Besonders in der Baubranche kommt es oft anders, als man denkt. Im gegebenen Fall stellt sich dann die Frage hinsichtlich der Auswirkung auf das vereinbarte Entgelt. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kalkulation des Unternehmers zu berücksichtigen ist und ob auf die subjektive Äquivalenz bei Vertragsabschluss Rücksicht zu nehmen ist. Erstaunlicherweise übernimmt die Rechtswissenschaft unreflektiert Stehsätze der Baubetriebswirtschaft, die einer juristischen Überprüfung allerdings nicht standhalten.