- StGG Art 5; Wr AnkündigungsabgabeG § 2 Abs 5; Wr AnkündigungsabgabeV § 2 Abs 5: Anlaßfall im Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren betreffend Wr Ankündigungsabgabe
- EStG 1972 § 6 Z 9, § 11 Abs 6, § 24 (EStG 1988 § 6 Z 9 lit a, § 24): Der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb kommt Ähnlichkeit mit der Verpachtung eines Betriebes zu,
- EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 1, § 18 Abs 1 Z 2: Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer freiwilligen Krankenversicherung sind keine Betriebsausgaben
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3: Geschenke eines Rechtsanwaltes als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand
- FLAG §§ 30a, 30b, 30c Abs 1b: Keine Heimfahrtbeihilfe für die Zurücklegung einer Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und der Zweitunterkunft nach Wegfall des § 30c Abs 4 FLAG ab dem Schuljahr 1995/96
- UStG 1972 § 2 Abs 1, § 12 Abs 1: Gemischte Holdinggesellschaft wird nur zum Teil unternehmerisch tätig
- UStG 1994 § 10 Abs 2 Z 1 lit d: Nur die in der Anlage genannten Speisen und Getränke unterliegen im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze) dem ermäßigten Steuersatz
- UStG 1994 § 11 Abs 1; BAO § 286f: Bei einer Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung gem § 11 Abs 1 enthaltenen Bezeichnung ist der Vorsteuerabzug zu versagen,
- BAO §§ 81, 101 Abs 3; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Amtswegige Vertreterbestellung und rechtswirksame Zustellung von Bescheiden
- BAO § 167 Abs 2, § 287 Abs 4: Bei Beurteilung der Frage, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist, genügt es, wenn die Beh von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen annimmt,
- BAO § 167 Abs 2, § 184: Beurteilung, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind
- BAO § 167 Abs 2, § 288: Das Ergebnis einer freien Beweiswürdigung muß mit den Denkgesetzen und Erfahrungen des täglichen Lebens übereinstimmen; Verweisungen auf die Begründung eines der Partei bekannten Bescheides sind grundsätzlich zulässig
- BAO § 184 Abs 3: Die Beh muß im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf alle vom AbgPfl substantiiert vorgetragenen, relevanten Behauptungen eingehen.
- BAO § 250 Abs 1 lit d, § 275: Erfordernis einer Begründung gem § 250 Abs 1 lit d BAO; Gesetzmäßigkeit eines Zurücknahmebescheides gem § 275 BAO
- BundesbahnG § 19 Abs 1 Z 1; GebG § 33 TP 8, 19; B-VG Art 140 Abs 7: Keine gebührenrechtlichen Begünstigungen mehr für die ÖBB aufgrund des § 19 Abs 1 Z 1 BundesbahnG
- AbgabenverfahrensG § 82 Abs 2 Vlbg: Regelung des Vlbg Abgabenverfahrensrechts, wonach Erklärungen nur binnen Monatsfrist berichtigt werden können, allenfalls gemeinschaftsrechtswidrig