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Anlage 6 PBStV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.2023

Die elektronische Umsetzung der Prüfpositionen in der Begutachtungsplakettendatenbank hat bis 1. Juni 2018 zu erfolgen, die elektronische Umsetzung in den Begutachtungsprogrammen bis 1. Oktober 2018 (vgl. § 17 Abs. 9 Z 3).

[CELEX-Nr.: 32021L1717 ] Prüfnummer 7.25

Kurztitel

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 78/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 258/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 6

Inkrafttretensdatum

02.02.2023

Abkürzung

PBStV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Beachte

Die elektronische Umsetzung der Prüfpositionen in der Begutachtungsplakettendatenbank hat bis 1. Juni 2018 zu erfolgen, die elektronische Umsetzung in den Begutachtungsprogrammen bis 1. Oktober 2018 (vgl. § 17 Abs. 9 Z 3).

Anlage 6

(§ 10)

Katalog der Prüfpositionen

Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs. Wenn in der Anlage auf eine Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle verwiesen wird, so ist dies erst nach Erlassung des entsprechenden Durchführungsrechtsakts zu Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie 2014/45/EU anzuwenden.

Prüfnummern

für Formblatt

Anlage 1

 

 

 

 

Position

Zuordnung

 

 

 

 

0

Identifizierung des Fahrzeuges

 

 

 

 

 

 

0.1

Kennzeichen(tafeln) (falls vorgeschrieben)

 

 

 

Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können)

SM, GV

 

 

nicht ordnungsgemäß angebracht

LM, SM

 

 

Beschriftung fehlt oder ist unleserlich

SM

 

 

umgebogen, beschädigt

LM, SM

 

 

entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder ‑aufzeichnungen

VM, SM

 

 

 

 

 

0.2

Fahrzeugidentifizierungs-/Fahrgestell-/Seriennummer

 

 

 

fehlt oder unauffindbar

SM

 

 

unvollständig oder unleserlich

SM

 

 

nicht original

SM

 

 

entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder ‑aufzeichnungen

SM

 

 

Unleserliche Fahrzeugdokumente oder Unstimmigkeiten

LM

 

 

 

 

 

0.3

Motortype

 

 

 

fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend

SM, VM

Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant

 

 

 

 

0.4

Übereinstimmung mit dem Genehmigungsdokument

Fahrzeug entspricht offensichtlich nicht den Aufzeichnungen im Genehmigungsdokument

VM

Für Prüfungen von historischen Fahrzeugen gemäß § 34 Abs. 4 KFG relevant

 

 

 

 

0.5

Führung des Fahrtenbuches

Überschreitung der Fahrbeschränkung gemäß § 34 Abs. 4 KFG

 

Für Prüfungen von historischen Fahrzeugen gemäß § 34 Abs. 4 KFG relevant

 

 

 

 

1

Bremsanlage

 

 

 

 

 

 

1.1

Mechanischer Zustand und Funktion

 

 

 

 

 

 

1.1.1

Bremspedal-/Bremshebellagerung (Betätigungseinrichtung)

 

 

 

Pedalachse schwergängig

SM

 

 

erhebliche Abnutzung oder Spiel

SM

 

 

Lagerung ausgeschlagen

SM

 

 

Lagerung gebrochen

GV

 

 

 

 

 

1.1.2

Zustand des Pedals / des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung

 

 

 

Betätigungsweg übermäßig

SM

 

 

keine ausreichende Wegreserve vorhanden

GV

 

 

Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt

LM, SM, GV

 

 

Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt

SM

 

 

Bruchgefahr, nicht betätigbar

GV

 

 

ausreichende Bremswirkung kann nicht erreicht werden

GV

 

 

Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden)

SM, GV

 

 

verbogen oder geschädigt

LM, SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.3

Vakuumpumpe oder Kompressor und Speicher

 

 

 

Luftdruck bzw. Unterdruck unzureichend für mindestens vier Bremsvorgänge nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrenzone)

SM

 

 

unzureichend für mindestens zwei Bremsvorgänge nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrenzone)

GV

 

 

Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsmäßig

SM

 

 

Kompressorleistung nicht ausreichend um Hilfsbremswirkung zu erreichen

GV

 

 

Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht

SM, GV

 

 

Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt

SM, GV

 

 

äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems

SM, GV

 

 

Leitungen stark beschädigt, übermäßig korrodiert oder stark undicht

GV

 

 

Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert

SM

 

 

offensichtliche Änderung des Bremssystems

SM

 

 

Typenschild fehlt

VM

Für Prüfungen gem. § 56 KFG und § 58 KFG relevant

 

 

 

 

1.1.4

Druckwarnanzeige, Manometer

 

 

 

arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft

LM, SM

 

 

 

 

 

1.1.5

Handbremsventil

 

 

 

Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen

SM

 

 

Funktion ungenügend, nicht feststellbar

SM, GV

 

 

Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert

SM

 

 

Verbindungen locker oder Leckage im System

SM

 

 

 

 

 

1.1.6

Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse

 

 

 

Feststellratsche greift nicht ausreichend

SM, GV

 

 

Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenmechanismus

LM, SM

 

 

übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung

SM

 

 

Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung

SM, GV

 

 

fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Fehlfunktion an

SM

 

 

 

 

 

1.1.7

Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)

 

 

 

Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt

SM, GV

 

 

übermäßiger Ölaustritt aus System

SM

 

 

Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert

SM

 

 

Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit oder Leckage

SM, GV

 

 

Funktion mangelhaft

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.8

Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch)

 

 

 

Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft

LM, SM

 

 

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

SM

 

 

übermäßige Leckage

SM, GV

 

 

Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt

LM, SM

 

 

mangelhafte Funktion

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.9

Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter

 

 

 

Behälter beschädigt, korrodiert, undicht,

LM, SM, GV

 

 

Funktion der Entwässerungsvorrichtung beeinträchtigt

LM, SM, GV

 

 

Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert

SM, GV

 

 

Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar

SM, VM

 

 

unsachgemäße Reparatur

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.10

Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)

 

 

 

Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung

SM, GV

 

 

Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht

SM, GV

 

 

Hauptbremszylinder unsicher befestigt

SM, GV

 

 

Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt

LM, SM

 

 

Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist schadhaft

SM

 

 

offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage

SM

 

 

Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt

SM

 

 

Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend oder über Maximum

LM, SM, GV

 

 

Mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für Bremsflüssigkeitsstand

SM

 

 

 

 

 

1.1.11

Starre Bremsleitungen

 

 

 

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

 

 

Leitungen oder Anschlüsse undicht

SM, GV

 

 

Leitungen beschädigt

SM, GV

 

 

Leitungen übermäßig korrodiert

SM, GV

 

 

falsche Verlegung

LM, SM, GV

 

 

unsachgemäß repariert

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.12

Flexible Bremsschläuche

 

 

 

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

 

 

Schläuche beschädigt, scheuern, angescheuert, verdreht oder zu kurz

LM, SM, GV

 

 

Schläuche oder Anschlüsse undicht

SM, GV

 

 

Ausbeulung der Schläuche unter Druck

SM, GV

 

 

Porosität

SM, GV

 

 

unsachgemäß repariert

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.13

Bremsbeläge und Bremsklötze

 

 

 

Belag oder Klotz nahe der Verschleißgrenze

LM

 

 

Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM, GV

 

 

Belag oder Klotz fehlt oder falsch montiert

GV

 

 

falscher Belag oder Klotz

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.14

Bremstrommeln, Bremsscheiben

 

 

 

Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 90% der Reibfläche

LM

 

 

Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 75% der Reibfläche

SM

 

 

Trommel oder Scheibe abgenutzt

SM

 

 

Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung

GV

 

 

Trommel oder Scheibe gerissen

GV

 

 

Trommel oder Scheibe ungenügend gesichert oder gebrochen

GV

 

 

Trommel oder Scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM, GV

 

 

fehlende Bremstrommel oder ‑scheibe

GV

 

 

Ankerplatte ungenügend gesichert

SM

 

 

Bremsträger locker

GV

 

 

 

 

 

1.1.15

Bremsseile, Bremszugstangen, Bremsbetätigungshebel, Bremsgestänge

 

 

 

Betätigungskräfte zu groß, schwergängig

LM, SM

 

 

Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt

SM, GV

z. B.: verknotet

 

Ausfallgefahr

GV

 

 

Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt

SM

 

 

Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert

SM, GV

 

 

Seil, Zugstange oder Verbindung ungenügend gesichert

SM, GV

 

 

Seilführung schadhaft

SM

 

 

Ummantelung der Seilhülle gebrochen

LM

 

 

übermäßige Hebel- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes

SM, GV

 

 

Schutzmanschette des Auflaufteils leicht beschädigt, porös

LM

 

 

Schutzmanschette des Auflaufteils stark beschädigt oder fehlt

SM

 

 

Führung des Auflaufteils starkes Spiel

SM

 

 

Dämpfer/-lagerung der Auflaufvorrichtung schadhaft

SM

 

 

Auflaufteil festgefressen

GV

 

 

Rückfahrsperre des Auflaufteils bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.16

Radbremszylinder (einschließlich Federspeicher oder Hydraulikzylinder)

 

 

 

Entlüftungsschraube defekt

LM

 

 

Radbremszylinder gerissen oder beschädigt

SM, GV

 

 

Radbremszylinder undicht

SM, GV

 

 

Radbremszylinder unsicher befestigt/ oder unsachgemäß montiert

SM, GV

 

 

Radbremszylinder übermäßig korrodiert

SM, GV

 

 

Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membrane

SM, GV

 

 

Staubabdichtung beschädigt

LM

 

 

Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt

SM

 

 

schwergängig

SM, GV

 

 

Nachstellanzeige außer Funktion

SM

 

 

 

 

 

1.1.17

Bremskraftregler

 

 

 

Gestänge defekt oder zu großer Weg oder unsachgemäß montiert

SM, GV

 

 

falsch eingestellt

SM, GV

 

 

Klemmt oder ist unwirksam

SM, GV

 

 

fehlt

SM, GV

 

 

undicht

SM, GV

 

 

Typenschild fehlt

LM

z. B.: ALB-Schild fehlt wenn vorgeschrieben

 

Daten unleserlich oder nicht vorschriftsmäßig

LM, VM

 

 

 

 

 

1.1.18

Automatische Gestängesteller und ‑anzeige

 

 

 

Gestängesteller beschädigt, klemmt oder weist übermäßige Wege, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf

SM, GV

 

 

Gestängesteller schadhaft

SM

 

 

unsachgemäß montiert oder ersetzt

SM

 

 

Gestängeanzeiger ohne Funktion

SM

 

 

 

 

 

1.1.19

Dauerbremssystem (soweit eingebaut oder vorgeschrieben)

 

 

 

Anschlüsse oder Befestigungen unsicher

SM

 

 

System ist offensichtlich schadhaft oder fehlt

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.20

Automatische Betätigung der Anhängerbremsen

 

 

 

Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird

GV

 

 

Abreißverbindung schadhaft oder fehlt

SM

z. B.: Abreißseil bei Auflaufbremsen oder elektrischer Anhängerbremse

 

Staubmanschette beschädigt oder fehlt

LM, SM

 

 

Führung übermäßiges Spiel

SM

 

 

Dämpfer /- Lagerung schadhaft

SM

 

 

Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend

SM, GV

 

 

Betätigungsweg zu groß

SM

 

 

 

 

 

1.1.21

Vollständiges Bremssystem

 

 

 

andere Systembauteile derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist

SM, GV

z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.

 

Luft- oder Frostschutzmittelaustritt

LM, SM

 

 

Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert

SM

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

1.1.22

Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)

 

 

 

fehlen

SM

 

 

beschädigt

LM, SM

 

 

unbrauchbar oder undicht

SM

 

 

 

 

 

1.1.23

Auflaufbremse

 

 

 

Wirksamkeit unzureichend

SM

 

 

 

 

 

1.2

Betriebsbremse Wirkung und Wirksamkeit

 

 

 

 

 

 

1.2.1

Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)

 

 

 

ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern

SM, GV

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

LM

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

SM

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft

GV

 

 

im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

SM, GV

 

 

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

SM, GV

 

 

Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang

SM

 

 

starke Schwankung der Bremskraft (mehr als 20% Abweichung von der gemessenen Höchstbremskraft) während jeder vollen Radumdrehung

SM

Anmerkung:

Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck.

Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen.

Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.

 

 

 

 

1.2.2

Wirksamkeit

 

 

 

Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den unten angegebenen Werten.

SM

Anmerkung:

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2.

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält („EG-Bremsbänder“).

Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn die Prüfmasse 80 % des technischen Höchstgewichtes beträgt.

 

 

 

 

Mindestbremswirksamkeit

 

 

 

 

 

 

 

Klasse M1 bis 3 500 kg:…………………………….……………………………………. 58 %

 

50% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 25.07.2010

 

Klasse N1: ……………………………………………………………………………….. 50 %

 

 

 

Klasse M1 > 3 500 kg, M2, M3:…………………………………...…………………….. 50 %

 

48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991

 

Klasse N2, N3:……………………………………………………………….…………... 50 %

 

43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

45% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012

 

Klasse T, C jeweils über 40 km/h: ………………………………………………………… 45 %

 

 

 

Klasse O1, O2, R:………………………………………………………………………….. 43%

 

40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

 

Klasse O3, O4:

 

40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vom 01.01.1989 bis zum 30.06.2012

 

Sattelanhänger: …………………………………………………………………………… 45%

 

 

 

Anhängewagen: ………………………………………………………………………….. .50%

 

 

 

Zentralachsanhänger:…………………………………………………………………….. .50%

 

 

 

Klasse T, C jeweils bis 40 km/h ………………………………………………………… 30 %

 

 

 

bei Allradbremse (permanent oder automatisch zugeschaltet; mit und ohne automatisch zuschaltendem Allradantrieb)…………………………………………………………… 40 %

 

 

 

Klassen L (beide Bremsanlagen):

 

 

 

Klasse L1e,……………………………………………………………………….…….... 42 %

 

 

 

Klasse L2e, L6e:………………………………………………............................................ 40 %

 

 

 

Klasse L3e:………………………………………………………………………………. 50 %

 

 

 

Klasse L4e:………………………………………………………………………………. 46 %

 

 

 

Klasse L5e, L7e:…………………………………………………………………………. 44 %

 

 

 

Klassen L (Hinterradbremsanlage):……………………………………………………….25 %

 

 

 

oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswert

SM

 

 

Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit

GV

 

 

 

 

 

1.2.3

Wirksamkeit für Prüfungen im Rahmen einer technischen Unterwegskontrolle

 

 

 

Abbremswirkung von weniger als den unten angegebenen Werten für Fahrzeuge, die einer technischen Unterwegskontrolle (nach RL 2014/47/EU ) unterzogen werden:

 

 

 

Klassen M1, M2 und M3:……………………………………....................................... 50 %

 

 

 

Klasse N 1:……………………………………………………..................................... 45 %

 

 

 

Klassen N2 und N3: …………………………………………...................................... 43 %

 

 

 

Klassen O3 und O4: …………………………………………...................................... 40 %

SM

 

 

Abbremswirkung der Betriebsbremse von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten

 

 

 

Mindestbremswirksamkeit

GV

 

 

 

 

 

1.3

Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)

 

 

 

 

 

 

1.3.1

Wirkung

 

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 85% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

LM

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

SM

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft

GV

 

 

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

SM, GV

 

 

 

 

 

1.3.2

Wirksamkeit

 

siehe Anmerkung zu 1.2.2

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten

SM

 

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 25% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten

GV

 

 

 

 

 

1.4

Feststellbremse

 

 

 

 

 

 

1.4.1

Wirkung

 

siehe Anmerkung zu 1.2.2

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad derselben Achse gemessenen Bremskraft.

SM

 

 

einseitig ohne Wirkung

GV

 

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 16% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist

SM

 

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 10% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 7% im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist

GV

 

 

 

 

 

1.4.2

Übertragung

 

 

 

Hebelweg

LM, SM

 

 

Feststellvorrichtung defekt oder funktionslos

LM, SM

 

 

 

 

 

1.5

Dauerbremssystem Wirkung

 

 

 

Wirkung nicht abstufbar

SM

Nicht anwendbar bei Auspuffbremssystemen

 

System funktioniert nicht

SM

 

 

 

 

 

1.6

Antiblockiersystem (ABS)

 

 

 

Warneinrichtung defekt

SM

 

 

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

SM

 

 

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

SM

 

 

Kabel beschädigt

SM

 

 

andere Bauteile fehlen oder sind schadhaft

SM

 

 

in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

1.7

Elektronisches Bremssystem (EBS)

 

 

 

Warnvorrichtung defekt

SM

 

 

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

Anschluss zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist nicht kompatibel oder fehlt

GV

 

 

 

 

 

1.8

Bremsflüssigkeit

 

 

 

Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf

SM

 

 

Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5 %

LM

 

 

Siedepunkt niedriger als 150°C/ Wassergehalt größer als 2 %

SM

 

 

Bremsflüssigkeit unbrauchbar

GV

z. B. Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten

 

 

 

 

2.

Lenkung

 

 

 

 

 

 

2.1

Mechanischer Zustand

 

 

 

 

 

 

2.1.1

Zustand des Lenkgetriebes

 

 

 

Getriebe schwergängig

SM, GV

 

 

Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt

SM, GV

 

 

Gelenkwelle übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf

SM, GV

 

 

Leckage

LM, SM

 

 

Staubmanschetten beschädigt

SM

 

 

Ausfallgefahr

GV

 

 

 

 

 

2.1.2

Befestigung des Lenkgehäuses

 

 

 

Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt

SM, GV

 

 

Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet

SM, GV

 

 

Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen

SM, GV

 

 

Lenkgehäuse gebrochen

SM, GV

 

 

 

 

 

2.1.3

Zustand des Lenkgestänges/der Lenkgelenke

 

 

 

Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten

SM, GV

 

 

übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen

SM, GV

 

 

ein Bauteil gebrochen oder verformt

SM, GV

 

 

Mangelhafte Befestigung, Befestigungsvorrichtungen fehlen

SM, GV

 

 

Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft

SM

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

 

 

Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigt

LM, SM

 

 

 

 

 

2.1.4

Funktion des Lenkgestänges

 

 

 

Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells

SM

 

 

Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen

SM

 

 

Fahrzeug nicht sicher lenkbar

GV

 

 

 

 

 

2.1.5

Servolenkung

 

 

 

Flüssigkeitsleck oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigt

SM, GV

 

 

Flüssigkeit unzureichend

LM, SM

 

 

Mechanismus funktioniert nicht

SM, GV

 

 

Mechanismus gebrochen oder unsicher

SM, GV

 

 

Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen

SM, GV

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

 

 

Kabel/Schlauch/Leitung beschädigt oder übermäßig korrodiert

SM, GV

 

 

 

 

 

2.2

Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange

 

 

 

 

 

 

2.2.1

Zustand des Lenkrads/der Lenkstange

 

 

 

Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung

SM, GV

 

 

Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt

SM, GV

 

 

Lenkradnabe, ‑kranz, oder ‑speichen gebrochen oder locker

SM, GV

 

 

offensichtliche Abänderungen

SM, GV, VM

 

 

Befestigung mangelhaft

SM, GV

 

 

 

 

 

2.2.2

Lenksäule/-bügel, Gabeljoch und Gabel sowie Lenkungsdämpfer

 

 

 

übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums

SM, GV

 

 

übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule

SM, GV

 

 

flexible Kupplung (Hardyscheibe) oder andere Verbindungselemente beschädigt

SM

 

 

Befestigung schadhaft oder Ausfallgefahr

SM, GV

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

GV

 

 

Höhenverstellung nicht fixierbar

SM

 

 

Lenkkopflager-Gabelkopflager ausgeschlagen oder schwergängig

SM, GV

 

 

 

 

 

2.3

Lenkungsspiel

 

 

 

übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsmäßig)

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

2.4

Spureinstellung

 

 

 

Einstellung entspricht offensichtlich nicht den Herstellerangaben oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

2.5

Drehkranz

 

 

 

Bauteil beschädigt oder gerissen

SM, GV

 

 

übermäßiges Spiel

SM, GV

 

 

Befestigung schadhaft

SM, GV

 

 

 

 

 

2.6

Elektrische Servolenkung (EPS)

 

 

 

EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

SM

 

 

Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder

SM, GV

 

 

Lenkhilfe funktioniert nicht

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

3.

Sicht

 

 

 

 

 

 

3.1

Sichtfeld

 

Sichtfeld innerhalb des fahrerseitigen Wischbereichs der Scheibenwischer

 

Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wird (keinen Mangel stellen die gesetzlich vorgeschriebenen und ordnungsgemäß montierten Geräte zur Mauterfassung dar, wie zB Go Box, sofern diese am Rand des Hauptsichtbereichs des Lenkers oder außerhalb davon angebracht sind)

LM, SM, GV

 

 

Mängel an der Sonnenblende

LM

 

 

stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10  % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich)

SM, VM

 

 

Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

3.2

Scheibenzustand

 

 

 

kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt)

SM, VM

 

 

Windschutzscheibe gesprungen

LM, SM

 

 

Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd beschädigt oder gesprungen

SM

 

 

Nicht vorschriftsmäßige Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche

SM, VM

z. B. sandgestrahlte Fahrgestellidentifizierungsnummern zulässig

 

Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers beschädigt oder gesprungen

LM, SM

 

 

Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden

LM, VM

 

 

Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

3.3

Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel) oder Rückblickeinrichtung

 

 

 

fehlt, nicht ausreichend wirksam oder ungeeignet

SM, VM

Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar

 

beschädigt, gerissen, gesprungen oder Spiegel blind

LM, SM

LM – weniger als 10 % der Fläche blind, SM – 10 % oder mehr der Fläche blind

 

Befestigung locker oder unsicher

LM, SM

 

 

großwinkeliger Außenspiegel fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klasse N2 > 5,5t und N3

 

Weitwinkelspiegel fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klasse N2 < 7,5t, wenn Anbringung 2m über Boden möglich ist überdies gilt: Anfahrspiegel nicht erforderlich, wenn Sichtfeld mit Weitwinkel und Frontspiegel eingehalten ist (§ 18a KDV)

 

Frontspiegel / Anfahrspiegel fehlt

SM, VM

 

 

Genehmigungszeichen fehlt

SM, VM

 

 

Erforderliches Sichtfeld nicht erfasst

SM

 

 

 

 

 

3.4

Scheibenwischer

 

 

 

arbeitet zu schnell oder zu langsam

SM

 

 

fehlt, funktionslos, unbrauchbar oder schadhaft

SM, GV

 

 

Wischerblätter fehlen oder sind offensichtlich defekt

SM, GV

 

 

Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen

SM

 

 

Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam

LM

 

 

 

 

 

3.5

Scheibenwaschanlage

 

 

 

Waschanlage funktioniert nicht ordnungsgemäß (Pumpe funktioniert, aber fehlende Waschflüssigkeit oder Wasserstrahl falsch ausgerichtet)

LM

 

 

(für die Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam

SM

 

 

 

 

 

3.6

Antibeschlagsystem

 

 

 

nicht funktionsfähig

LM,SM

 

 

 

 

 

4

Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen

 

 

 

 

 

 

4.1

Scheinwerfer

 

 

 

 

 

 

4.1.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Scheinwerfer, Licht/Lichtquelle fehlt, ohne oder ungenügende Funktion

SM, GV

 

 

Projektionssystem (Reflektor und Linse) angegriffen, blind, verrostet oder fehlt

LM, SM

LM wenn weniger als ca. 10% der Reflektorfläche blind

 

Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt

SM

 

 

Streuscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

LM, SM

 

 

Befestigung unzureichend

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

 

 

 

4.1.2

Einstellung

 

 

 

Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig

SM

 

 

System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

4.1.3

Schaltung

 

 

 

Lichthupe defekt

LM

 

 

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

Verpflichtende Fernlichtkontrollleuchte defekt, fehlt oder Schaltfehler

SM, VM

 

 

System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

4.1.4

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Scheinwerfer, Lichtfarbe, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändern

SM

 

 

Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise

SM, VM

 

 

Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart

SM

 

 

Anbau nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Summe der Kennzahlen über 100

SM, VM

 

 

Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel

SM, GV

z. B. H4 mit Zwischenringen, Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer

 

Reflektor fehlt, blind oder verrostet

SM

 

 

Streuscheibe oder Leuchtmittel verdreht eingebaut

SM

 

 

Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche

SM, VM

 

 

Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

 

 

 

4.1.5

Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)

 

 

 

funktioniert nicht / fehlt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

 

manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden

SM

 

 

System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

4.1.6

Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)

 

 

 

fehlt/defekt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

 

 

 

 

4.2

Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten

 

 

 

 

 

 

4.2.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM, GV

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

Leuchtscheibe fehlt, gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

 

 

 

4.2.2

Schaltung

 

 

 

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

 

 

 

4.2.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Leuchte, Lichtfarbe, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

SM, GV

 

 

Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus

SM, VM

 

 

 

 

 

4.3

Bremsleuchten

 

 

 

 

 

 

4.3.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Eine Leuchte ohne Funktion oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt

SM

 

 

Alle Leuchten ohne Funktion oder in ihrer Wirkung erheblich beeinträchtigt

GV

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

 

 

 

4.3.2

Schaltung

 

 

 

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

SM, GV

 

 

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

SM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

System gibt eine Fehlermeldung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle

SM

 

 

Notbremslicht funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß

SM

 

 

 

 

 

4.3.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Leuchte, Lichtfarbe, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

SM, GV

 

 

 

 

 

4.4

Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten

 

 

 

 

 

 

4.4.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Eine Leuchte fehlt, ohne Funktion oder ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

 

 

Alle Leuchten einer Seite fehlen, ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

GV

 

 

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

Leuchtscheibe fehlt

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

 

 

 

4.4.2

Schaltung

 

 

 

Schalter beschädigt

LM

 

 

weder optische noch akustische Anzeige

SM, VM

 

 

Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt

SM, VM

 

 

Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt

SM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

 

 

 

4.4.3

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Leuchte, Lichtfarbe, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

 

 

 

4.4.4

Blinkfrequenz

 

 

 

weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute

SM

 

 

 

 

 

4.5

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten

 

 

 

 

 

 

4.5.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

Der Mängelkatalog gibt Auskunft bei welchen Fahrzeugen diese vorgeschrieben sind.

 

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

Reflektor fehlt, blind, verrostet

LM, SM

SM: 10% oder mehr der Fläche

 

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, geringfügig gesprungen

LM

 

 

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

LM, SM

 

 

Streuscheibe verdreht eingebaut

SM

 

 

 

 

 

4.5.2

Einstellung

 

 

 

Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hat

SM

 

 

 

 

 

4.5.3

Schaltung

 

 

 

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Kontrollleuchte fehlt oder ohne Funktion

SM, VM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

 

 

 

4.5.4

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

 

 

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

 

 

Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

System nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

4.6

Rückfahrscheinwerfer

 

 

 

 

 

 

4.6.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Alle oder eine Leuchte(n) fehlt(en), ohne Funktion oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt

SM

 

 

Reflektor fehlt, blind, verrostet

LM, SM

SM: 10% oder mehr der Fläche

 

Streu-/Leucht-/Abschlussscheibe beschädigt

LM

 

 

Streu- oder Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

SM

 

 

Streuscheibe verdreht eingebaut

SM

 

 

sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

 

 

 

4.6.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

blendet

SM

 

 

Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

System nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

4.6.3

Schaltung

 

 

 

Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

 

 

 

4.7

Beleuchtung für das hintere Kennzeichen

 

 

 

 

 

 

4.7.1

Zustand und Funktion

 

 

 

fehlt oder ohne Funktion

LM, SM, VM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.7.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

System nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.8

Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln

 

 

 

 

 

 

4.8.1

Zustand

 

 

 

vorgeschriebene Rückstrahler, Umrissmarkierungen oder hintere Kennzeichnungstafeln fehlen

SM, VM

 

 

Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern vorne oder hinten nicht paarweise angebracht

SM, VM

 

 

Rückstrahler geringfügig gesprungen

LM

 

 

Rückstrahler durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Umrissmarkierung oder hintere Kennzeichnungstafeln beschädigt

LM, SM

 

 

Befestigung unzureichend

LM, SM

 

 

 

 

 

4.8.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Einrichtung oder Position nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

reflektierte Lichtfarbe oder Form stimmt nicht

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

 

 

 

4.9

Kontrollleuchten

 

 

 

 

 

 

4.9.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Vorgeschriebene Kontrollleuchten fehlen oder ohne Funktion

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.9.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

vorgeschriebene Kontrollleuchten nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.10

Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

 

 

 

Verbindungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei, fehlt teilweise oder vollständig

SM, GV

 

 

Falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung

SM

 

 

unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt

LM, SM

 

 

Isolierung beschädigt oder schadhaft

LM, SM

 

 

 

 

 

4.11

Elektrische Leitungen

 

 

 

unsicher oder ungenügend gesichert

LM, SM, GV

 

 

Isolierung beschädigt oder Leitung schadhaft

LM, SM, GV

 

 

mangelhafte Verlegung

LM, SM

 

 

 

 

 

4.12

Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler

 

 

 

Anbau bzw. Farbe unzulässig

SM, VM

 

 

Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Leuchte / Rückstrahler nicht sicher befestigt

LM, SM

 

 

 

 

 

4.13

Batterie(n)

 

 

 

Unsicher (Batteriebefestigung unsachgemäß, Batterie lose)

LM, SM

 

 

Leckage

SM

 

 

Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt

SM

 

 

Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt

SM

 

 

Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig oder defekt

SM

 

 

 

 

 

4.14

Tagfahrleuchten

 

 

 

 

 

 

4.14.1

Zustand und Funktion

 

 

 

wenn vorhanden ohne Funktion

SM

 

 

Leuchtscheibe fehlt

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Schaltfehler

LM, SM

 

 

Bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig

LM

 

 

Befestigung unzureichend

SM

 

 

 

 

 

4.14.2

Übereinstimmung mit den Vorschriften

 

 

 

Lichtfarbe oder Leuchtstärke nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

SM, VM

 

 

offensichtlich falsches Leuchtmittel

SM, VM

 

 

erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

LM, SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

 

 

 

5.

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung

 

 

 

 

 

 

5.1

Achsen

 

 

 

 

 

 

5.1.1

Achsen / Achskörper

 

 

 

angerissen oder Korrosion

LM, SM, GV

 

 

Achse gebrochen oder verbogen

GV

 

 

unsichere Befestigung am Fahrzeug

SM, GV

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

 

 

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

 

 

Gummielemente brüchig oder porös

LM

 

 

Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden

SM

 

 

 

 

 

5.1.2

Achsschenkel

 

 

 

eingerissen, verbogen

SM

 

 

gebrochen

GV

 

 

Achsschenkelbolzen und/oder ‑buchse übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger

SM, GV

 

 

Achsschenkelbolzen in der Achse locker

SM, GV

 

 

 

 

 

5.1.3

Radlager

 

 

 

Spiel in den Radlagern

LM

 

 

übermäßiges Spiel in den Radlagern

SM, GV

 

 

schwergängig oder klemmt

SM, GV

 

 

Beschädigung

SM, GV

 

 

erhebliches Laufgeräusch

SM, GV

 

 

 

 

 

5.2

Räder und Reifen

 

 

 

 

 

 

5.2.1

Radnabe

 

 

 

Radmuttern oder Radbolzen fehlen oder sind locker

SM, GV

 

 

offensichtlich falsche Radmuttern / Radschrauben

SM, GV

 

 

 

 

 

 

Nabe abgenutzt oder beschädigt

SM, GV

 

 

 

 

 

5.2.2.

Räder

 

 

 

Riss, Bruch oder offensichtlich defekte Schweißung

GV

 

 

Felgenringe unsachgemäß montiert

SM, GV

 

 

Rad verbogen oder abgenutzt

LM, SM, GV

 

 

für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge

SM, GV

 

 

erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag

SM, GV

 

 

Radbefestigungsbohrungen ausgeleiert oder eingerissen

SM, GV

 

 

Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe

SM, GV

Ausnahme: genehmigt

 

Speichen offensichtlich locker oder fehlen

SM, GV

 

 

Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft

SM

 

 

Rad entspricht nicht der Genehmigung

VM

 

 

Rad entspricht nicht der Genehmigung mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

SM, GV

 

 

Radmutternabdeckung fehlt oder defekt

LM, SM

 

 

 

 

 

5.2.3

Reifen

 

 

 

Reifengröße, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsmäßig mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

SM, GV

 

 

Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern

SM, GV

 

 

Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse

SM

Ausnahme: genehmigt

 

Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten

SM, GV

 

 

Profiltiefe der Reifen nicht ausreichend oder vorschriftsmäßig

SM, GV, VM

GV ab < 80% des gesetzlich

geforderten Wertes

 

Reifen scheuern an anderen Bauteilen

SM, GV

 

 

nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsmäßig

SM, GV, VM

z. B. bei M1 oder L

 

Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksam

LM, SM

 

 

Winterreifen nicht achsweise

SM

 

 

Spikesreifen nicht auf allen Rädern

SM

 

 

Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen)

SM, VM

Ausnahme: genehmigt

 

Reifen entsprechen nicht der Genehmigung, Genehmigungszeichen fehlt

VM

 

 

fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges

LM, VM

 

 

unsachgemäß nachgeschnittene Reifen,

SM, GV

z. B. Karkasse am Nutengrund sichtbar

 

unregelmäßige Abnützung der Lauffläche

LM

 

 

erheblich zu geringer Luftdruck

LM, SM

 

 

Reifen komplett entlüftet

GV

 

 

Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW

SM

ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller

 

Fahrzeuge M2, M3, N2, N3

 

 

 

Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse

VM

nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3 und vom

1. November bis 15. April für N2, N3

 

 

 

 

5.3

Aufhängung

 

 

 

 

 

 

5.3.1

Federn und Stabilisatoren

 

 

 

Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

SM, GV

 

 

Federbauteil beschädigt oder gebrochen

SM, GV

 

 

Feder fehlt

SM, GV

 

 

Verbindungselement schadhaft korrodiert oder fehlt offensichtlich

LM, SM, GV

 

 

unsachgemäße Reparatur oder Änderung am Fahrwerk

SM, GV

 

 

Verschleiß

LM, SM

 

 

Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen

LM, SM, GV

 

 

Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker

SM, GV

 

 

Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt

SM

 

 

Restfederweg unter 25 mm

SM,GV

für Prüfungen nach § 56 KFG und § 58 KFG relevant

 

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung

SM

 

 

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren

GV

 

 

Erkennbarkeit von Schleifspuren

GV

 

 

 

 

 

5.3.2

Stoßdämpfer

 

 

 

unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

LM, SM

 

 

beschädigt, wesentliche Leckage oder Funktionsstörung

SM, GV

 

 

fehlt

GV

 

 

Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt

LM

 

 

 

 

 

5.3.2.1

Wirksamkeit der Dämpfung

 

 

 

Erheblicher Unterschied zwischen links und rechts

SM

 

 

offensichtlich beeinträchtigte Dämpfungseigenschaft

SM, GV

 

 

 

 

 

5.3.3

Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme

 

 

 

Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt, erhebliches Spiel

SM, GV

 

 

Bauteil beschädigt, gerissen, gebrochen oder korrodiert

LM, SM, GV

 

 

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

 

 

geringes Spiel

LM

 

 

Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert

LM, SM, GV

 

 

Vorderradgabel sichtbar verzogen

SM, GV

 

 

Schwingenlagerung ausgeschlagen

SM, GV

 

 

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

 

 

Gummielemente brüchig oder porös

LM

 

 

Fangvorrichtung fehlt oder unbrauchbar

SM

 

 

 

 

 

5.3.4

Aufhängungsgelenke

 

 

 

Achsschenkelbolzen und/oder ‑buchsen oder Aufhängungs-/ oder Traggelenke stark oder übermäßig abgenutzt, übermäßiges Spiel

SM, GV

 

 

Abdichtung porös, beschädigt oder fehlt

LM, SM

 

 

ungenügende Sicherung

SM

 

 

Gefahr des Lösens der Verbindung

GV

 

 

 

 

 

5.3.5

Luftfederung

 

 

 

System funktioniert nicht

GV

 

 

ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde

SM, GV

 

 

hörbare Systemleckage

SM

 

 

Luftfederbalg brüchig oder porös

LM, SM

 

 

Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt

SM

 

 

 

 

 

6.

Fahrgestell und daran befestigte Teile

 

 

 

 

 

 

6.1

Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran, befestigte Teile

 

 

 

 

 

 

6.1.1

Allgemeiner Zustand

 

 

 

Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen, gerissen oder verformt

SM, GV

 

 

Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher

SM, GV

 

 

übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt

SM, GV

 

 

geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern

LM

 

 

offensichtlich unsachgemäße Verbindungen

SM, GV

 

 

mehrere Rahmennieten oder ‑schrauben gelockert oder gebrochen

SM, GV

 

 

Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben

LM

 

 

 

 

 

6.1.2

Auspuffrohre und Schalldämpfer

 

 

 

Auspuffanlage unsicher

SM

 

 

Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

 

 

Aufhängung beschädigt

SM

 

 

mangelhafte Befestigung

SM, GV

 

 

entspricht nicht der Genehmigung

VM

 

 

 

 

 

6.1.3

Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)

 

 

 

Tank oder Leitungen unsicher

LM, SM, GV

 

 

ungeeignete Befestigung des Behälters

SM

 

 

mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung

LM, SM, GV

 

 

Kraftstoffleitungen stark korrodiert

SM

 

 

Kraftstofftank deformiert, korrodiert

LM, SM

 

 

Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel

SM, GV

 

 

Leitungen beschädigt oder angescheuert

LM, SM

 

 

Kraftstoffabsperrventil (falls kraftfahrrechtlich vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei

SM

 

 

Ent- Belüftung offensichtlich mangelhaft

SM

 

 

Brandgefahr aufgrund von:

  1. Kraftstoffaustritt
  2. mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff
  3. Zustand des Motorraums

GV

 

 

 

 

 

 

LPG/CNG/LNG- oder Wasserstoffsystem zum Fahrzeugantrieb

 

 

 

Nachweis der Genehmigung fehlt

SM, VM

 

 

Betriebsvorschrift und/oder Betriebsbuch fehlen

SM, VM

 

 

erforderliche Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks in Betriebsbuch fehlen

SM, VM

 

 

erforderliche Eintragungen über periodische Kontrollen der Kraftgastanks gemäß § 7 Versandbehälterverordnung 2011 – VBV 2011 (BGBl. II Nr. 458/2011) und über wiederkehrende Begutachtungen gemäß § 57a KFG im Betriebsbuch fehlen

SM, VM

 

 

Kennzeichnungen der Antriebsart an der Fahrzeugaußenseite bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 fehlen

LM

 

 

mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen

SM, GV

 

 

mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen

LM, SM, GV

 

 

mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen

LM, SM, GV

 

 

Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Kraftgasanlage

SM, GV

 

 

 

 

 

6.1.4

Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz

 

 

 

locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt

SM, GV

 

 

Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen offensichtlich unzureichend bzw. fehlt

SM, VM

 

 

verbogen

LM

 

 

 

 

 

6.1.5

Reserveradhalter (falls montiert)

 

 

 

nicht in einwandfreiem Zustand

LM, SM

 

 

gebrochen oder unsicher

SM

 

 

Reserverad unsicher am Halter befestigt oder kann herunterfallen

SM, GV

 

 

 

 

 

6.1.6

Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungen

 

 

 

Anhängevorrichtung

 

 

 

Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen, in der Funktion beeinträchtigt

SM, GV

 

 

Bauteil stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

Befestigung schadhaft

SM, GV

 

 

Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

 

 

Anzeige funktioniert nicht

SM

 

 

Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Betrieb)

LM, SM

 

 

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung

SM, GV

 

 

nicht selbsttätig schließend

VM

wenn vorgeschrieben

 

Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt

VM

 

 

Verbindungseinrichtung zu schwach, nicht kompatibel oder Anhängevorrichtung nicht vorschriftsmäßig

GV, VM

 

 

Zugeinrichtung am Anhänger

 

 

 

Befestigung gelockert, zu großes Spiel

SM, GV

 

 

schadhafte Sicherung der Befestigung

SM, GV

 

 

Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen

SM, GV

 

 

Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt

SM, GV

 

 

Höheneinstellung fehlt oder unzureichend

SM

 

 

 

 

 

6.1.7

Getriebe / Kraftübertragung

 

 

 

(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Antriebswellen)

 

 

 

Sicherungsbolzen locker oder fehlen

SM, GV

 

 

Getriebewellenlager stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

Antriebsgelenke stark oder übermäßig abgenutzt

SM, GV

 

 

flexible Kupplung (z. B. Hardyscheibe) beschädigt, Risse

SM, GV

 

 

Welle beschädigt oder verbogen

SM

 

 

Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen

SM, GV

 

 

Kupplung zeigt Schlupf

LM, SM

 

 

Kupplung zeigt übermäßigen Schlupf

GV

Anm.: kein sicheres Anfahren möglich

 

Kupplung trennt nicht

SM, GV

 

 

Lagergehäuse gebrochen oder unsicher

SM, GV

 

 

Abdichtung (Antriebswellenmanschette) beschädigt

LM,SM

 

 

Abdichtung (Antriebswellenmanschette) fehlt

SM

 

 

offensichtlich unzulässige Veränderung am Antriebssystem

SM

 

 

 

 

 

6.1.8

Motorhalterungen

 

 

 

Halterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen

SM, GV

 

 

 

 

 

6.1.9

Motorleistung

 

 

 

unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung

SM

 

 

unzulässige Veränderung des Motors

SM, GV

 

 

offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip- Tuning

SM, GV

 

 

 

 

 

6.1.10

Abschleppeinrichtung vorne/hinten

 

 

 

fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich)

SM, VM

 

 

 

 

 

6.2

Führerhaus, Karosserie und Aufbauten

 

 

 

 

 

 

6.2.1

Zustand

 

 

 

Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr

SM, GV

 

 

offensichtlich gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen

LM, SM, GV

 

 

Karosseriesäule unsicher

SM, GV

 

 

Korrosionsschäden an tragenden Teilen

LM, SM, GV

 

 

Eindringen von Motor- oder Rauchgasen

SM, GV

 

 

offensichtlich unsachgemäße Reparatur oder Änderung (Zu- oder Anbauten)

SM, GV

 

 

nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten)

VM

 

 

nicht genehmigte Veränderungen mit daraus resultierender offensichtlicher Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

SM, GV

 

 

Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung

SM, GV

 

 

Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spiegelgestell beschädigt

LM, SM

 

 

Bordwandverschlüsse schadhaft

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.2

Befestigung

 

 

 

Karosserie oder Fahrerhaus unsicher

SM, GV

 

 

Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell

SM

 

 

Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen

LM, SM

 

 

Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt

SM, GV

 

 

Sicherung fehlt oder unzureichend

SM, GV

 

 

Niederspannvorrichtung fehlt, wirkungslos oder stark beschädigt

SM

 

 

Hydraulik oder Druckluftteil undicht

LM, SM

 

 

Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie stark oder übermäßig korrodiert

SM, GV

 

 

Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichende Befestigung

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.3

Türen und Türanschläge, Schlösser

 

 

 

Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei

SM

 

 

Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen

SM, GV

 

 

Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule sind locker, schadhaft oder fehlen

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

 

korrodiert

LM, SM

 

 

Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt

SM

 

 

 

 

 

6.2.4

Boden

 

 

 

Boden unsicher oder schwer beschädigt

SM, GV

 

 

wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie

SM, GV

 

 

Korrosions- oder Verformungsschäden

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.5

Fahrersitz

 

 

 

locker oder Sitzstruktur defekt

SM, GV

 

 

keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung

GV

 

 

Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

 

 

Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar

SM

 

 

 

 

 

6.2.6

Andere Sitze

 

 

 

defekt oder unsicher

LM, SM

 

 

Montage der Sitze nicht vorschriftsmäßig

LM, SM

 

 

Sitzpolster schadhaft

LM

 

 

Haltegriffe (soweit vorgesehen) fehlen oder locker

SM

 

 

Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar

SM

 

 

 

 

 

6.2.7

Betätigungseinrichtungen

 

 

 

eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei

SM, GV

 

 

Hebel/Pedale nicht gleitsicher

LM

 

 

sonstige Mängel

LM, SM

Anm.: unsachgem. Veränderung

 

 

 

 

6.2.8

Trittstufen / Einstiege

 

 

 

Stufe oder Stufenabsatz unsicher

LM, SM, VM

 

 

Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer

SM, GV

 

 

falsche Anbringung (zu hoch)

SM, VM

 

 

 

 

 

6.2.9

Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen

 

 

 

Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt

SM

 

 

andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

hydraulische Einrichtung undicht

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.10

Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutz

 

 

 

fehlen, sind locker oder schwer korrodiert

LM, SM

 

 

ungenügender Abstand zum Rad

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung

SM

für Fahrzeuge der Klassen N2 > 7,5 t N3 und M3 mit Genehmigung nach dem 08.09.1999

 

 

 

 

7

Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

7.1

Sicherheitsgurte / Gurtschlösser und Rückhaltesysteme

 

 

 

 

 

 

7.1.1

Montagesicherheit der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser

 

 

 

Verankerungspunkte schwer beschädigt

SM, GV

 

 

Verankerung locker

SM, GV

 

 

Befestigung unzureichend dimensioniert

SM, GV

 

 

unzulässige Anbringung

SM, VM

 

 

 

 

 

7.1.2

Zustand der Sicherheitsgurte / Gurtschlösser

 

 

 

vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt, ist nicht montiert oder unbrauchbar

SM, VM

 

 

Sicherheitsgurt beschädigt

LM, SM

 

 

Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig

SM

 

 

Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM

 

 

Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM

 

 

 

 

 

7.1.3

Kraftbegrenzer der Sicherheitsgurte

 

 

 

Kraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

7.1.4

Gurtstraffer

 

 

 

Fehlt, offensichtlich defekt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

7.1.5

Airbag

 

 

 

fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

funktioniert offensichtlich nicht

SM

 

 

 

 

 

7.1.6

Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)

 

 

 

SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

7.2

Feuerlöscher (falls erforderlich)

 

 

 

fehlt

SM, VM

 

 

Befestigung mangelhaft

LM, SM

 

 

Überprüfungsfrist abgelaufen

SM, VM

 

 

Plombierung fehlt

SM, VM

 

 

 

 

 

7.3

Schlösser und Diebstahlsicherungen

 

 

 

Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs

LM

 

 

defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich

SM, GV

 

 

fehlt

VM

 

 

 

 

 

7.4

Warndreieck (falls vorgeschrieben)

 

 

 

fehlt, ist unvollständig oder beschädigt

LM

 

 

Nicht vorschriftsmäßig

LM

 

 

 

 

 

7.5

Verbandskasten (falls vorgeschrieben)

 

 

 

fehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsmäßig

LM

 

 

 

 

 

7.6

Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben)

 

 

 

Fehlen oder sind nicht in gutem Zustand, unzureichende Stabilität oder falsche Abmessungen

SM

 

 

Befestigung mangelhaft

LM, SM, GV

 

 

 

 

 

7.7

Akustische Warnvorrichtung

 

 

 

funktionslos

SM

 

 

funktioniert nicht ordnungsgemäß

LM

 

 

Betätigungseinrichtung unsicher

LM

 

 

zu laut, zu leise

SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM

 

 

Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge)

SM

 

 

Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3

 

Rückfahrwarner nicht rückschaltbar (falls vorgeschrieben)

VM

 

 

 

 

 

7.8

Geschwindigkeitsmesser

 

 

 

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

LM, SM, VM

 

 

funktioniert nicht, offensichtlich erhebliche Abweichungen

SM

 

 

fehlt

SM

 

 

Funktionsfähigkeit beeinträchtigt

LM

 

 

Beleuchtung mangelhaft

LM, SM

 

 

Ablesbarkeit mangelhaft

LM, SM

 

 

 

 

 

7.9

Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)

 

 

 

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

SM, VM

 

 

funktioniert nicht, offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung

SM

 

 

Verplombung schadhaft oder fehlt

SM

 

 

Einbauplakette ungültig, fehlt oder ist unleserlich

SM

 

 

pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

 

 

unbefugter Eingriff oder offensichtliche Manipulation

SM, VM

 

 

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

SM

 

 

 

 

 

7.10

Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut / vorgeschrieben)

 

 

 

nicht vorschriftsmäßig eingebaut

SM, VM

 

 

Einbauplakette ungültig, fehlt oder ist unleserlich

SM

 

 

funktioniert offensichtlich nicht

SM

 

 

Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft)

SM

 

 

Verplombung schadhaft oder fehlt

SM, VM

 

 

pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

Anm: Prüfnachweis muss bei Begutachtung vorgelegt werden

 

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

SM

 

 

 

 

 

7.11

Kilometerzähler (falls vorhanden)

 

 

 

Offensichtlich manipuliert (Betrug), um den Kilometerstand eines Fahrzeugs zu verringern oder falsch darzustellen

SM

 

 

funktioniert offensichtlich nicht

SM

 

 

 

 

 

7.12

Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)

 

 

 

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

SM

 

 

Kabel beschädigt

SM

 

 

andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt

SM

 

 

Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

SM

 

 

ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

SM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

SM

 

 

 

 

 

7.13

Antimanipulationsmaßnahmen (Klasse L, wenn vorgeschrieben)

 

 

 

Antimanipulationsaufkleber fehlt oder unleserlich

SM

 

 

Bauteile entsprechen offensichtlich nicht den Angaben am Antimanipulationsaufkleber

SM

 

 

 

 

 

7.14

Ständer, Fußrasten

 

 

 

Ständer fehlt, ist locker, stark korrodiert oder unbrauchbar

SM

 

 

Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt, Ständer klappt nicht automatisch in geschlossene Fahrtstellung

SM, GV

 

 

Ständer vorschriftswidrig

SM, VM

 

 

Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert

SM, GV

 

 

Fußrasten fehlen, sind locker, stark korrodiert, stark beschädigt oder nicht arretierbar

SM

 

 

Fußrastenoberfläche glatt

LM

 

 

 

 

 

7.15

Kette /Antriebsriemen

 

 

 

locker

LM, SM, GV

 

 

unzulässig abgenützt

SM, GV

 

 

Kettenschloss unsachgemäß montiert

SM

 

 

Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt

LM, SM, GV

 

 

Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig

SM

 

 

Kettenspannvorrichtung fehlt

SM, GV

 

 

Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt

SM

 

 

Kettenschutz (wenn vorgeschrieben) fehlt

SM, GV

 

 

Kettenschutz locker, verbogen

SM

 

 

offensichtlich ungleichmäßig gedehnte Kette

LM, SM

 

 

 

 

 

7.16

Zapfwellenabdeckung

 

 

 

Schutzkappe fehlt oder beschädigt (Zugmaschine nach 31.12.1985 genehmigt sowie Schutzvorrichtung für Zapfwelle vorhanden und intakt)

LM

 

 

Schutzkappe fehlt oder beschädigt (Zugmaschine mit defekter bzw. ohne Schutzvorrichtung für Zapfwelle)

SM

 

 

fehlende oder beschädigte Schutzvorrichtung, die Bestandteil der Genehmigung ist (mit oder ohne intakter Schutzkappe)

SM

 

 

Schutzkappe fehlt oder beschädigt (Zugmaschine vor 1.1.1986 genehmigt und mit nicht genehmigter Schutzvorrichtung)

SM

 

 

 

 

 

7.17

Kipp- bzw. Ladevorrichtung

 

 

 

Prüfnachweis fehlt

VM

 

 

offensichtliche Mängel

LM, SM

 

 

Tragfähigkeitsschild fehlt

VM

 

 

Prüfintervall überschritten

SM, VM

 

 

 

 

 

7.18

Anlassvorrichtung

 

 

 

ohne Funktion

SM, GV

 

 

 

 

 

7.19

Haltegriffe

 

 

 

fehlt, beschädigt oder nicht vorschriftsmäßig

SM

 

 

 

 

 

7.20

Druckbehälter

 

 

 

Bescheinigungen fehlen

VM

 

 

 

 

 

7.21

Ersatzrad nur für Omnibusse

 

 

 

fehlt oder unbrauchbar

SM, VM

 

 

 

 

 

7.22

Kennzeichnungstafeln

 

 

 

fehlen, unbrauchbar

SM, VM

 

 

falsche Anbringung

LM, VM

 

 

 

 

 

7.23

Aufschriften/Geschwindigkeitsschild

 

 

 

fehlt

LM, VM

 

 

 

 

 

7.24

Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)

 

 

 

geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen

VM

im Zeitraum vom 1. November bis

 

 

 

15. April

 

 

 

 

7.25

eCall (falls eingebaut, gemäß den EU-Typgenehmigungsvorschriften)

 

Sichtprüfung und – sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden – ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle

 

 

 

 

7.25.1

Einbau und Konfiguration

 

 

 

System oder Bauteil fehlt

SM

 

 

falsche Softwareversion

LM

 

 

falsche Systemkodierung

LM

 

 

 

 

 

7.25.2

Zustand

 

 

 

System oder Bauteile beschädigt

LM

 

 

eCall-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

LM

 

 

Ausfall der elektronischen e-Call Steuereinheit

LM

 

 

Ausfall der Mobilfunknetz-Kommunikationsausrüstung

LM

 

 

Ausfall des GPS-Signals

LM

 

 

Audiokomponenten nicht angeschlossen

LM

 

 

Stromquelle nicht angeschlossen oder unzureichende Ladung

LM

 

 

System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an

LM

 

 

 

 

 

7.25.3

Leistung

 

 

 

Mindestdatensatz (MSD) fehlerhaft

LM

 

 

Audiokomponenten funktionieren nicht ordnungsgemäß

LM

 

 

 

 

 

7.26

Radar- oder Laserblocker

 

 

 

Radar- oder Laserblocker angebracht

GV

Für Prüfungen gem. § 56 KFG 1967 und § 58 KFG 1967 relevant

 

 

 

 

8

Umweltbelastung

 

 

 

 

 

 

8.1

Lärmentwicklung

 

 

 

Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2)

LM, SM

 

 

Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen

VM

 

 

Lärmpegel übersteigt offensichtlich den in den Vorschriften erlaubten Wert:

 

 

 

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A) über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

SM, VM

 

 

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A) über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

GV, VM

 

 

ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird

SM, GV

 

 

Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen

VM

 

 

 

 

 

8.2

Abgasemissionen

 

 

 

 

 

 

8.2.1

Emissionen von Benzinmotoren

 

 

 

 

 

 

8.2.1.1

Abgasnachbehandlungssystem

 

 

 

das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt

SM, GV

 

 

Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen

SM

 

 

 

 

 

8.2.1.2

Abgase

 

Für Fahrzeuge mit modernem Abgasnachbehandlungssystem (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L), die ab dem 1. 1. 2006 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, kann die Messung der Abgase unter folgenden Voraussetzungen entfallen:

  1. OBD-Kontrollleuchte leuchtet bei Einschalten der Zündung
  2. OBD-Kontrollleuchte leuchtet nicht bzw. blinkt nicht bei laufendem Motor
  3. OBD-System kann ausgelesen werden
  4. OBD-System zeigt keinen abgasrelevanten Fehlercode an
  5. Anzahl der unterstützten Prüfbereitschaftstests (Readiness Codes) 0
  6. Alle unterstützten Prüfbereitschaftstests wurden durchgeführt

 

Auspuffanlage undicht, schadhaft

SM

 

 

 

 

 

 

Zündanlage defekt

SM

 

 

Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

 

 

Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

 

 

 

 

 

 

Bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L gilt:

 

 

 

a) Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe

SM

 

 

b) oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, überschreiten HC-Gehalt und/oder CO-Emissionen folgende Werte

 

 

 

i) bei Kraftfahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung

HC-Gehalt im Leerlauf des Motors über 600 ppm,

CO-Gehalt über

→ 4,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980 oder

→ 3,5 % für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.1980

SM

 

 

ii) bei Kraftfahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem wie z. B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften

HC-Wert im Leerlauf des Motors über 60 ppm

CO-Gehalt über

→ bei Leerlauf des Motors: 0,5 %

→ bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 % oder

für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden

→ bei Leerlauf des Motors: 0,3 %

→ bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 %

SM

 

 

c) Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben

SM

 

 

d) bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an

SM

 

 

bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht

SM

 

 

bei laufendem Motor blinkt OBD-Kontrollleuchte bzw. leuchtet ständig

SM

 

 

 

 

 

 

Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Benzinmotoren, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung

 

 

 

CO-Emissionen überschreiten bei Leerlauf des Motors 4,5 %

SM

 

 

Bei technischer Unterwegskontrolle gemäß Richtlinie 2014/47/EU : Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hin

SM

 

 

 

 

 

8.2.2

Emissionen von Dieselmotoren

 

 

 

 

 

 

8.2.2.1

Abgasnachbehandlungssystem

 

 

 

das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defekt

SM, GV

 

 

Leckagen, die die Emissionsmessungen beeinträchtigen

SM

 

 

Zu wenig Reagenzmittel (falls anwendbar)

SM

 

 

 

 

 

8.2.2.2

Abgastrübung

 

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. 1. 2006 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, kann die Messung der Abgase unter folgenden Voraussetzungen entfallen:

  1. OBD-Kontrollleuchte leuchtet bei Einschalten der Zündung
  2. OBD-Kontrollleuchte leuchtet nicht bzw. blinkt nicht bei laufendem Motor
  3. OBD-System kann ausgelesen werden
  4. OBD-System zeigt keinen abgasrelevanten Fehlercode an
  5. Anzahl der unterstützten Prüfbereitschaftstests (Readiness Codes) 0
  6. Alle unterstützten Prüfbereitschaftstests wurden durchgeführt

 

Luftfilter unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

 

 

Luftfiltereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

 

 

Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Es ist lediglich eine Sichtprüfung durchzuführen.

 

 

 

a) Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß

SM

 

 

b) Sofern diese Information nicht verfügbar ist und der Absorptionsbeiwert folgende Werte überschreitet:

 

 

 

i) bei Kraftfahrzeugen mit Saugmotor 2,5 m ‑1

SM

 

 

ii) bei Kraftfahrzeugen mit Turbomotor 3,0 m ‑1

SM

 

 

iii) bei Kraftfahrzeugen, welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO 4) genehmigt wurden oder

welche gem. den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder

bei Kraftfahrzeugen mit einer erstmaligen Zulassung nach dem 1. Juli 2008 1,5 m –1

SM

 

 

iv) bei Fahrzeugen, deren Typgenehmigung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Anhang I Tabelle 2 (Euro 6) erteilt wurde oder deren Typgenehmigung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (Euro VI) erteilt wurde 0,7 m –1.

SM

 

 

Bei technischer Unterwegskontrolle gemäß Richtlinie 2014/47/EU : Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hin

SM

 

 

 

 

 

8.3

Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen

 

 

 

Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften

LM, VM

 

 

offensichtlich mangelhaft

SM

 

 

 

 

 

8.4

Andere umweltrelevante Positionen

 

 

 

 

 

 

8.4.1

Flüssigkeitsverlust

 

 

 

jeglicher Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung

LM

 

 

jeglicher übermäßiger Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

SM, GV

 

 

 

 

 

8.4.2.

Sichtbarer Rauch

 

 

 

starke oder übermäßige Rauchentwicklung

SM, GV

 

 

 

 

 

9.

Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen (M2 und M3)

 

 

 

 

 

 

9.1

Türen

 

 

 

 

 

 

9.1.1

Einstiegs- und Ausstiegstüren

 

 

 

mangelhafte Funktion

SM

 

 

Zustand schadhaft

LM, SM

 

 

Notsteuerung defekt

SM

 

 

Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft

SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.1.2

Notausstiege

 

 

 

mangelhafte Funktion

SM, GV

 

 

Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlich

SM

 

 

Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt

SM, GV

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.2

Antibeschlag- und ‑entfrostungssystem

 

 

 

mangelhafte Funktion

LM, SM

 

 

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

 

 

Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft

SM

 

 

 

 

 

9.3

Lüftung und Heizung

 

 

 

mangelhafte Funktion

LM, SM

 

 

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

SM, GV

 

 

 

 

 

9.4

Sitze

 

 

 

 

 

 

9.4.1

Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal)

 

 

 

Sitze defekt oder unsicher

LM, SM

 

 

Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

Sitzbezüge beschädigt

LM

 

 

Sitzplatzanzahl über der genehmigten

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

9.4.2

Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)

 

 

 

Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaft

LM, SM

 

 

Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.5

Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen

 

 

 

Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

fehlt, ausgefallen

SM

 

 

einzelne Lampen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

9.6

Gänge, Stehplätze

 

 

 

Boden unsicher

SM, GV

 

 

Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.7

Treppen und Stufen

 

 

 

Zustand schadhaft oder beschädigt

LM, SM, GV

 

 

einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei

SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.8

Fahrgastkommunikationssystem

 

 

 

System defekt

LM, SM

 

 

 

 

 

9.9.

Hinweistafeln

 

 

 

Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.10

Vorschriften für die Beförderung von Kindern

 

 

 

 

 

 

9.10.1

Türen

 

 

 

Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

9.10.2

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

 

 

 

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

z. B.: Schulbusse

 

 

 

 

9.11

Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen

 

 

 

 

 

 

9.11.1

Türen, Rampen und Hebeeinrichtung

 

 

 

mangelhafte Funktion

LM, SM

 

 

Zustand schadhaft

LM, SM

 

 

Steuerung(en) defekt

LM, SM

 

 

Warnvorrichtung(en) defekt

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

9.11.2

Rollstuhlhalterungen

 

 

 

mangelhafte Funktion

LM, SM

 

 

Zustand schadhaft

LM, SM

 

 

Steuerung(en) defekt

LM, SM

 

 

nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

9.11.3

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

 

 

 

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

 

 

 

9.12

Sonstige Sonderausstattungen

 

 

 

 

 

 

9.12.1

Einrichtungen für Nahrungszubereitung

 

 

 

Einrichtung nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre

SM

 

 

 

 

 

9.12.2

Sanitäre Einrichtungen

 

 

 

Einrichtung nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.12.3

Andere Einrichtungen (z. B. audiovisuelle Systeme)

 

 

 

nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

9.13

Wagenbuch

 

 

 

nicht vorgelegt

VM

 

     

[CELEX-Nr.: 32021L1717 ] Prüfnummer 7.25

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2023

Gesetzesnummer

10012794

Dokumentnummer

NOR40245317

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