VKS Wien, 08.02.2007, VKS-3453/06
BVergG § 3 Abs 1 Z 2
Unter einer Einrichtung, die Aufgaben „gewerblicher Art“ besorgt, ist folglich eine Einrichtung zu verstehen, die in Konkurrenz mit privaten Wirtschaftstreibenden unter den gleichen Bedingungen (das heißt unter Beachtung der gleichen wirtschaftlichen Regeln) wie diese am allgemeinen Wirtschaftleben teilnimmt und das wirtschaftliche Risiko (Insolvenzrisiko) ihres Handelns trägt (vgl. Elsner BVergG 2006, Rz 213f). Diese Bedingungen wurden von der Antragsgegnerin erfüllt.