsmaterialien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Musikalische Parameter und formale Strukturen, Gehörbildung, diatonische Akkorde, Instrumentenkunde, Rhythmuslehre, Rhythmen vom Walzer bis zum Pop.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Auswahlkriterien situationsgerechten Liedgutes, Urheberrecht, organisatorische Rahmenbedingungen für Feste und Feiern, Methoden der Liederarbeitung, Fachvokabular, Auswahlkriterien, Zielgruppe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  2. ein berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig situationsspezifisch und zielgruppenadäquat einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. sich improvisierend oder zielgerichtet ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. musikalische oder tänzerische Einheiten zielgruppenorientiert anleiten,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren,
  2. Feste und Feiern planen und gestalten,
  3. elementare musikalisch-sozialpädagogische Projekte selbstständig entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Transposition, Arrangement, Ensembleliteratur, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, Stimmbildung,

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, Gestaltungskonzepte, Erweiterung elementarer Rhythmus- und Bewegungsmuster, Choreographien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Erweiterung und Dokumentation eines stilistisch vielseitigen Hörrepertoires, Weltmusik, klassische Musik, Pop, Rock, Jazz.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Verschiedene Formen der Ensembleleitung, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Repertoirekunde, Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, musikalische Gruppenarbeit.

3.2.2 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. die Stimme als vielseitiges und ureigenes Instrument einsetzen,
  2. das elementare Instrumentarium erklären.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire vergleichen,
  2. Geräusche und Klänge identifizieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. Wechselwirkung von Musik und Bewegung darstellen,
  2. die verbindenden Elemente von Musik und Bewegung erklären,
  3. einfache, freie und gebundene Tanzformen ausführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Ich-Du-Wir-Konstellationen erläutern,
  2. eine didaktische Analyse der rhythmisch-musikalischen Erziehung durchführen und veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimme, Lied und Sprechvers, Klangvielfalt, Stabspiele, Perkussionsinstrumente, körpereigene Instrumente und andere Klangerzeuger.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Formen und Dynamik, Klangmuster.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperbewusstsein, Sensibilisierung, rhythmisches Prinzip, musikalische Bewegung, räumliche, zeitliche, dynamische, formale Strukturen, Gruppentänze, Tanzlieder, Spiellieder, Bewegungsspiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eigen- und Fremdwahrnehmung, Planungsvorgaben zu Rhythmiksequenzen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. mit Stimme und Instrumenten improvisieren und Bewegung begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. rhythmisch-musikalische Gestaltungselemente situationsspezifisch ausdrücken.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. sich unter Anleitung zu freien und gebundenen Tanzformen bewegen,
  2. einfache Choreografien in verschiedenen Sozialformen entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. mit den Mitteln der Rhythmik in unterschiedlichen sozialen Formen in Interaktion treten,
  2. verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen ableiten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. verschiedene Instrumente und Mittel der Rhythmik exemplarisch für verschiedene sozialpädagogische Handlungsfelder anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bewegungsbegleitung, Einsatzcharakteristika von Stimme, Instrumenten und Medien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Klang, Phrasierung, Dynamik, Puls- und Rhythmusspiele, Wahrnehmungsförderung.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Fortbewegungsarten zu Vorstellungsbildern, elementare Tanzschritte, Improvisationen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Methodeninventar, rhythmisch-musikalische Aufgaben zur Gruppendynamik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Nachmittagsbetreuung, Kinderfreizeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Kompositionen und Improvisationen mit Instrumenten und Mitteln der Rhythmik gestalten.

im Kompetenzbereich „Hören und Erfassen“

  1. die Wirkung von Instrumente der Rhythmik situationsadäquat einsetzen.

im Kompetenzbereich „Transfer ins sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. kurze Rhythmiksequenzen eigenständig planen,
  2. Rhythmiksequenzen im Hinblick auf Ziele differenziert reflektieren.

im Kompetenzbereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Selbstpräsentationen, kriterienorientierte Text- und Liedauswahl.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Klanggeschichten, Malen zur Musik, Hörbeispiele.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Materialsammlung, Planungsbeispiele, Reflexions- und Auswertungsgespräche.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Phasenwechsel und das rhythmische Prinzip.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. rhythmisch-musikalische Sequenzen eigenständig entwickeln.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. zielgruppenbezogene Choreografien entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

  1. Spannung und Entspannung in rhythmisch-musikalische Sequenzen integrieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Elemente der Rhythmik zur Unterstützung von Fördermaßnahmen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Musik- und Bewegungsimprovisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Tanz- und Bewegungschoreografie mit und ohne Material, rhythmisch-musikalische Bewegungsbegleitung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Entspannung und Ruhe.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Integrative Rhythmik, rhythmisch-musikalische Erziehung in der Inklusiven Pädagogik und angrenzenden Fachbereichen.

3.2.3 INSTRUMENTALUNTERRICHT

Gitarre, Akkordeon, Klavier/E-Piano

GITARRE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument richtig handhaben,
  2. Griffdiagramme lesen und anwenden,
  3. einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  4. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  5. einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Notationsarten, Stimmen, grundlegende Anschlagsarten, Grifftechnik der Greifhand, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einstimmige Melodien, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  2. stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  3. Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich musikalisch präsentieren,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Kadenzen, einfache Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. einfache Sololiteratur vortragen,
  3. Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  4. ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  5. das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  2. Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  3. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  2. Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  2. Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Barrégriffe, Septakkorde, erweiterte Kadenzen, ausgewählte Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

AKKORDEON

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. das Instrument richtig handhaben,
  2. einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  3. unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  4. berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  5. einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  2. stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  3. Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich musikalisch präsentieren,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. einfache Sololiteratur vortragen,
  3. Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  4. musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  5. ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  6. das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Haupt- und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  2. Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  3. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  2. Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  2. Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, erweiterte Kadenzen, Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, Sololiteratur, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik, Stilkunde, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

KLAVIER / E-PIANO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Grundkenntnisse des Instruments und der Spieltechnik anwenden,
  2. einfache Notentexte erfassen und umsetzen,
  3. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  4. praxisorientierte Lieder auswendig singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  2. einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Begleittechniken, Zerlegungen, Melodiespiel, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  3. stilistisch unterschiedliche Begleitmuster und Rhythmen anwenden,
  4. einfache Einleitungen gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  2. stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. sich musikalisch präsentieren,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke zielgruppenspezifisch selbstständig erarbeiten,
  2. Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik und Begleittechnik, einfache Sololiteratur, Einführung in die Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen, Einführung in die Popularmusik.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentation, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  2. harmonische und melodische Vor- und Zwischenspiele gestalten,
  3. ein Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Rhythmen anwenden,
  4. das Instrument improvisatorisch einsetzen,
  5. Solo- und Ensembleliteratur vor der Gruppe präsentieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  1. Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  2. Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  3. einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  2. Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  2. Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik, erweiterte Kadenzen, Begleittechnik, ausgewählte Sololiteratur, Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen unter Einbeziehung außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk und Blues, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch- sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  1. Reaktionen des Körpers auf sportliche Aktivitäten an anderen wahrnehmen,
  2. Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beobachten.

im Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“

  1. die Merkmale und Arten von Spielen nennen,
  2. Bereiche allgemeiner Spielfähigkeit benennen und anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “

  1. die Fachsprache verstehen und anwenden,
  2. Bewegungsangebote für Personen aller Altersgruppen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Wahrnehmung von Erscheinungsbild und Körperhaltung, Dosierung von Belastung und Erholung.

Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, kooperative Spiele, Regel- und Materialkunde, Spielpädagogik, Beobachtung und Reflexion.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Bewegungsspiele für homogene oder heterogene Altersgruppen, für Einzelpersonen oder Gruppen, interessensadäquate Angebote.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  1. adäquate Maßnahmen zum Bewegungsverhalten einsetzen,
  2. Entspannungstechniken bei anderen anleiten.

im Bereich „Motorische Grundlagen“

  1. die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen analysieren,
  2. psychomotorische und motopädagogische Förderaspekte in zielgruppenspezifischen Projekten umsetzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  1. bewegungsorientierte Spiele in Bezug auf das sozialpädagogische Arbeitsfeld nach gegebenen Kriterien planen,
  2. geschlechtsspezifische Charakteristika und Unterschiede benennen,
  3. den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigen,
  4. durchgeführte Bewegungsangebote analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen, Erleben und Wahrnehmen, Entspannungstechniken.

