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Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.7.2019

LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 48/2019

§ 0 Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 30/1985 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 48/2019

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.07.2019

Index

5025 Land- und forstwirtschaftliche Schule

Langtitel

Gesetz vom 29. April 1985 über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz)

StF: LGBl. Nr. 30/1985 (XIV. Gp. RV 114 AB 116 )

Änderung

LGBl. Nr. 14/1989 (XV. Gp. RV 178 AB 195 )

LGBl. Nr. 19/1993 (XVI. Gp. RV 323 AB 259 )

LGBl. Nr. 38/1997 (XVII. Gp. RV 103 AB 123 )

LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127 )

LGBl. Nr. 65/2009 (XIX. Gp. RV 1155 AB 1165 )

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799 )

LGBl. Nr. 37/2018 (XXI. Gp. RV 1331 AB 1359 ) [CELEX Nr.32003L0109 , 32004L0038 , 32006L0123 , 32016L0801 ]

LGBl. Nr. 48/2019 (XXI. Gp. RV 1812 AB 1843 )

LGBl. Nr. 89/2021 (XXII. Gp. RV 1115 AB 1147 )

LGBl. Nr. 13/2022 (XXII. Gp. IA 1248 AB 1267 )

LGBl. Nr. 99/2025 (XXIII. Gp. RV 0326 AB 0360 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3 Errichtung und Erhaltung der Schulen

§ 4 Schulpflichtiger Personenkreis

§ 5 Erfüllung der Schulpflicht

§ 6 Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 7 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 8 Schulpflichtmatrik für die Berufsschule

§ 9 Zuweisung an die Berufsschule

II. Hauptstück
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 10 Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11 Lehrpläne

§ 12 Lehrer

§ 13 Klassenschülerzahl

§ 13a Unterrichtsteilung

§ 14 Schuljahr

§ 15 Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16 Unterrichtsstunden

2. Abschnitt
Berufsschulen

§ 17 Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18 Lehrplan

3. Abschnitt
Fachschulen

§ 19 Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20 Lehrplan

§ 21 Aufnahmevoraussetzungen

§ 22 Eignungsprüfung

§ 23 Durchführung der Eignungsprüfungen

§ 24 Prüfungsergebnis

§ 25 Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes

III. Hauptstück
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule

§ 26 Aufnahme als ordentlicher Schüler

§ 27 Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 28 Aufnahmeverfahren

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 29 Klassenbildung, Lehrfächerverteilung

§ 30 Stundenplan

§ 31 Pflichtgegenstände

§ 32 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 33 Schulveranstaltungen

§ 34 Unterrichtsmittel, Eigungserklärung

§ 35 Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 36 Unterrichtsarbeit

§ 37 Leistungsbeurteilung

§ 38 Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 39 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 40 Beurteilung des Verhaltens in der Schule

§ 41 Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 41a Abschlußprüfung

§ 42 Wiederholungsprüfung

§ 42a Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 43 Aufsteigen

§ 44 Wiederholen von Schulstufen

§ 45 Höchstdauer des Schulbesuches

§ 46 Beendigung des Schulbesuches

5. Abschnitt
Schulordnung

§ 47 Pflichten der Schüler

§ 48 Schulordnung und Hausordnung

§ 49 Fernbleiben von der Schule

§ 50 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 51 Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 52 Verständigungspflichten der Schule

§ 53 Ausschluß eines Schülers

§ 54 Anwendung auf außerordentliche Schüler

6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen

§ 55 Lehrer

§ 56 Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 57 Klassenvorstand

§ 58 Schulleiter

§ 59 Lehrerkonferenzen

7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft

§ 60 Schülermitverwaltung

§ 61 Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter

§ 62 Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 63 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 64 Elternvereine

§ 65 Schulgemeinschaftsausschuß

§ 66 Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 67 Schulärztliche Betreuung

8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 68 Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 69 Verfahren

§ 70 Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 71 Beschwerde

§ 71a Widerspruch gegen Zeugnisse

§ 72 Zustellung, Fristen

§ 73 Entscheidungspflicht

§ 74 Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt
Gründung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 75 Errichtung und Auflassung von Schulen

§ 76 Schulerhaltung

§ 77 Ende der Erhaltungspflicht

2. Abschnitt
Schulbehörde

§ 78 Behördenzuständigkeit

§ 79 Schulaufsichtsorgane

3. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 80 Einrichtung und Aufgabe

§ 81 Zusammensetzung

§ 82 Funktionsdauer und Konstituierung

§ 83 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 84 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 85 Geschäftsführung

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 86 Begriffsbestimmung

§ 87 Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 88 Schulerhalter

§ 89 Leiter und Lehrer

§ 90 Schulräume und Lehrmittel

§ 91 Anzeige der Untersagung der Führung

§ 92 Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 93 Bezeichnung von Privatschulen

§ 94 Schülerheime

3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 95 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 96 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 97 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

4. Abschnitt
Aufsicht

§ 98 Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück
Schlußbestimmungen

§ 99 Strafbestimmungen

§ 100 Übergangsbestimmungen

§ 101 Schulversuche

§ 102 Kundmachung von Verordnungen

§ 103 Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 103a Umsetzung von Unionsrecht

§ 104 Inkrafttreten

Im RIS seit

23.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2025

Gesetzesnummer

10000175

Dokumentnummer

LBG40021092

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