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ÖNORM B 2110 kann als AGB als Bestandteil eines abgeschlossenen Werkvertrags Geltung erlangen

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2017, 152 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: ÖNORM B 2110; AGB; Schadenersatz; Verschuldensgrad; leichte Fahrlässigkeit; Regress.

§ 896 ABGB, § 1165 ABGB, § 1302 ABGB, § 1313a ABGB, § 1489 ABGB

Verletzt der Gehilfe durch die Schädigung des Dritten zugleich auch seine Verpflichtung gegenüber dem Werkbesteller zu sachgemäßer und sorgfältiger Ausführung des Werks, ist der Regressanspruch des Bestellers ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertragsverhältnis.

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