Bereich „Motorische Grundlagen“:

Verlauf der Bewegungsentwicklung, psychomotorische und motosozialpädagogische Übungen und Förderaspekte.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Konzeption von Bewegungsangeboten im sozialpädagogischen Berufsfeld, Gender- und Diversität, Sicherheitshinweise.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  1. physische Grenzen anderer einschätzen und Angebote anpassen,
  2. die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer wahrnehmen und einschätzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  1. verschiedene Arbeitsmethoden und Organisationsformen anwenden,
  2. individuelle Interessen und Neigungen fördern,
  3. eine Gruppe anleiten,
  4. Gruppenprozesse reflektieren,
  5. grundlegende Fachliteratur anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Beobachtung und Erarbeiten eines personenzentrierten Bewegungsangebots.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Methodische Wege, interdisziplinäre Bewegungsangebote, Durchführung und Evaluation, Gruppendynamik.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  1. entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen,
  2. Aspekte zur Bewegungsförderung im sozialpädagogischen Umfeld darstellen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  1. den gesellschaftlichen Sozialraum als Bewegungsraum nützen,
  2. Bewegungsprojekte zielgruppenspezifisch auswerten und argumentieren,
  3. beziehungsfördernde Aspekte analysieren und steuern,
  4. Gruppenprozesse wahrnehmen und Maßnahmen zur Veränderung setzen.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Berufsspezifische Analyse und Konzeption von Bewegungsangeboten.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Sozialraumanalyse, Bewegung als Teil sozialpädagogischer Konzepte.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 DIDAKTIK

(Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsbereiche:

  1. Schulsozialpädagogik
  2. Freizeitpädagogik
  3. Interkulturelle Pädagogik
  4. Gender und Diversity
  5. Schulautonomer Schwerpunkt

2.1.1 SCHULSOZIALPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. die Rolle von Schulsozialpädagoginnen oder -pädagogen definieren,
  2. Rahmenbedingungen von Schulsozialpädagogik veranschaulichen,
  3. Beratungsmodelle in Bezug auf Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte anwenden,
  4. Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf Schulklassen anwenden,
  5. Methoden der Sozialpädagogik in den Schulkontext integrieren.

Lehrstoff:

Aufbau des österreichischen Schulwesens, Berufsgruppen im Kontext Schule und deren Aufgaben, Modelle der Schulsozialpädagogik, formale und rechtliche Rahmenbedingungen im System Schule. Beratungs- und Kommunikationsmodelle, Gruppendynamik und soziales Lernen an Schulen, Methoden aus der Theater-, Erlebnispädagogik.

2.1.2 FREIZEITPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. die Theorien zur Freizeitpädagogik an Hand von Beispielen erklären,
  2. aktuelle Freizeittrends kritisch bewerten,
  3. freizeitpädagogische Angebote für unterschiedliche sozialpädagogische Tätigkeitsfelder entwickeln,
  4. freizeitpädagogische Angebote zur Sozial-, Kultur- und Kommunikationserziehung mit unterschiedlichen Sozial- und Altersgruppen anwenden.

Lehrstoff:

Vertiefung in Theorien zur Freizeit(-pädagogik), präventive Interventionsmaßnahmen, Selbstorganisation von Freizeit, Menschenbild, aktuelle Freizeittrends, Freizeitangebote als Lernlandschaften, Partizipation, Planung, Durchführung, Evaluation, Animation, Aspekte der Erlebnispädagogik.

2.1.3 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale ihre Handlungskompetenzen vertiefen,
  2. zielgruppenadäquate Leistungsangebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  3. Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  4. spezielle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit realisieren.

Lehrstoff:

Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen, Umgang mit Erstsprache/Zweitsprache, sozialpädagogische Angebote als Medium interkulturellen Lernens, Strukturierung und Organisation von speziellen Rahmenbedingungen spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern.

2.1.4 GENDER UND DIVERSITY

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. geschlechtsspezifische Sozialisation erläutern,
  2. geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  3. Konzepte von Gender und Diversity in den Berufsalltag einbringen,
  4. methodisch-didaktisches Wissen im Gender- sowie im Diversitydiskurs anwenden,
  5. Sensibilität für Diversity-Verhältnisse, insbesondere für geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung entwickeln.

Lehrstoff:

Grundlagen der Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, geschlechtersensibler Umgang in spezifischen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

2.2 BERUFSSPEZIFISCHES ERWEITERUNGSSEMINAR AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG

2.2.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKEN, TEXTILES GESTALTEN

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Methoden zur Planung von gestalterischen Arbeiten im Raum benennen,
  2. Formen und Phasen kreativer Prozesse veranschaulichen,
  3. Gestaltungsprinzipien, Material- und Werkstoff zielgerichtet einsetzen,
  4. Lehr- und Hilfsmittel für spezielle Zielgruppen herstellen,
  5. einfache Methoden der Museumspädagogik anwenden,
  6. kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten.

Lehrstoff:

Raumgestaltung mit unterschiedlichen Methoden, experimentelle Verfahren, räumliche Konstruktionen, praktische Umsetzung von Bildern und Objekten, Wiederverwenden von Alltags- und Gebrauchsgegenständen, Grundlagen der Museumspädagogik, fachspezifische didaktische Konzepte, personenzentrierter Ansatz, Projektumsetzung und -analyse.

2.2.2 MUSIKALISCHE PRAXIS

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Notentexte rhythmisch, harmonisch und melodisch korrekt umsetzen,
  2. sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien ausdrücken,
  3. den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analytisch erfassen,
  4. Ensembles unterschiedlicher Formationen leiten,
  5. Medien situationsspezifisch einsetzen,
  6. eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren.

Lehrstoff:

ORFF-Instrumentarium, Perkussionsinstrumente, Body Percussion, Alltagsgegenstände als Klanginstrumentarium, Tanz, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Formen des Dirigierens über Körpersprache und Schlagtechniken, Präsentationsformen, musikalischen Angebote im Internet, Musiksoftware, Bandarbeit, Musikgeragogik.

2.2.3 BEWEGUNGSERZIEHUNG

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Methoden zur Motivationsförderung umsetzen,
  2. Spiele zielgruppenspezifisch entwickeln und durchführen,
  3. Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken einschätzen und adäquate Verhaltensweisen veranschaulichen,
  4. herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert umsetzen und reflektieren,
  5. Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  6. die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Spielideen, Regelkunde, Sicherheitsregeln, Outdoorpädagogik, Sicherheitsaspekte, Aufsichtspflicht, Förderangebote mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

A.3. Verbindliche Übungen

3.1 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  1. systemische Sichtweisen in der sozialpädagogischen Arbeit erklären,
  2. Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung nennen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  1. Institutionen und deren Aufbau beschreiben,
  2. methodische Schwerpunkte von Institutionen benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogische Einrichtungen und deren Auftrag, sozialpädagogische Handlungsfelder der unterschiedlichen Institutionen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  1. ihre Rolle im beruflichen Kontext reflektieren,
  2. systemische Beratungstechniken beschreiben und anwenden,
  3. Moderationsmethoden anwenden.

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

  1. Institutionen und deren Aufbau erklären,
  2. den sozialpädagogischen Auftrag in der Institution beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Grundlagen der Moderation, Rollen-Person-Funktion, Nähe und Distanz, Fremdbild-Selbstbild, Methoden der systemischen Beratung.

