vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mangels Bestellung eines Baustellenkoordinators trägt der Bauherr selbst die Verantwortung für die diesem vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2017, 150 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Bauherr; Baustellenkoordinator; Haftung; Schutzgesetz; Gehilfenhaftung; Auswahlverschulden.

§ 1313a ABGB, § 1315 ABGB, § 2 Abs 2 BauKG, § 3 Abs 1 BauKG, § 9 Abs 1 BauKG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte