-
- RPA-Slg-Int
- Vorgangsweise bei Zweifeln an der Tauglichkeit eines Produktes trotz CE-Kennzeichnung
-
- RPA-Slg
- Abweichung von Normen bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes
- Plausible Behauptung des Schadens ausreichend
- Nachweis der schweren beruflichen Verfehlung obliegt Auftraggeber
- Zuschlagsentscheidung bedingt Vergleichbarkeit der Angebote
- Begründung der Zuschlagsentscheidung als Ausfluss der Transparenz
- Kostenschätzung als Teil der präkludierten Ausschreibung
- Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Gewährung eines lückenlosen Rechtsschutzes
- GESIBA kein öffentlicher Auftraggeber
- GÖLLES, BINDUNG ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER AN LEITLINIEN WIE ÖNORMEN ODER STANDARDISIERTE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- REISNER, VwGH: UNBEDINGTER VERLUST DER ANTRAGSLEGITIMATION BEI VORLIEGEN EINES AUSSCHEIDENSGRUNDES
- ETLINGER, BVA: SPEKULATIVE PREISGESTALTUNG FÜHRT ZWINGEND ZUR AUSSCHEIDUNG DES ANGEBOTES
- KONDERT, BVA: UNZULÄSSIGKEIT ZWEIER HAUPTANGEBOTE
- HOFER, BVA: ABSOLUT NICHTIGE ZUSCHLAGSERTEILUNG, WENN DER AUFTRAGGEBER DIE ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG EINEM AUSGESCHIEDENEN BIETER, DER DIE AUSSCHEIDENSENTSCHEIDUNG NOCH ANFECHTEN KANN, NICHT MITGETEILT HAT
- ERTL, BVA: WIEDEREINSETZUNGSANTRAG BEI VERSÄUMUNG DER NACHPRÜFUNGSFRIST WEGEN BEKANNTGABE EINER UNRICHTIGEN STILLHALTEFRIST ZULÄSSIG
- FÖSSL, VKS WIEN: NICHT KOSTENDECKENDE ANGEBOTE UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ZULÄSSIG - KEINE PRÜFUNG VON WETTBEWERBSVERSTÖSSEN IM SINN DES § 1 UWG DURCH NACHPRÜFUNGSBEHÖRDE
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH