Deskriptoren: Haftungsbeschränkung; Regressanspruch; Folgeschäden; Verzugszinsen; Tilgungsregeln.
§ 1313 ABGB
Bei Verzugszinsen und den Kosten des Titelverfahrens handelt es sich nicht um einen eigenständigen Schaden, sondern um Nebenforderungen zu den einzelnen Schadenspositionen. Das rechtliche Schicksal der Verzugszinsen und Kosten folgt deshalb jenem der Hauptforderungen.