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Institutionsanalyse, Belastungsfaktoren.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  1. unterschiedliche Beratungsformate vergleichen,
  2. Fallbeispiele praxisorientiert bearbeiten,
  3. Handlungsperspektiven und Konsequenzen reflektieren,
  4. Beratungsangebote zur beruflichen Entlastung professionell nützen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  1. institutionelle Aufgaben des aktuellen Arbeitsfeldes analysieren und reflektieren,
  2. individuelle Problemstellungen der Zielgruppen mit dem institutionellen Auftrag in Verbindung bringen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Supervision, Mediation, Konfliktregelung, Psychotherapie, Intervision, Methoden der Reflexion, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“:

Ressourcen der Einrichtung, Ressourcen der Zielgruppe, personenzentriertes Handeln.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  1. unterschiedliche Perspektiven einnehmen und diese situationsspezifisch anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  1. Möglichkeiten und Grenzen ihres sozialpädagogischen Auftrags analysieren und kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Methoden der sozialen Diagnose, Bio-Psychosoziales Modell (WHO), kollegiale Beratung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung – Empowerment, Lebensweltorientierung, Inklusion, Normalisierung.

3.2 ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“

  1. Grundtechniken der Nahrungszubereitung anwenden,
  2. nach Rezeptvorlagen selbstständig arbeiten,
  3. qualitativ hochwertige Speisen und Getränke zielgruppenorientiert herstellen,
  4. Speisen der Gemeinschaftsverpflegung ernährungsphysiologisch sinnvoll und kostengünstig planen.

im Bereich „Gesunde Ernährung“

  1. Grundsätze der ganzheitlichen Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung benennen,
  2. zielgruppenspezifische Anregungen für gesunde Ernährung erarbeiten.

im Bereich „Hygiene und Sicherheit“

  1. die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der Küche anwenden und begründen,
  2. relevante gesetzliche Bestimmungen beschreiben.

im Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“

  1. durch entsprechende Gestaltung der Essatmosphäre die Gemeinschaft fördern,
  2. individuelle und kulturelle Gewohnheiten bei der Nahrungszubereitung berücksichtigen,
  3. Grundlagen des Kochens mit unterschiedlichen Zielgruppen einbeziehen.

Lehrstoff:

Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“:

Speisen- und Menüplanung, Einkauf, Vorratshaltung, ökonomische, regionale und saisonale Gesichtspunkte, Grundzüge der Gemeinschaftsverpflegung.

Bereich „Gesunde Ernährung“:

Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit, Diätformen, Nährstoffgehalt, Inhaltsstoffe, Sättigungswert unterschiedlicher Kostformen. Fertiggerichte, Halbfertiggerichte, frisch zubereitete Speisen.

Bereich „Hygiene und Sicherheit“:

Hygienemaßnahmen in der Küche, Pflege und Reinigung, Sicherheit und Unfallverhütung, rechtliche Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Hygiene und Umweltschutz.

Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“:

Ernährung in der sozialpädagogischen Praxis, Ess- und Tischkultur, Essensgewohnheiten, Handicap-Kochen, spezielle kulturelle Diätvorschriften.

3.3 SEMINAR KINDER- UND JUGENDLITERATUR, MEDIEN UND THEATERPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Werke unterschiedlicher Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  2. Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, Lesemotivation, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  2. den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien für Rezipientinnen und Rezipienten entwicklungsgemäß aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten.

im Kompetenzbereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. szenische Arbeit lösungsorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Realistische Kindergeschichte, phantastische Erzählung, Abenteuererzählung, Kinderlyrik.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogisches Berufsfeld“:

Rollenwechsel, szenische Aktion.

3.4 ASPEKTE WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  1. themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  2. einen Fachartikel mit eigenen Worten strukturiert exzerpieren,
  3. Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen,
  4. eine Rezension zu einem Fachbuch verfassen.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  1. eine sozialpädagogische Fragestellung mit sozialwissenschaftlichen Methoden bearbeiten.

im Bereich „Präsentieren“

  1. fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. jene Professionalität der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen gewinnen,
  4. die Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen erläutern und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher verhalten,
  6. aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  7. Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge erlangen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, in Institutionen der Sozialpädagogik.

Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

20009975

Dokumentnummer

NOR40234957

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