Der Beitrag geht den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Baubehörde und Umweltverträglichkeitsprüfungsbehörde, von der Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), über das Verfahren selbst bis zum abschließenden Übergang der Zuständigkeit nach.
Deskriptoren: Umweltverträglichkeitsprüfung; Städtebauprojekte; Sperrwirkung; Feststellungsverfahren; Aarhus-Konvention; Präklusion; Parteistellung; Rechtskraft.