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Eine in AGB enthaltene Einschränkung der Ersatzpflicht auf „reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn“ muss im Unternehmergeschäft nicht sittenwidrig sein

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2017, 161 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Haftungsbeschränkung; Regressanspruch; Folgeschäden; Verzugszinsen; Tilgungsregeln.

§ 1313 ABGB

Bei Verzugszinsen und den Kosten des Titelverfahrens handelt es sich nicht um einen eigenständigen Schaden, sondern um Nebenforderungen zu den einzelnen Schadenspositionen. Das rechtliche Schicksal der Verzugszinsen und Kosten folgt deshalb jenem der Hauptforderungen.

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