- Seeber-Grimm, Seeber, Mangels Bestellung eines Baustellenkoordinators trägt der Bauherr selbst die Verantwortung für die diesem vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben
- Seeber-Grimm, Seeber, ÖNORM B 2110 kann als AGB als Bestandteil eines abgeschlossenen Werkvertrags Geltung erlangen
- Seeber-Grimm, Seeber, Keine weite Auslegung von § 15 BTVG: Der Bauträger haftet nicht für Rückforderungsansprüche des Erwerbers aufgrund von Zahlungen an Dritte, wenn diese Zahlungen infolge einer eigenständigen vertraglichen Vereinbarung, etwa eines Maklervertrags, geleistet wurden.
- Mangels Vereinbarung entscheiden äußere Merkmale darüber, ob ein einheitliches Werk oder ein Werk in Abteilungen vorliegt
- Seeber-Grimm, Seeber, Eine in AGB enthaltene Einschränkung der Ersatzpflicht auf „reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn“ muss im Unternehmergeschäft nicht sittenwidrig sein
- Stibi, Umfang und Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses
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- Wissenswertes und Aktuelles
- Cech, Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 4)
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- Bau(Rechts)Lexikon
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- »Juristische Begriffe für Techniker
- Holzmeier, Der Generalunternehmer - zwischen Bauherr und Subunternehmer
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- »Technische Begriffe für Juristen
- Bammer, Fußbodenaufbauten
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