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Mangels Vereinbarung entscheiden äußere Merkmale darüber, ob ein einheitliches Werk oder ein Werk in Abteilungen vorliegt

JudikaturZRB 2017, 160 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Werkvertrag; einheitliches Werk; Werk in Abteilungen; Entgelt.

§ 1170 ABGB

Dabei kommt es vor allem darauf an, ob der Teil an sich nach der Verkehrsauffassung den Charakter einer selbständigen Leistung hat. Im Zweifel liegt ein Werk in Abteilungen dann vor, wenn mehrere voneinander unabhängige Werke herzustellen sind.

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