LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 48/2019
§ 0 Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 30/1985 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 48/2019
Typ
LG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.07.2019
Index
5025 Land- und forstwirtschaftliche Schule
Langtitel
Gesetz vom 29. April 1985 über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz)
StF: LGBl. Nr. 30/1985 (XIV. Gp. RV 114 AB 116 )
Änderung
LGBl. Nr. 14/1989 (XV. Gp. RV 178 AB 195 )
LGBl. Nr. 19/1993 (XVI. Gp. RV 323 AB 259 )
LGBl. Nr. 38/1997 (XVII. Gp. RV 103 AB 123 )
LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127 )
LGBl. Nr. 65/2009 (XIX. Gp. RV 1155 AB 1165 )
LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799 )
LGBl. Nr. 37/2018 (XXI. Gp. RV 1331 AB 1359 ) [CELEX Nr.32003L0109 , 32004L0038 , 32006L0123 , 32016L0801 ]
LGBl. Nr. 48/2019 (XXI. Gp. RV 1812 AB 1843 )
LGBl. Nr. 89/2021 (XXII. Gp. RV 1115 AB 1147 )
LGBl. Nr. 13/2022 (XXII. Gp. IA 1248 AB 1267 )
LGBl. Nr. 99/2025 (XXIII. Gp. RV 0326 AB 0360 )
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen
§ 3 Errichtung und Erhaltung der Schulen
§ 4 Schulpflichtiger Personenkreis
§ 5 Erfüllung der Schulpflicht
§ 6 Befreiung vom Besuch der Berufsschule
§ 7 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht
§ 8 Schulpflichtmatrik für die Berufsschule
§ 9 Zuweisung an die Berufsschule
II. Hauptstück
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen
1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 10 Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
§ 11 Lehrpläne
§ 12 Lehrer
§ 13 Klassenschülerzahl
§ 13a Unterrichtsteilung
§ 14 Schuljahr
§ 15 Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr
§ 16 Unterrichtsstunden
2. Abschnitt
Berufsschulen
§ 17 Fachrichtungen und Organisationsformen
§ 18 Lehrplan
3. Abschnitt
Fachschulen
§ 19 Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau
§ 20 Lehrplan
§ 21 Aufnahmevoraussetzungen
§ 22 Eignungsprüfung
§ 23 Durchführung der Eignungsprüfungen
§ 24 Prüfungsergebnis
§ 25 Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes
III. Hauptstück
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen
1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule
§ 26 Aufnahme als ordentlicher Schüler
§ 27 Aufnahme als außerordentlicher Schüler
§ 28 Aufnahmeverfahren
2. Abschnitt
Unterrichtsordnung
§ 29 Klassenbildung, Lehrfächerverteilung
§ 30 Stundenplan
§ 31 Pflichtgegenstände
§ 32 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
§ 33 Schulveranstaltungen
§ 34 Unterrichtsmittel, Eigungserklärung
§ 35 Unterrichtssprache
3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung
§ 36 Unterrichtsarbeit
§ 37 Leistungsbeurteilung
§ 38 Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
§ 39 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
§ 40 Beurteilung des Verhaltens in der Schule
§ 41 Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
§ 41a Abschlußprüfung
§ 42 Wiederholungsprüfung
§ 42a Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches
§ 43 Aufsteigen
§ 44 Wiederholen von Schulstufen
§ 45 Höchstdauer des Schulbesuches
§ 46 Beendigung des Schulbesuches
5. Abschnitt
Schulordnung
§ 47 Pflichten der Schüler
§ 48 Schulordnung und Hausordnung
§ 49 Fernbleiben von der Schule
§ 50 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen
§ 51 Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 52 Verständigungspflichten der Schule
§ 53 Ausschluß eines Schülers
§ 54 Anwendung auf außerordentliche Schüler
6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen
§ 55 Lehrer
§ 56 Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben
§ 57 Klassenvorstand
§ 58 Schulleiter
§ 59 Lehrerkonferenzen
7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft
§ 60 Schülermitverwaltung
§ 61 Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter
§ 62 Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten
§ 63 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
§ 64 Elternvereine
§ 65 Schulgemeinschaftsausschuß
§ 66 Erweiterte Schulgemeinschaft
§ 67 Schulärztliche Betreuung
8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
§ 68 Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers
§ 69 Verfahren
§ 70 Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung
§ 71 Beschwerde
§ 71a Widerspruch gegen Zeugnisse
§ 72 Zustellung, Fristen
§ 73 Entscheidungspflicht
§ 74 Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
IV. Hauptstück
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht
1. Abschnitt
Gründung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen
§ 75 Errichtung und Auflassung von Schulen
§ 76 Schulerhaltung
§ 77 Ende der Erhaltungspflicht
2. Abschnitt
Schulbehörde
§ 78 Behördenzuständigkeit
§ 79 Schulaufsichtsorgane
3. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat
§ 80 Einrichtung und Aufgabe
§ 81 Zusammensetzung
§ 82 Funktionsdauer und Konstituierung
§ 83 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 84 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 85 Geschäftsführung
V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen
1. Abschnitt
Abgrenzungen
§ 86 Begriffsbestimmung
§ 87 Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme
2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 88 Schulerhalter
§ 89 Leiter und Lehrer
§ 90 Schulräume und Lehrmittel
§ 91 Anzeige der Untersagung der Führung
§ 92 Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung
§ 93 Bezeichnung von Privatschulen
§ 94 Schülerheime
3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht
§ 95 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
§ 96 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes
§ 97 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes
4. Abschnitt
Aufsicht
§ 98 Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht
VI. Hauptstück
Schlußbestimmungen
§ 99 Strafbestimmungen
§ 100 Übergangsbestimmungen
§ 101 Schulversuche
§ 102 Kundmachung von Verordnungen
§ 103 Freiheit von Landesverwaltungsabgaben
§ 103a Umsetzung von Unionsrecht
§ 104 Inkrafttreten
Im RIS seit
23.07.2019
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2025
Gesetzesnummer
10000175
Dokumentnummer
LBG40021092
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